NaCC: Hegegebiete im Visier
Fristverlängerung nach Vorwürfen der Wettbewerbswidrigkeit
Nachdem sich ein Reiseveranstalter gegen Verstöße seitens zweier Bergbaulizenzbesitzer gewehrt hat, die sich nicht an ihre eigene Umweltverträglichkeitsstudie halten, haben diese die Namibische Wettbewerbskommission auf den Reisebetrieb angesetzt und beschuldigen ihn des unlauteren Wettbewerbsverhaltens. Jetzt hat sich das Umweltministerium eingeschaltet.
Die Namibische Wettbewerbskommission (NaCC) hat Ultimate Safaris und drei kommunalen Naturschutzgebieten eine Fristverlängerung gewährt, um mit dem Tourismusministerium bei der Untersuchung von mutmaßlich wettbewerbswidrigem Verhalten zusammenzuarbeiten. Die NaCC untersucht den Vorwurf, dass Ultimate Safaris durch Exklusivverträge mit Hegegebieten wettbewerbswidrige Praktiken angewandt habe, die andere Unternehmen daran hinderten, in diesen Gebieten tätig zu werden.
Ultimate Safaris, ein namibisches Tourismusunternehmen, hat mit mehreren Naturschutz- beziehungsweise kommunalen Hegegebieten, insbesondere in der Kunene-Region, gemeinsame Managementvereinbarungen geschlossen, um das Gebiet als kombinierte Schutz- und Tourismuszone zu verwalten. Diese Vereinbarungen gewähren Ultimate Safaris das ausschließliche Recht, innerhalb des von den Schutzgebieten verwalteten gemeinsamen Verwaltungsgebiets (Joint Management Area, JMA) Tourismus zu betreiben, wobei das Unternehmen Dividenden an diese Hegegebiete zahlt.
Die Sprecherin des NaCC, Dina //Gowases, erklärte, die Kommission und das Tourismusministerium hätten sich nach einem Treffen gemeinsam darauf geeinigt, den Parteien Ultimate Safaris, den Doro !Nawas, Twyfelfontein und Sorris Sorris Conservancies eine 90-tägige Fristverlängerung zu gewähren, nachdem eine Untersuchung wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen die Parteien eingeleitet worden war. //Gowases sagte, dass die Kommission und das Ministerium weitere Gespräche führen würden, um eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung in dieser Angelegenheit zu finden.
Die Kommission hatte die Hegegebiete im Januar dieses Jahres aufgefordert, die Beendigung ihrer Exklusivverträge in Erwägung zu ziehen und innerhalb von 30 Tagen nach dieser Aufforderung schriftlich zu bestätigen, dass sie das Exklusivverhalten eingestellt hätten. Die Kommission habe außerdem darauf hingewiesen, dass sie sich das Recht vorbehalte, von ihren Befugnissen gemäß Abschnitt 33 (1) des Wettbewerbsgesetzes Gebrauch zu machen, sollten die Parteien ihr Verhalten beibehalten.
Die Kommission hatte zuvor aufgrund einer Beschwerde im September 2024 eine Untersuchung gegen die drei Hegegebiete eingeleitet. NaCC sei auf eigene Veranlassung hin am 14. März dieses Jahres mit dem Ministerium zusammengekommen, um die Angelegenheit zu besprechen. Mit dem Ministerium sei nun die Fristverlängerung gemeinsam beschlossen worden. Die Kommission sei aber weiterhin der Meinung, dass die jetzigen Vereinbarungen von Ultimate Safaris den Wettbewerb unterdrückten.
Das Ministerium, so //Gowases, werde der Kommission zu gegebener Zeit einen Bericht über die Vorschriften in kommunalen Naturschutzgebieten in Namibia vorlegen.
Ultimate Safaris, ein namibisches Tourismusunternehmen, hat mit mehreren Naturschutz- beziehungsweise kommunalen Hegegebieten, insbesondere in der Kunene-Region, gemeinsame Managementvereinbarungen geschlossen, um das Gebiet als kombinierte Schutz- und Tourismuszone zu verwalten. Diese Vereinbarungen gewähren Ultimate Safaris das ausschließliche Recht, innerhalb des von den Schutzgebieten verwalteten gemeinsamen Verwaltungsgebiets (Joint Management Area, JMA) Tourismus zu betreiben, wobei das Unternehmen Dividenden an diese Hegegebiete zahlt.
Die Sprecherin des NaCC, Dina //Gowases, erklärte, die Kommission und das Tourismusministerium hätten sich nach einem Treffen gemeinsam darauf geeinigt, den Parteien Ultimate Safaris, den Doro !Nawas, Twyfelfontein und Sorris Sorris Conservancies eine 90-tägige Fristverlängerung zu gewähren, nachdem eine Untersuchung wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen die Parteien eingeleitet worden war. //Gowases sagte, dass die Kommission und das Ministerium weitere Gespräche führen würden, um eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung in dieser Angelegenheit zu finden.
Die Kommission hatte die Hegegebiete im Januar dieses Jahres aufgefordert, die Beendigung ihrer Exklusivverträge in Erwägung zu ziehen und innerhalb von 30 Tagen nach dieser Aufforderung schriftlich zu bestätigen, dass sie das Exklusivverhalten eingestellt hätten. Die Kommission habe außerdem darauf hingewiesen, dass sie sich das Recht vorbehalte, von ihren Befugnissen gemäß Abschnitt 33 (1) des Wettbewerbsgesetzes Gebrauch zu machen, sollten die Parteien ihr Verhalten beibehalten.
Die Kommission hatte zuvor aufgrund einer Beschwerde im September 2024 eine Untersuchung gegen die drei Hegegebiete eingeleitet. NaCC sei auf eigene Veranlassung hin am 14. März dieses Jahres mit dem Ministerium zusammengekommen, um die Angelegenheit zu besprechen. Mit dem Ministerium sei nun die Fristverlängerung gemeinsam beschlossen worden. Die Kommission sei aber weiterhin der Meinung, dass die jetzigen Vereinbarungen von Ultimate Safaris den Wettbewerb unterdrückten.
Das Ministerium, so //Gowases, werde der Kommission zu gegebener Zeit einen Bericht über die Vorschriften in kommunalen Naturschutzgebieten in Namibia vorlegen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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