Verbraucherschutzgesetz in der Planung
Verbraucherschutzgesetz in der Planung
Windhoek (bw) • Das Ministerium für Industrialisierung und Handel (MIT) plant seit Längerem die Einführung eines Verbraucherschutzgesetzes. Nach einer Tagung im März dieses Jahres über den ersten Entwurf, wurde dieser überarbeitet. Vor wenigen Wochen forderte das MIT die Öffentlichkeit auf, die überarbeitete Fassung zu kommentieren und Empfehlungen einzureichen.
Diese Frist verstrich Ende voriger Woche, doch wurde sie nun bis zum 25. November verlängert.
Das Ministerium teilte am späten Freitag mit, die Öffentlichkeit habe weitere vier Wochen Zeit sich mit diesem wichtigen Gesetzentwurf zu befassen. Das Dokument kann von der Internetseite „https://mit.gov.na/bills“ heruntergeladen werden. Die Eingaben können indessen an die Email-Adresse „[email protected]“ versandt werden.
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Verbraucherschutzbehörde vor, an die sich Verbraucher mit ihren Beschwerden wenden können. Die Behörde soll eine Schlichtungs- und Mediationsabteilung sowie ein Verbrauchertribunal einrichten. Die Verbraucherschutzbehörde kann dem Gesetzentwurf zufolge, Geldstrafen in Höhe von bis zu 500 000 N$ für erwiesene unfaire Handelspraktiken erteilen.
Falls Beschwerdeführer oder beklagte Parteien mit Entscheidungen des Tribunals nicht zufrieden sind, dürfen sie sich direkt an das Obergericht wenden.
Im September 2021 hatte das Ministerium eine nationale Verbraucherschutzpolitik (consumer protection policy) eingeführt, um Verbraucher vor ungerechter Handelspraxis zu schützen. Diese gilt bis 2025, wonach sie überarbeitet werden soll.
Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass unfaire Handelspraktiken und die skrupellose Ausbeutung von Verbrauchern unterbunden werden. Sie bilden einen umfassenden Rahmen für den Verbraucherschutz, Durchsetzungs- und Entschädigungseinrichtungen sowie Verbraucheraufklärung und die Bereitstellung relevanter, angemessener und genauer Informationen.
Windhoek (bw) • Das Ministerium für Industrialisierung und Handel (MIT) plant seit Längerem die Einführung eines Verbraucherschutzgesetzes. Nach einer Tagung im März dieses Jahres über den ersten Entwurf, wurde dieser überarbeitet. Vor wenigen Wochen forderte das MIT die Öffentlichkeit auf, die überarbeitete Fassung zu kommentieren und Empfehlungen einzureichen.
Diese Frist verstrich Ende voriger Woche, doch wurde sie nun bis zum 25. November verlängert.
Das Ministerium teilte am späten Freitag mit, die Öffentlichkeit habe weitere vier Wochen Zeit sich mit diesem wichtigen Gesetzentwurf zu befassen. Das Dokument kann von der Internetseite „https://mit.gov.na/bills“ heruntergeladen werden. Die Eingaben können indessen an die Email-Adresse „[email protected]“ versandt werden.
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Verbraucherschutzbehörde vor, an die sich Verbraucher mit ihren Beschwerden wenden können. Die Behörde soll eine Schlichtungs- und Mediationsabteilung sowie ein Verbrauchertribunal einrichten. Die Verbraucherschutzbehörde kann dem Gesetzentwurf zufolge, Geldstrafen in Höhe von bis zu 500 000 N$ für erwiesene unfaire Handelspraktiken erteilen.
Falls Beschwerdeführer oder beklagte Parteien mit Entscheidungen des Tribunals nicht zufrieden sind, dürfen sie sich direkt an das Obergericht wenden.
Im September 2021 hatte das Ministerium eine nationale Verbraucherschutzpolitik (consumer protection policy) eingeführt, um Verbraucher vor ungerechter Handelspraxis zu schützen. Diese gilt bis 2025, wonach sie überarbeitet werden soll.
Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass unfaire Handelspraktiken und die skrupellose Ausbeutung von Verbrauchern unterbunden werden. Sie bilden einen umfassenden Rahmen für den Verbraucherschutz, Durchsetzungs- und Entschädigungseinrichtungen sowie Verbraucheraufklärung und die Bereitstellung relevanter, angemessener und genauer Informationen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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