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Finanzminister Iipumbu Shiimi verteidigt Tenderausschreibung mit einem Fünfjährigen als Anteilhaber. Foto: AZ-Archiv
Finanzminister Iipumbu Shiimi verteidigt Tenderausschreibung mit einem Fünfjährigen als Anteilhaber. Foto: AZ-Archiv

Beschaffungsrat hinterfragt nicht minderjährigen Anteilhaber

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) - Der Minister für Finanzen und öffentliche Unternehmen, Iipumbu Shiimi, hat öffentliche internationale Ausschreibungen für die Beschaffung von Arzneimitteln verteidigt.

Minister Shiimi ging auf Fragen des Parlamentsabgeordneten Longinus Iipumbu der Namibia Economic Freedom Fighters-Partei (NEFF) bezüglich der Beschaffung von Arzneimitteln für das Gesundheitsministerium ein.

Der Beschaffungsrat hatte vor einigen Wochen einer Firma den Zuschlag erteilt, die einem in Namibia lebenden Simbabwer und seinem erst fünf Jahre alten Sohn gehört. Der Sohn ist im Handelsregister als Teilhaber eingetragen. Das Register wird von der Business and intellectual Property Authority (Bipa) verwaltet.

Shiimi erkannte die von Iipumbu geäußerten Bedenken an, insbesondere die Beteiligung eines fünfjährigen Minderjährigen an einem Unternehmen, das einen Beschaffungsauftrag erhalten hatte.

Minister Shiimi erklärte am vergangenen Donnerstag im Parlament , dass er den Generalstaatsanwalt um Rechtsberatung gebeten hatte, um die Auswirkungen des Eigentums von Minderjährigen nach dem Firmengesetz von 2004 (Companies Act) zu interpretieren.

Shiimi betonte jedoch, dass Fragen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht und der Aktionärsberechtigung in die Zuständigkeit des Handelsregisters und die dafür verantwortliche Behörde Bipa und nicht des Beschaffungsrates fallen.

Shiimi ging auch auf die Firma Cospharm ein, die auch mitgeboten hatte, zunächst disqualifiziert wurde, später jedoch erneut geprüft wurde, nachdem sie eine stichhaltige Erklärung für einen Fehler in der Angebotsabgabe vorgelegt hatte.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-03-16

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