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MEFT nimmt Beamte in Schutz

Wärter am Galton-Tor des Etoscha-Parks fallen wiederholt auf
Laut Umwelt- und Tourismusministerium hatte eine Reiseleiterin, die formell eine Beschwerde wegen Belästigung und Einschüchterung gegen Beamte im Etoscha-Nationalpark eingereicht hat, die rechtmäßige Durchsuchung ihres Fahrzeugs verweigert. Das MEFT geht dabei nicht auf die stundenlange Schikane ein und auch nicht auf einen weiteren bekannten Fall.
Ellanie Smit,Frank Steffen
Von Ellanie Smit & Frank Steffen, Windhoek

Die Reiseleiterin, Yvonne von Holtz, hatte vergangene Woche eine bittere Beschwerde über Missbrauch der Amtsgewalt durch Regierungs- und Polizeibeamte am Galton-Tor des Etoscha-Nationalparks offiziell beim Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) eingereicht. Die Tourismusunternehmerin schilderte auf der WhatsApp-Medienseite des MEFTs sowie auf ihrer persönlichen Facebook-Seite ein „psychisch belastendes Erlebnis voller Demütigung und Einschüchterung“ am 16. April.

Von Holtz warf den Beamten Belästigung von Touristen, Einschüchterung und eine unrechtmäßige Durchsuchung vor. Ihren Angaben zufolge richtete sich das respektlose Vorgehen gegen zwei ältere deutsche Touristen im Alter von 80 und 73 Jahren, „die wie Kriminelle behandelt wurden“.

Fahrzeugkontrolle verweigert

Das Umweltministerium entgegnete in einer Stellungnahme, dass seine Mitarbeiter gemeinsam mit einem Polizisten am 16. April gegen 14:20 Uhr ein Touristenfahrzeug kontrollierten, in dem sich von Holtz und zwei Gäste befanden. Laut dem Ministerium war von Holtz mit einem Mietwagen unterwegs und wollte den Park über das Galton-Tor verlassen. „Sie weigerte sich, das Fahrzeug einschließlich Gepäck durchsuchen zu lassen“, so das MEFT.

Laut von Holtz hatten sich die in Zivil gekleideten Beamten nicht vorgestellt und auch nicht den Zweck der Kontrolle erklärt. Das Ministerium beruft sich dagegen auf bestehendes CCTV-Material am Galton-Tor und behauptet, das die Aufzeichnungen das Gegenteil beweisen würden. „Das Personal hat sich an die festgelegten Verfahren für das Tor-Management und die Vorschriften des Etoscha-Nationalparks gehalten. Leider war Frau von Holtz in keiner Weise entgegenkommend und beschimpfte stattdessen die Beamten und drohte ihnen damit, sich an hochrangige Ministeriumsvertreter in Windhoek wenden zu wollen, um den Park ohne Kontrolle verlassen zu können.“

Nach einem längeren Telefonat mit dem Direktor für Nationalparks und Wildtiermanagement, Colgar Sikopo, habe von Holtz schließlich eingewilligt, dass sowohl das Fahrzeug als auch das Gepäck durchsucht würden, so das MEFT. Doch anders als von Holtz, die audio-visuelles Material zur Verfügung stellte, stellte das MEFT weder Fotos oder Auszüge noch Videoaufnahmen zur Verfügung.

