Innenminister gibt nach
Gesetz für Versammlungen – Kawana reagiert auf Kritik der Opposition
Ein neues Gesetz für öffentliche Versammlungen und Prozessionen, das die alte AG Proklamation von 1989 ablösen soll, wird abgemildert. Innenminister Albert Kawana kündigte dies am vergangenen Donnerstag in der Nationalversammlung an.
Von Brigitte Weidlich
WINDHOEK
„Alle im Gesetzentwurf enthaltenen Bußgelder bei Verstößen gegen die Auflagen für Demonstrationen werden von 5 000 N$ auf 2 000 N$ herabgesetzt,“ teilte Kawana mit. Etwaige Gefängnisstrafen sollen nun maximal ein Jahr dauern, statt ursprünglich zwei Jahre. Die im Entwurf festgelegte erforderliche Ankündigungsfrist von fünf Tagen vor einer Demo bei der Polizei wird nun auf zwei Tage verringert.
Kawana hatte den Entwurf vorigen Oktober vorgelegt, den die Opposition als „drakonisch“ und „an die Apartheid erinnernd“ abgelehnt hatte. „Grundlegende Schwierigkeiten, die einige Abgeordnete ansprachen, waren, dass einige Bestimmungen des Gesetzesentwurfs Bürgern, die demonstrieren wollen, unangemessene Beschränkungen auferlegen und damit die Prinzipien der Demokratie wie die Meinungsfreiheit negieren und gegen grundlegende Menschenrechte und Freiheiten, die in der namibischen Verfassung garantiert sind, verstoßen würden“, fasste Kawana zusammen. Einige Abgeordnete meinten auch, dass der Polizei zu viel Macht eingeräumt wird, so dass sie unangemessene Bedingungen auferlegen kann, bevor eine Demonstration oder ein Umzug genehmigt wird.
Einige öffentliche Gebäude wie Gerichte und Botschaften sollen als Sperrzonen gelten, was aber Bürgern das Recht verweigern würde, ihre Gefühle in oder in der Nähe von Einrichtungen auszudrücken. Kawana teilte mit, dass dieser Paragraf im Gesetzentwurf gestrichen wird. „Die Polizei wird das dann von Fall zu Fall entscheiden“, sagte er.
Der Entwurf wollte auch festlegen, dass Demonstranten für entstandene Schäden bei Demos haftbar gemacht werden können. Dieser Paragraf soll neu formuliert werden, mit einem Hinweis auf das Strafprozessgesetz von 1977 (Criminal Procedure Act). Letzteres gestattet einem Richter, Entschädigung für Opfer zu bewilligen.
Über Kawanas Gesetzentwurf soll in dieser Woche abgestimmt werden.
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„Alle im Gesetzentwurf enthaltenen Bußgelder bei Verstößen gegen die Auflagen für Demonstrationen werden von 5 000 N$ auf 2 000 N$ herabgesetzt,“ teilte Kawana mit. Etwaige Gefängnisstrafen sollen nun maximal ein Jahr dauern, statt ursprünglich zwei Jahre. Die im Entwurf festgelegte erforderliche Ankündigungsfrist von fünf Tagen vor einer Demo bei der Polizei wird nun auf zwei Tage verringert.
Kawana hatte den Entwurf vorigen Oktober vorgelegt, den die Opposition als „drakonisch“ und „an die Apartheid erinnernd“ abgelehnt hatte. „Grundlegende Schwierigkeiten, die einige Abgeordnete ansprachen, waren, dass einige Bestimmungen des Gesetzesentwurfs Bürgern, die demonstrieren wollen, unangemessene Beschränkungen auferlegen und damit die Prinzipien der Demokratie wie die Meinungsfreiheit negieren und gegen grundlegende Menschenrechte und Freiheiten, die in der namibischen Verfassung garantiert sind, verstoßen würden“, fasste Kawana zusammen. Einige Abgeordnete meinten auch, dass der Polizei zu viel Macht eingeräumt wird, so dass sie unangemessene Bedingungen auferlegen kann, bevor eine Demonstration oder ein Umzug genehmigt wird.
Einige öffentliche Gebäude wie Gerichte und Botschaften sollen als Sperrzonen gelten, was aber Bürgern das Recht verweigern würde, ihre Gefühle in oder in der Nähe von Einrichtungen auszudrücken. Kawana teilte mit, dass dieser Paragraf im Gesetzentwurf gestrichen wird. „Die Polizei wird das dann von Fall zu Fall entscheiden“, sagte er.
Der Entwurf wollte auch festlegen, dass Demonstranten für entstandene Schäden bei Demos haftbar gemacht werden können. Dieser Paragraf soll neu formuliert werden, mit einem Hinweis auf das Strafprozessgesetz von 1977 (Criminal Procedure Act). Letzteres gestattet einem Richter, Entschädigung für Opfer zu bewilligen.
Über Kawanas Gesetzentwurf soll in dieser Woche abgestimmt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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