Kirchensteuer vorerst auf Eis gelegt
Frist für NGOs rückt näher: Registrierung ist erforderlich
Die namibische Regierung will gemeinnützige Organisationen besteuern. Das Vorhaben wurde jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie erstmal vertagt. NGO's müssen sich allerdings die festgelegten sFinanzberichterstattungsmaßnahmen einhalten, andernfalls drohen hohe Strafen.
Von Ogone Tlhage
Windhoek
Die Absicht der Regierung, gemeinnützige Organisationen – einschließlich Kirchen – zu besteuern, wurde vor allem aufgrund der Covid-19-Pandemie auf Eis gelegt, teilte das Finanzministerium mit. Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben bis Freitag Zeit, die vom Financial Intelligence Center (FIC) festgelegten strengen Finanzberichterstattungsmaßnahmen vollständig einzuhalten.
Der frühere Finanzminister Calle Schlettwein sagte bei der Vorlage des Haushalts 2018/19 an, dass es Pläne gebe, die kommerziellen Aktivitäten von Wohlfahrtsverbänden zu besteuern, und dass sie sich als steuerpflichtige Einrichtungen registrieren lassen sollten.
Der Sprecher des Finanzministeriums, Wilson Shikoto, gab am Montag ein Update. „Das Ministerium hat die Einführung einer Besteuerung des Einkommens gemeinnütziger Organisationen erwogen. Zu dieser Reform haben wir uns damals umfassend mit den relevanten Interessenträgern beraten. Aufgrund des Ausbruchs von Covid-19 mussten wir jedoch die damals vorgeschlagenen Steuermaßnahmen neu bewerten“, sagte Shikoto. Die Änderung des Steuersystems für gemeinnützige Organisationen würde das Wirtschaftswachstum fördern. „Die Bereitstellung von Hilfe für von der Pandemie betroffene Einzelpersonen und Unternehmen sowie die Unterstützung anderer Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln, standen im Mittelpunkt. Daher wurde der Vorschlag, eine Steuer für gemeinnützige Organisationen einzuführen, vorerst auf Eis gelegt“, sagte er.
Schlettwein kündigte die vorgeschlagene Maßnahme damals in der Nationalversammlung an und sagte, dass für in Abschnitt 16 aufgeführte Organisationen bald eine Steuerregistrierung erforderlich sein werde.
Frist geht noch bis Freitag
Die NGOs können hinsichtlich der Versteuerung erstmal aufatmen, haben aber nur noch bis Freitag, 29. September, Zeit, sich registrieren zu lassen und die strengen Finanzvorschriften des FIC einzuhalten.
Laut FIC wird diese Maßnahme umgesetzt, um festzustellen, ob bei einer Organisation das Risiko besteht, terroristische Aktivitäten zu finanzieren oder zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Kristian Hamutenya, FIC’s stellvertretender Direktor für Compliance, sagte vergangene Woche bei einem Treffen in Windhoek, nichts könne die Frist verlängern. Der Fokus liege vor allem auf Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, die in Bereichen wie Bildung, Wohnen und Gesundheit tätig sind. Er erklärte die Registrierung sei notwendig, weil die Financial Action Task Force (FATF) der Vereinten Nationen darauf bestehe. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften würde Namibia auf eine internationale graue Liste gesetzt werden, auf der Südafrika bereits steht.
Der Nationale Wohlfahrtsrat hat 521 registrierte Organisationen in seinem Zuständigkeitsbereich, und derzeit gibt es in Namibia 3 580 gemeinnützige Organisationen mit aktiven Bankkonten.
Gemäß der neuen Gesetzgebung kann die Nichteinhaltung dazu führen, dass die FIC eine Geldstrafe von bis zu 10 Millionen N$ verhängt. Sogar Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren können für „schuldigen Parteien“ verhängt werden, mit Geldstrafen von 50 000 N$ täglich.
Windhoek
Die Absicht der Regierung, gemeinnützige Organisationen – einschließlich Kirchen – zu besteuern, wurde vor allem aufgrund der Covid-19-Pandemie auf Eis gelegt, teilte das Finanzministerium mit. Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben bis Freitag Zeit, die vom Financial Intelligence Center (FIC) festgelegten strengen Finanzberichterstattungsmaßnahmen vollständig einzuhalten.
Der frühere Finanzminister Calle Schlettwein sagte bei der Vorlage des Haushalts 2018/19 an, dass es Pläne gebe, die kommerziellen Aktivitäten von Wohlfahrtsverbänden zu besteuern, und dass sie sich als steuerpflichtige Einrichtungen registrieren lassen sollten.
Der Sprecher des Finanzministeriums, Wilson Shikoto, gab am Montag ein Update. „Das Ministerium hat die Einführung einer Besteuerung des Einkommens gemeinnütziger Organisationen erwogen. Zu dieser Reform haben wir uns damals umfassend mit den relevanten Interessenträgern beraten. Aufgrund des Ausbruchs von Covid-19 mussten wir jedoch die damals vorgeschlagenen Steuermaßnahmen neu bewerten“, sagte Shikoto. Die Änderung des Steuersystems für gemeinnützige Organisationen würde das Wirtschaftswachstum fördern. „Die Bereitstellung von Hilfe für von der Pandemie betroffene Einzelpersonen und Unternehmen sowie die Unterstützung anderer Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum ankurbeln, standen im Mittelpunkt. Daher wurde der Vorschlag, eine Steuer für gemeinnützige Organisationen einzuführen, vorerst auf Eis gelegt“, sagte er.
Schlettwein kündigte die vorgeschlagene Maßnahme damals in der Nationalversammlung an und sagte, dass für in Abschnitt 16 aufgeführte Organisationen bald eine Steuerregistrierung erforderlich sein werde.
Frist geht noch bis Freitag
Die NGOs können hinsichtlich der Versteuerung erstmal aufatmen, haben aber nur noch bis Freitag, 29. September, Zeit, sich registrieren zu lassen und die strengen Finanzvorschriften des FIC einzuhalten.
Laut FIC wird diese Maßnahme umgesetzt, um festzustellen, ob bei einer Organisation das Risiko besteht, terroristische Aktivitäten zu finanzieren oder zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Kristian Hamutenya, FIC’s stellvertretender Direktor für Compliance, sagte vergangene Woche bei einem Treffen in Windhoek, nichts könne die Frist verlängern. Der Fokus liege vor allem auf Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, die in Bereichen wie Bildung, Wohnen und Gesundheit tätig sind. Er erklärte die Registrierung sei notwendig, weil die Financial Action Task Force (FATF) der Vereinten Nationen darauf bestehe. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften würde Namibia auf eine internationale graue Liste gesetzt werden, auf der Südafrika bereits steht.
Der Nationale Wohlfahrtsrat hat 521 registrierte Organisationen in seinem Zuständigkeitsbereich, und derzeit gibt es in Namibia 3 580 gemeinnützige Organisationen mit aktiven Bankkonten.
Gemäß der neuen Gesetzgebung kann die Nichteinhaltung dazu führen, dass die FIC eine Geldstrafe von bis zu 10 Millionen N$ verhängt. Sogar Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren können für „schuldigen Parteien“ verhängt werden, mit Geldstrafen von 50 000 N$ täglich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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