Zwischen Distanz und Selbstzensur
Es gehört zum Alltag des Gerichtsreporters und bleibt dennoch ein ständiges Ärgernis: Der Vorwurf der Parteilichkeit.
Erhoben wird er von Angeklagten, oder Prozessparteien in Zivilverfahren, die glauben, ihnen sei juristisches Unrecht widerfahren. Die sich falsch beschuldigt fühlen oder als Opfer einer wie auch immer gearteten Intrige zwischen ihnen vermeintlich feindlich gesinnten Polizisten, Staatsanwälten, Zeugen und Richtern betrachten. Die glauben, Protagonisten einer derart ungeheuerlichen Verhandlung zu sein, dass selbst Redakteure, die bereits hunderte Gerichtsverfahren redaktionell begleitet, die schon alles Denkbare gesehen und gehört haben, ein persönliches Interesse an ihren Fall entwickeln.
Es ist eine Mischung aus Selbstüberschätzung, Hybris und Narzissmus, wenn ein in der persönlichen Eitelkeit verletzter, weil juristisch gescheiterter Prozessteilnehmer - sei er Beteiligter eines zivilen Rechtstreits oder Beschuldigter eines Strafverfahrens - die Medien für das eigene Schicksal verantwortlich macht.
Tendenziös, geschäftsschädigend und einseitig sei die Berichterstattung, heißt es dann. Als ob Journalisten den jeweils Betroffenen angeklagt, schuldig gesprochen und bestraft hätten. Als ob Reporter die Urheber eines als unfair empfundenen Urteils seien, oder angeblich erlittene Rufschädigung eines Angeklagten verantworten müssten, weil sie über mutmaßliche Falschaussagen eines vermeintlich voreingenommenen Zeugen berichten.
Justizirrtümer und Lügen sind unvermeidbarer Bestandteil der Rechtsprechung. Aber unabhängig davon, wie haltlos Vorwürfe gegen Angeklagte oder Argumente in Zivilverfahren auch sein mögen: Es ist weder das Recht und schon gar nicht die Pflicht von Medien, diese in Frage zu stellen oder rechtskräftige Urteile, die keinen Interpretationsspielraum lassen, zugunsten vermeintlicher Justizopfer umzudeuten.
Wer das erwartet, verlangt von Medien genau das zu tun, was ihnen gern vorgeworfen wird, nämlich Partei zu ergreifen.
Marc Springer
Erhoben wird er von Angeklagten, oder Prozessparteien in Zivilverfahren, die glauben, ihnen sei juristisches Unrecht widerfahren. Die sich falsch beschuldigt fühlen oder als Opfer einer wie auch immer gearteten Intrige zwischen ihnen vermeintlich feindlich gesinnten Polizisten, Staatsanwälten, Zeugen und Richtern betrachten. Die glauben, Protagonisten einer derart ungeheuerlichen Verhandlung zu sein, dass selbst Redakteure, die bereits hunderte Gerichtsverfahren redaktionell begleitet, die schon alles Denkbare gesehen und gehört haben, ein persönliches Interesse an ihren Fall entwickeln.
Es ist eine Mischung aus Selbstüberschätzung, Hybris und Narzissmus, wenn ein in der persönlichen Eitelkeit verletzter, weil juristisch gescheiterter Prozessteilnehmer - sei er Beteiligter eines zivilen Rechtstreits oder Beschuldigter eines Strafverfahrens - die Medien für das eigene Schicksal verantwortlich macht.
Tendenziös, geschäftsschädigend und einseitig sei die Berichterstattung, heißt es dann. Als ob Journalisten den jeweils Betroffenen angeklagt, schuldig gesprochen und bestraft hätten. Als ob Reporter die Urheber eines als unfair empfundenen Urteils seien, oder angeblich erlittene Rufschädigung eines Angeklagten verantworten müssten, weil sie über mutmaßliche Falschaussagen eines vermeintlich voreingenommenen Zeugen berichten.
Justizirrtümer und Lügen sind unvermeidbarer Bestandteil der Rechtsprechung. Aber unabhängig davon, wie haltlos Vorwürfe gegen Angeklagte oder Argumente in Zivilverfahren auch sein mögen: Es ist weder das Recht und schon gar nicht die Pflicht von Medien, diese in Frage zu stellen oder rechtskräftige Urteile, die keinen Interpretationsspielraum lassen, zugunsten vermeintlicher Justizopfer umzudeuten.
Wer das erwartet, verlangt von Medien genau das zu tun, was ihnen gern vorgeworfen wird, nämlich Partei zu ergreifen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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