Zeichen gegen Landnahme
Illegale Einzäunung kommunalen Bodens hat juristische Folgen
Von Marc Springer, Windhoek
Mit einer entsprechenden Vorladung gegen den Antragsgegner Andreas Nangolo ist gestern die Verhandlung eines Eilantrags beendet worden, über den zwei Kläger wieder Zugang zu einem rund 3600 Hektar umfassenden Stück Land in der Oshikoto-Region erlangt haben, dass jener illegal eingezäunt hat. In der relevanten Verfügung von Ersatzrichter Collins Parker wird Nangolo untersagt, die Kläger und anderen Viehzüchter in der Umgebung aus dem von ihm in Beschlag genommenen Territorium „auszusperren“.
Ferner wird die Polizei ermächtigt, die Tore der rechtswidrig errichteten Umzäunung notfalls gewaltsam zu öffnen und Nangolo zu verhaften, falls jener nicht wie gestern angeordnet, am 19. Juli vor Gericht erscheinen sollte. Dann will Parker prüfen, ob sich der Beklagte wegen Missachtung des Gerichts verantworten muss, weil er einem am 6. Dezember 2016 ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele nicht Folge geleistet und den darin enthaltenen Auftrag zum Abriss des Zaunes nicht umgesetzt hat.
Da dies nicht geschehen ist, sahen sich die beiden Kläger Erastus Naango und Reinhold Vernerva erneut gezwungen, das Gericht anzurufen. Zur Begründung führt Naango in einer eidesstattlichen Erklärung an, er habe von dem Oshikoto-Landrat, sowie der Stammesbehörde der Ondonga bzw. deren König Immanuel Kauluma Elifas ein Nutzungs- und Weiderecht über das bei Omunyankwe gelegene und als Oshana shEtemba bekannte Gebiet erhalten.
Im Juli 2014 habe er dennoch einen Räumungsbefehl gegen Nangolo und die Nebenbeklagte Beata Kalekela beantragen müssen, nachdem jene das ihm zugewiesene Gebiet eingezäunt hätten. Obwohl diese von Richter Ueitele verpflichtet worden seien, das Gebiet zu verlassen und den Zaun zu entfernen, hätten sie dies bis heute nicht getan.
Folglich sei seinen Rindern und dem Vieh seiner Nachbarn jeglicher Zugang zu Wasser und Weise in dem Gebiet versperrt worden, weshalb einige Tiere verendet und andere auf der Suche nach Nahrung „abhandengekommen“ seien. Dies habe einige Subsistenzfarmer in der Umgebung gezwungen, die Gegend zu verlassen. Andere hätten versucht, einen Zugang für ihr Vieh in das eingezäunte Gelände zu schaffen und seien dabei von Nangolo mit einer Waffe bedroht und „in die Flucht geschlagen“ worden.
Laut Kläger seien rund 550 Rinder von der Landnahme tangiert, die auf einem schmalen Streifen jenseits des Zauns weiden müssten, wo kaum noch Vegetation vorhanden sei. Da deren Besitzer finanziell nicht in der Lage seien, Zufutter für ihre Nutztiere zu kaufen oder in eine andere Gegend umzuziehen, sei ihr Vieh akut von einem baldigen Hungertod bedroht.
Mit einer entsprechenden Vorladung gegen den Antragsgegner Andreas Nangolo ist gestern die Verhandlung eines Eilantrags beendet worden, über den zwei Kläger wieder Zugang zu einem rund 3600 Hektar umfassenden Stück Land in der Oshikoto-Region erlangt haben, dass jener illegal eingezäunt hat. In der relevanten Verfügung von Ersatzrichter Collins Parker wird Nangolo untersagt, die Kläger und anderen Viehzüchter in der Umgebung aus dem von ihm in Beschlag genommenen Territorium „auszusperren“.
Ferner wird die Polizei ermächtigt, die Tore der rechtswidrig errichteten Umzäunung notfalls gewaltsam zu öffnen und Nangolo zu verhaften, falls jener nicht wie gestern angeordnet, am 19. Juli vor Gericht erscheinen sollte. Dann will Parker prüfen, ob sich der Beklagte wegen Missachtung des Gerichts verantworten muss, weil er einem am 6. Dezember 2016 ergangenen Urteil von Richter Shafimana Ueitele nicht Folge geleistet und den darin enthaltenen Auftrag zum Abriss des Zaunes nicht umgesetzt hat.
Da dies nicht geschehen ist, sahen sich die beiden Kläger Erastus Naango und Reinhold Vernerva erneut gezwungen, das Gericht anzurufen. Zur Begründung führt Naango in einer eidesstattlichen Erklärung an, er habe von dem Oshikoto-Landrat, sowie der Stammesbehörde der Ondonga bzw. deren König Immanuel Kauluma Elifas ein Nutzungs- und Weiderecht über das bei Omunyankwe gelegene und als Oshana shEtemba bekannte Gebiet erhalten.
Im Juli 2014 habe er dennoch einen Räumungsbefehl gegen Nangolo und die Nebenbeklagte Beata Kalekela beantragen müssen, nachdem jene das ihm zugewiesene Gebiet eingezäunt hätten. Obwohl diese von Richter Ueitele verpflichtet worden seien, das Gebiet zu verlassen und den Zaun zu entfernen, hätten sie dies bis heute nicht getan.
Folglich sei seinen Rindern und dem Vieh seiner Nachbarn jeglicher Zugang zu Wasser und Weise in dem Gebiet versperrt worden, weshalb einige Tiere verendet und andere auf der Suche nach Nahrung „abhandengekommen“ seien. Dies habe einige Subsistenzfarmer in der Umgebung gezwungen, die Gegend zu verlassen. Andere hätten versucht, einen Zugang für ihr Vieh in das eingezäunte Gelände zu schaffen und seien dabei von Nangolo mit einer Waffe bedroht und „in die Flucht geschlagen“ worden.
Laut Kläger seien rund 550 Rinder von der Landnahme tangiert, die auf einem schmalen Streifen jenseits des Zauns weiden müssten, wo kaum noch Vegetation vorhanden sei. Da deren Besitzer finanziell nicht in der Lage seien, Zufutter für ihre Nutztiere zu kaufen oder in eine andere Gegend umzuziehen, sei ihr Vieh akut von einem baldigen Hungertod bedroht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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