Abwicklung von Nachlässen
Dausab will Änderung des Gesetzes für Nachlassverwaltung rückgängig machen
Das Justizministerium will eine 2018 getroffene Änderung des Gesetzes für Nachlassverwaltung, die alle Finanzinstitute und Treuhandfonds zwang, Gelder von Verstorbenen, die für minderjährige Erben vorgesehen sind, an den „Guardian Fund" des Obergerichts zu überweisen, nun rückgängig machen.
Brigitte WeidlichWindhoek Die Justizministerin Yvonne Dausab beantragte im Parlament, dass Paragraf 87(a) im Nachlassverwaltungsgesetz von 1965 wieder abgeschafft wird. Die Änderu...
Wenn Sie ein aktiver Abonnent sind und der Artikel nicht angezeigt wird, Bitte melden Sie sich ab und wieder an. Kostenloser Zugriff auf Artikel ab 12:00 Uhr.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen