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IPPR
IPPR

Mangelnde Transparenz

Nachstehende öffentliche Anstalten verstoßen gegen Gesetze
Um Transparenz im Beschaffungswesen zu verbessern, wurde 2017 die Gesetzeslage für öffentliche Anstalten korrigiert. So weit, so gut – öffentliche Stellen halten sich kaum an die rechtlichen Vorgaben. Das gilt auch für Anstalten zweiter Kategorie, so das IPPR.
Katharina Moser
Von Katharina Moser, Windhoek

Dass die namibische Regierung und die Ministerien nicht die Richtlinien erfüllen, die die Veröffentlichung jährlicher Beschaffungspläne vorsehen, hat das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) bereits vergangenen Monat in ihrem sogenannten „Procurement Tracker Namibia“ mitgeteilt. In dessen jüngster Ausgabe kommt das Institut nun zu dem Schluss, dass auch darunter stehende Einheiten, sogenannte öffentliche Anstalten zweiter Kategorie, gegen die Beschaffungsregularien verstoßen. Abschnitt 8(1)(d) des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen von 2015 besagt, dass eine öffentliche Einrichtung einen jährlichen Beschaffungsplan erstellen muss, der gemäß Abschnitt 1.5 der Leitlinien für das öffentliche Auftragswesen an die Einheit für Beschaffungspolitik (PPU) vorgelegt und auf der

der Website der betreffenden öffentlichen Einrichtung veröffentlicht wird.

Außerdem muss eine öffentliche Stelle nach Vorschrift 39 (1) „auf ihrer Webseite und in einem in Namibia weit verbreiteten Printmedium eine Bekanntmachung über jede Beschaffung zusammen mit Zusammenfassung des Berichts über die Angebotsbewertung innerhalb von sieben Tage nach der Auftragsvergabe veröffentlichen". Diese Gesetzeslage dient der politischen Transparenz, um der Öffentlichkeit zu ermöglichen, Auftrags- und Finanzvergaben nachvollziehen zu können.

Von 22 untersuchten öffentlichen Anstalten halten sich deutlich weniger als die Hälfte an die Maßgaben. Demnach haben nur neun ihre Beschaffungspläne für das laufende Finanzjahr auf ihrer Webseite veröffentlicht und nur sechs die geforderten Zusammenfassungen bereitgestellt. „Daraus können wir schlussfolgern, dass diese öffentlichen Stellen entweder nicht so viele Beschaffungsaktivitäten durchführen oder durchgeführt haben, wie sie angegeben haben, oder dass sie selektiv die Angebotszusammenfassungen für einige der der Beschaffungsmaßnahmen veröffentlichen, die in der ersten Hälfte des laufenden Haushaltsjahres durchgeführt wurden“, so schreibt das IPPR. „Wie auch immer, die erheblichen Defizite bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzverpflichtungen bleibt eine große Sorge im Beschaffungswesen.“

Die einzige öffentliche Stelle, die laut dem Procurement Tracker beide Vorgaben eingehalten hat, ist die Stadtverwaltung von Windhoek. Der Regionalrat von Erongo, die Entwicklungsbank von Namibia, das Institut für Pathologie, Telecom Namibia, das Elektrizitätskontrollamt, die Straßenbehörde, die Statistikagentur und das Institut für öffentliche Verwaltung und Management halten die Gesetze zumindest teilweise ein. Gänzlich intransparent in ihrer Beschaffung sind hingegen folgende untersuchte Stellen: der Khomas-Regionalrat, die namibische Universität für Wissenschaft und Technik, die Universität von Namibia, der namibische Tourismusverband, Namibia Wildlife Resorts, Windhoek Country Club Resort, die Landwirtschaftsbank von Namibia, der Unfallfonds, die Sportkommission und der Jugendrat.

„Das Haushaltsjahr ist schon zur Hälfte um und diese Gesetze gelten nun schon mehr als fünf Jahre – die Tatsache, dass sich so viele Einrichtungen weiterhin nicht an das Gesetz halten, zeigt die Schwäche des Rechtsstaats im Beschaffungssektor“, kritisiert das IPPR.

Die Einheit für Beschaffungspolitik hat zudem im vergangenen Monat ihren Jahresbericht über das Beschaffungssystem veröffentlicht. Demnach haben mit 135 von 173 öffentlichen Anstalten 78 Prozent Beschaffungspläne veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung der ebenfalls obligatorischen vierteljährlichen Beschaffungserfolgsberichte halten sich am ehesten Regierungsinstitutionen an die Gesetze (73%), für Anstalten der zweiten und dritten Kategorie lag die Einhaltung nur bei 23 Prozent. Zumindest ist die Transparenz größer als im Finanzjahr zuvor – laut IPPR muss sich dennoch viel tun.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-03-26

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