Baobab-Früchte unter Schutz

Laut von Holtz hätten die Beamten den Besuchern ungerechtfertigt ihre zuvor in Tsumkwe erstandenen Baobab-Früchte (Affenbrotbaum bzw. Adansonia) abgenommen. Das MEFT bestätigte nun, vier Baobab-Früchte bei den Gästen gefunden und beschlagnahmt zu haben. Diese würden laut Paragraf 22(5) des Forstgesetzes (Gesetz 12 von 2001) als Waldprodukte einer geschützten Pflanzenart gelten. „Paragraf 12(1) desselben Gesetzes verbietet es Unbefugten, Waldprodukte ohne gültige Erntelizenz oder Transportgenehmigung zu ernten, zu befördern, zu vermarkten, durchzuführen, zu exportieren oder zu importieren.“

Nach Abschluss der Durchsuchung gegen 18:00 Uhr durfte von Holtz das Galton-Tor verlassen. „Das Team am Tor handelte im Rahmen seiner Befugnisse und bemühte sich trotz des Verhaltens von Frau von Holtz um eine professionelle und sachliche Abwicklung“, so das MEFT

Das MEFT erinnerte nun trotzdem sein Personal daran, stets respektvoll und rechtskonform gegenüber Kunden aufzutreten. Zugleich forderte es Besucher auf, sich an die Regeln und Vorschriften des Parks zu halten und das Personal nicht an der Ausführung seiner Pflicht zu hindern. „Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftszweig und schafft viele Arbeitsplätze. Alle Namibier haben die Verantwortung, das Image unseres Landes und des Tourismussektors zu wahren.“

Offensichtliche Schikane

Von Holtz schilderte indessen nicht nur eine normale Durchsuchung, sondern offensichtliche Schikane. So wurden sie und ihre Gäste aufgefordert, Pässe und Permits vorzuzeigen und anschließend das Fahrzeug auszuladen. Laut ihrer Darstellung habe ein Polizist dabei ohne Handschuhe und ohne Erlaubnis oder Erklärung im Gepäck gewühlt und sich geweigert, sich auszuweisen.

Die Situation eskalierte in ein lautstarkes Wortgefecht, wie sich aus der Video-Aufnahme (scannen Sie den angehefteten QR-Kode) ableiten lässt. Ein Wildhüter wurde hinzugezogen, was die Lage jedoch verschärfte – bis schließlich das Ministerium in Windhoek eingriff. Die Durchsuchung fand nichtdestotrotz statt. Das habe stundenlang angedauert und zwischenzeitlich habe es geregnet, weshalb sie den Wagen neu beladen habe, nur um ihn später erneut auszuräumen. Dann wurde jede Tasche kontrolliert und hätten die betagten Touristen ihr Gepäck selbst aus- und wieder einpacken müssen. Auch der Motorraum und das Fahrzeuginnere seien durchsucht worden.

Die Stellungnahme des MEFT fällt insofern dürftig aus, da NMH auch eine Reaktion auf einen weiteren Vorfall erwartet hatte. Denn ein weiterer Reiseleiter, Hartmut Kolb, hatte sich ebenfalls über das Benehmen der Beamten am Galton-Tor beschwert.

Keine Ausnahme am Galton-Tor

Kolb hatte auf seiner Facebook-Seite die Hoffnung ausgedrückt, dass sich die Verbände TASA, FENATA oder TAN einschalten könnten. „Am 20. April wurden auch ich und meine drei Gäste aus Frankreich (13, 79 und 86 Jahre alt) kontrolliert – ebenfalls am Galton-Gate. Die Beamten durchsuchten ohne Handschuhe sämtliche Koffer, und das auch noch vor anderen Mitarbeitenden – für meine Gäste war das äußerst unangenehm. Es handelte sich um eine Campingtour, daher wurden auch sämtliche Lebensmittel- und Küchenboxen durchsucht (ebenfalls ohne Handschuhe). Nachdem ich mich über die hygienischen Bedingungen beschwert hatte, durfte ich zumindest den Kühlschrank selbst ausräumen. Für den Rest wurde mir keine Wahl gelassen.“

Auch in seinem Fall sollen zumindest einer der Beamten „von Anfang an ziemlich unhöflich“ gewesen zu sein. „Bei der Kontrolle wurde nichts Illegales gefunden, und so durften wir den Park schließlich verlassen – aber so behandelt man keine Gäste, die Namibia besuchen.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-05-16

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