Zum Wohle der Berufsbildung
Abgabeneintreibung und Rückerstattung von Zuschüssen beschleunigen
Von Clemens von Alten
Windhoek
Ursprünglich habe es bei der Eintreibung der sogenannten VET-Ausbildungsabgabe und anschließender Anspruchsforderung zwar „enorme Kinderkrankheiten“ gegeben. Doch inzwischen verlaufe der Vorgang „deutlich besser“, wie der Generalsekretär des Arbeitgeberverbandes (NEF), Tim Parkhouse, gestern auf AZ-Nachfrage betonte. Ihm zufolge haben sich während den vergangenen vier Jahren 750 Millionen N$ angehäuft, auf die Arbeitgeber Anspruch erheben können. „Doch bisher wurden nur 140 Mio. N$ ausgezahlt“, so Parkhouse.
Fortbildung im Fokus
Der Arbeitgeberverband ist eine entscheidende Interessengruppe, die seit Einführung der VET-Gebühr am 1. April 2014 im engen Kontakt zur zuständigen Ausbildungsbehörde (NTA) steht. Arbeitgeber, die jährlich mehr Personalkosten als eine Million N$ haben, müssen die Abgabe zahlen, die sich auf ein Prozent dieser Summe beläuft und monatlich berechnet wird. Wer nachweisen kann, Angestellte vorschriftsgemäß ausgebildet zu haben, hat Anspruch auf eine Rückerstattung von bis zu 50 Prozent der gezahlten Gebühren (ETG). Von den verbliebenen Geldern sind 35 Prozent für Ausbildungszuschüsse in Schlüsselprioritäten (KPTG) vorgesehen und 15 Prozent für Verwaltungskosten (AG). „Allein die ETG-Verwaltung hat die Behörde bisher 134 Mio. N$ gekostet“, erklärte der NEF-Generalsekretär.
Ausbildung neu definieren
Jüngste Gespräche hatten zahlreiche Empfehlungen zur Folge: „Ein für uns besonders wichtiger Vorschlag ist, die Definition von ‚Aus- und Fortbildung' zu ergänzen“, sagte Parkhouse. Die NTA beruft sich auf die zehn Stufen des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQF) – die ersten vier Niveaus (NQF 1-4) beziehen sich auf die Schulbildung, gefolgt von NQF 5-10 für höhere Abschlüsse (NQF 7 = dreijähriges Universitätsstudium). „Zurzeit wird nur die fünfte NQF-Stufe von der NTA als Ausbildung anerkannt, doch die Behörde ist bereit, zunächst die sechste und schließlich auch die siebte Stufe zu berücksichtigen“, so der NEF-Generalsekretär. „Das würde unseren Mitgliedern ermöglichen, dass beispielsweise auch für eine akademische Weiterbildung von Personal Ansprüche erhoben werden können.“
Ausschlussfrist einführen
Eine weitere Empfehlung betrifft den Prüfungszeitraum eingereichter Ansprüche. „Zurzeit gibt es keine Ausschlussfrist, bis wann Arbeitgeber noch Nachweise einreichen können, die ihren Antrag auf eine Rückerstattung untermauern“, erklärte Parkhouse. Dies ermögliche einem Arbeitgeber, dessen Anspruch von der NTA abgelehnt wurde, den Antrag „selbst Jahre später“ erneut einzureichen. Das steigere nicht nur den Verwaltungsaufwand der Behörde, sondern führe auch zu aufgeschobenen Einnahmen, die somit nicht für Ausbildungszuschüsse in Schlüsselprioritäten genutzt werden können. „Der Vorschlag lautet, eine Ausschlussfrist von drei Monaten einzuführen, bis Anträge auf Ansprüche verfallen“, so der Arbeitgeberverband, der sich allerdings für eine sechsmonatige Frist stark macht. Ferner erwäge die Ausbildungsbehörde, Arbeitgeber mit Strafmaßnahmen künftig zu zwingen, jeden Monat Nachweise der Gehaltsabrechnung vorzulegen.
Der Vorschlag, die 35-prozentige Provision für Schlüsselprioritäten (KPTG) und die für Verwaltungskosten (AG) bestimmten 15 Prozent zusammenzulegen, stößt beim Arbeitgeberverband allerdings auf Widerstand. „Wir sind der festen Überzeugung, dass die 15 Prozent weiterhin getrennt bleiben müssten“, sagte Parkhouse im AZ-Gespräch, der sonst einen unverhältnismäßigen Anstieg der administrativen Kosten der NTA befürchtet.
Arbeitgeber unzufrieden
Indes habe eine Umfrage unter NEF-Mitgliedern gezeigt, dass der Forderungsvorgang „beschleunigt und vereinheitlicht“ werden sollte – es sei „entmutigend“, wenn es zwei bis drei Jahre dauere, bis Ansprüche ausgezahlt werden. Ferner würden sich diese Arbeitgeber individuelle Gespräche mit der Behörde wünschen. Wie aus der Untersuchung hervorgeht, sind 27 von 52 befragten Unternehmen der Meinung, dass die ETG-Anspruchsforderung zu mühevoll sei. Parkhouse wies allerdings darauf hin, dass die Umfrage aufgrund der niedrigen Reaktionsquote „zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen“ gelangt sei.
