Erwägung der Klage gegen ReconAfrica
Ohne neuerfasste EIA ist veränderte Genehmigung ungültig
Der namibische Umweltminister befasst sich nach bald einem Jahr mit der Klage von Kommunalvertretern, die den Umweltkommissar dazu hatten zwingen wollen, die Umweltfreigabebescheinigung von ReconAfrica zurückzunehmen und eine ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen zu lassen.
Von Frank Steffen, Windhoek
Der Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT), Pohamba Shifeta, hat sich am 24. April 2023 mit einem Antrag befasst, der vorher vom Obergericht verworfen worden war. Im August 2022 war der Antrag des Verwaltungsrates des Ncumcara-Kommunalwaldes sowie die Managementkomitees des Muduva-Nyangana-Kommunalhegegebietes und des Katope-Kommunalwaldes als auch des Dachverbandes KEWRCCFA (Vereinigung der Hegegebiete und Kommunalwälder im Ost- und West-Kavango) gegen die fortgesetzte Gas- und Ölexploration in der Kavango-Region, vor Oberrichter Thomas Masuku gescheitert.
Gemäß einer Pressemitteilung des Rechtsbeistandsbüros (LAC) soll sich Minister Shifeta nun neun Stunden lang die Argumente der Beschwerdeführer (über ihren Anwalt Julian Comalie) und danach die Gegenargumente von Advokat Dennis Khama, dem Rechtsvertreter des kanadischen Gas- und Ölexplorationsunternehmens Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica), angehört haben. Damit hat sich der Minister mit dem unveränderten Antrag, gemäß welchem die Kläger den Umweltkommissar (EC), Timoteus Mufeti, dazu hatten bringen wollen, dass er ReconAfrica vorübergehend Einhalt gebietet.
Shifeta behielt sich das Urteil vor nachdem er Argumente für und gegen die durch Mufeti vorgenommene Änderung an der bestehenden Umweltfreigabebescheinigung (Environmental Clearing Certificate, ECC) angehört hatte. Es handelt sich um die ECC Nr. 0091 von Reconnaissance Energy Namibia, welches die lokale Tochter von ReconAfrica ist. Shifeta versprach, noch im Mai eine Entscheidung zu treffen.
Veränderte ECC ungültig
Die Kläger hatten erstmals am 22. Juni 2022 gemäß Abschnitt 50 des Umweltmanagementgesetzes (Gesetz 7 von 2007) Beschwerde eingelegt. Der Haupteinwand richtet sich gegen die Entscheidung Mufetis, eine Änderung an einer bestehenden Genehmigung zuzulassen. Das Gesetz schreibt vor, dass Veränderungen an einer ECC den Vorschriften für eine Umweltverträglichkeitsprüfung von Grund auf nachzukommen hat. Demnach seien bloße Änderungen an einer bestehenden Bescheinigung, bei der die kumulativen Auswirkungen nicht berücksichtigt, nicht möglich. Der EC habe durch die Absegnung der veränderten ECC seine Befugnisse überschritten, zumal er nicht den Bestimmungen von Abschnitt 39 des Umweltverträglichkeitsgesetzes nachgekommen war.
Die Umweltprüfung durch das Umweltberatungsunternehmen „Risk-based Solutions“ (RBS) des umstrittenen Umweltfachmannes Dr. Sindila Mwiya sei ferner fehlerhaft, da RBS der Öffentlichkeit die Teilnahme an der Diskussion vorenthalten hatte. So durften nur solche Interessenträger eine Meinung abgeben, die sich für die erste EIA angemeldet hatten (laut dem namibischen Umweltgesetz dürfen sich Interessierte zu jeglicher Zeit während des Prozesses anmelden, solange sie sich Durchgangs an Fristen für Eingaben halten. Anm. des Red.). Die begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit sei als diskriminierende Maßnahme und Einschränkung des demokratischen Rechts auf Beteiligung zu verstehen, so die Beschwerdeführer.
Ursprünglich lag den Klägern daran, die verlängerte und veränderte ECC aufzuhalten. Einige der Klagen sind folglich Makulatur, denn weder der EC noch der Minister hatten das Plädoyer beachtet und das Obergericht hatte sich für nicht zuständig erklärt. Der befürchtete Schaden sei durch die fortgesetzten ReconAfrica-Aktivitäten lediglich eine Nachbetrachtung wert, so die Kläger.
Interessant ist indessen die Verteidigung ReconAfricas, dass der Umweltkommissar bei der Änderung des Umweltverträglichkeits-Verwaltungsplanes gemäß Abschnitt 39 und im Rahmen der ihm übertragenen allgemeinen Befugnisse gehandelt habe. Die Beklagten sind der Ansicht, dass die Entscheidung des ECs zwar rechtlich falsch gewesen sein mag, aber auf der Grundlage der dem Minister vorliegenden Fakten, gebe es keine Grundlage für die Ablehnung dieser Entscheidung.
Der Minister für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT), Pohamba Shifeta, hat sich am 24. April 2023 mit einem Antrag befasst, der vorher vom Obergericht verworfen worden war. Im August 2022 war der Antrag des Verwaltungsrates des Ncumcara-Kommunalwaldes sowie die Managementkomitees des Muduva-Nyangana-Kommunalhegegebietes und des Katope-Kommunalwaldes als auch des Dachverbandes KEWRCCFA (Vereinigung der Hegegebiete und Kommunalwälder im Ost- und West-Kavango) gegen die fortgesetzte Gas- und Ölexploration in der Kavango-Region, vor Oberrichter Thomas Masuku gescheitert.
Gemäß einer Pressemitteilung des Rechtsbeistandsbüros (LAC) soll sich Minister Shifeta nun neun Stunden lang die Argumente der Beschwerdeführer (über ihren Anwalt Julian Comalie) und danach die Gegenargumente von Advokat Dennis Khama, dem Rechtsvertreter des kanadischen Gas- und Ölexplorationsunternehmens Reconnaissance Energy Africa (ReconAfrica), angehört haben. Damit hat sich der Minister mit dem unveränderten Antrag, gemäß welchem die Kläger den Umweltkommissar (EC), Timoteus Mufeti, dazu hatten bringen wollen, dass er ReconAfrica vorübergehend Einhalt gebietet.
Shifeta behielt sich das Urteil vor nachdem er Argumente für und gegen die durch Mufeti vorgenommene Änderung an der bestehenden Umweltfreigabebescheinigung (Environmental Clearing Certificate, ECC) angehört hatte. Es handelt sich um die ECC Nr. 0091 von Reconnaissance Energy Namibia, welches die lokale Tochter von ReconAfrica ist. Shifeta versprach, noch im Mai eine Entscheidung zu treffen.
Veränderte ECC ungültig
Die Kläger hatten erstmals am 22. Juni 2022 gemäß Abschnitt 50 des Umweltmanagementgesetzes (Gesetz 7 von 2007) Beschwerde eingelegt. Der Haupteinwand richtet sich gegen die Entscheidung Mufetis, eine Änderung an einer bestehenden Genehmigung zuzulassen. Das Gesetz schreibt vor, dass Veränderungen an einer ECC den Vorschriften für eine Umweltverträglichkeitsprüfung von Grund auf nachzukommen hat. Demnach seien bloße Änderungen an einer bestehenden Bescheinigung, bei der die kumulativen Auswirkungen nicht berücksichtigt, nicht möglich. Der EC habe durch die Absegnung der veränderten ECC seine Befugnisse überschritten, zumal er nicht den Bestimmungen von Abschnitt 39 des Umweltverträglichkeitsgesetzes nachgekommen war.
Die Umweltprüfung durch das Umweltberatungsunternehmen „Risk-based Solutions“ (RBS) des umstrittenen Umweltfachmannes Dr. Sindila Mwiya sei ferner fehlerhaft, da RBS der Öffentlichkeit die Teilnahme an der Diskussion vorenthalten hatte. So durften nur solche Interessenträger eine Meinung abgeben, die sich für die erste EIA angemeldet hatten (laut dem namibischen Umweltgesetz dürfen sich Interessierte zu jeglicher Zeit während des Prozesses anmelden, solange sie sich Durchgangs an Fristen für Eingaben halten. Anm. des Red.). Die begrenzte Beteiligung der Öffentlichkeit sei als diskriminierende Maßnahme und Einschränkung des demokratischen Rechts auf Beteiligung zu verstehen, so die Beschwerdeführer.
Ursprünglich lag den Klägern daran, die verlängerte und veränderte ECC aufzuhalten. Einige der Klagen sind folglich Makulatur, denn weder der EC noch der Minister hatten das Plädoyer beachtet und das Obergericht hatte sich für nicht zuständig erklärt. Der befürchtete Schaden sei durch die fortgesetzten ReconAfrica-Aktivitäten lediglich eine Nachbetrachtung wert, so die Kläger.
Interessant ist indessen die Verteidigung ReconAfricas, dass der Umweltkommissar bei der Änderung des Umweltverträglichkeits-Verwaltungsplanes gemäß Abschnitt 39 und im Rahmen der ihm übertragenen allgemeinen Befugnisse gehandelt habe. Die Beklagten sind der Ansicht, dass die Entscheidung des ECs zwar rechtlich falsch gewesen sein mag, aber auf der Grundlage der dem Minister vorliegenden Fakten, gebe es keine Grundlage für die Ablehnung dieser Entscheidung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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