Windhoek
Ursprünglich habe es bei der Eintreibung der sogenannten VET-Ausbildungsabgabe und anschließender Anspruchsforderung zwar „enorme Kinderkrankheiten“ gegeben. Doch inzwischen verlaufe der Vorgang „deutlich besser“, wie der Generalsekretär des Arbeitgeberverbandes (NEF), Tim Parkhouse, gestern auf AZ-Nachfrage betonte. Ihm zufolge haben sich während den vergangenen vier Jahren 750 Millionen N$ angehäuft, auf die Arbeitgeber Anspruch erheben können. „Doch bisher wurden nur 140 Mio. N$ ausgezahlt“, so Parkhouse.
Fortbildung im Fokus
Der Arbeitgeberverband ist eine entscheidende Interessengruppe, die seit Einführung der VET-Gebühr am 1. April 2014 im engen Kontakt zur zuständigen Ausbildungsbehörde (NTA) steht. Arbeitgeber, die jährlich mehr Personalkosten als eine Million N$ haben, müssen die Abgabe zahlen, die sich auf ein Prozent dieser Summe beläuft und monatlich berechnet wird. Wer nachweisen kann, Angestellte vorschriftsgemäß ausgebildet zu haben, hat Anspruch auf eine Rückerstattung von bis zu 50 Prozent der gezahlten Gebühren (ETG). Von den verbliebenen Geldern sind 35 Prozent für Ausbildungszuschüsse in Schlüsselprioritäten (KPTG) vorgesehen und 15 Prozent für Verwaltungskosten (AG). „Allein die ETG-Verwaltung hat die Behörde bisher 134 Mio. N$ gekostet“, erklärte der NEF-Generalsekretär.
Ausbildung neu definieren
Jüngste Gespräche hatten zahlreiche Empfehlungen zur Folge: „Ein für uns besonders wichtiger Vorschlag ist, die Definition von ‚Aus- und Fortbildung' zu ergänzen“, sagte Parkhouse. Die NTA beruft sich auf die zehn Stufen des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQF) – die ersten vier Niveaus (NQF 1-4) beziehen sich auf die Schulbildung, gefolgt von NQF 5-10 für höhere Abschlüsse (NQF 7 = dreijähriges Universitätsstudium). „Zurzeit wird nur die fünfte NQF-Stufe von der NTA als Ausbildung anerkannt, doch die Behörde ist bereit, zunächst die sechste und schließlich auch die siebte Stufe zu berücksichtigen“, so der NEF-Generalsekretär. „Das würde unseren Mitgliedern ermöglichen, dass beispielsweise auch für eine akademische Weiterbildung von Personal Ansprüche erhoben werden können.“
Ausschlussfrist einführen
Eine weitere Empfehlung betrifft den Prüfungszeitraum eingereichter Ansprüche. „Zurzeit gibt es keine Ausschlussfrist, bis wann Arbeitgeber noch Nachweise einreichen können, die ihren Antrag auf eine Rückerstattung untermauern“, erklärte Parkhouse. Dies ermögliche einem Arbeitgeber, dessen Anspruch von der NTA abgelehnt wurde, den Antrag „selbst Jahre später“ erneut einzureichen. Das steigere nicht nur den Verwaltungsaufwand der Behörde, sondern führe auch zu aufgeschobenen Einnahmen, die somit nicht für Ausbildungszuschüsse in Schlüsselprioritäten genutzt werden können. „Der Vorschlag lautet, eine Ausschlussfrist von drei Monaten einzuführen, bis Anträge auf Ansprüche verfallen“, so der Arbeitgeberverband, der sich allerdings für eine sechsmonatige Frist stark macht. Ferner erwäge die Ausbildungsbehörde, Arbeitgeber mit Strafmaßnahmen künftig zu zwingen, jeden Monat Nachweise der Gehaltsabrechnung vorzulegen.
Der Vorschlag, die 35-prozentige Provision für Schlüsselprioritäten (KPTG) und die für Verwaltungskosten (AG) bestimmten 15 Prozent zusammenzulegen, stößt beim Arbeitgeberverband allerdings auf Widerstand. „Wir sind der festen Überzeugung, dass die 15 Prozent weiterhin getrennt bleiben müssten“, sagte Parkhouse im AZ-Gespräch, der sonst einen unverhältnismäßigen Anstieg der administrativen Kosten der NTA befürchtet.
Arbeitgeber unzufrieden
Indes habe eine Umfrage unter NEF-Mitgliedern gezeigt, dass der Forderungsvorgang „beschleunigt und vereinheitlicht“ werden sollte – es sei „entmutigend“, wenn es zwei bis drei Jahre dauere, bis Ansprüche ausgezahlt werden. Ferner würden sich diese Arbeitgeber individuelle Gespräche mit der Behörde wünschen. Wie aus der Untersuchung hervorgeht, sind 27 von 52 befragten Unternehmen der Meinung, dass die ETG-Anspruchsforderung zu mühevoll sei. Parkhouse wies allerdings darauf hin, dass die Umfrage aufgrund der niedrigen Reaktionsquote „zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen“ gelangt sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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