Zahlungsfristen verlängert
Windhoek/Khorixas (Nampa/sno) - Das Handelsministerium (MIT) hat eine Änderung der Kreditvertragsbestimmungen vorgenommen. Somit wurde die Zahlungsfrist für Kraftfahrzeuge von 54- auf 72 Monate verlängert. Der Direktor des MIT, Steve Katjiuanjo, gab dies in einer Pressemitteilung am vergangenen Freitag bekannt und erläuterte, dass die Änderung am 1. September 2020 in Kraft getreten ist.
„Die Zahlungsfrist für mechanisch angetriebene Kraftfahrzeuge wurde, ab dem Auslieferungsdatum des Fahrzeugs von 54 auf 72 Monate verlängert. Die Gesetzesänderung war notwendig, weil die namibische Wirtschaft in den letzten vier Jahren immer mehr schrumpfte und dieser Zustand durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie erheblich verschärft wurde. Die Regierung hat sich verschiedene Strategien ausgedacht, die darauf abzielen, die Wirtschaft wieder anzukurbeln und gleichzeitig den Verbrauchern unter die Arme zu greifen“, so Katjiuanjo. Kunden, deren Einkommen nicht nachteilig beeinflusst wurde, riet er die bestehenden Raten weiterhin zu zahlen.
„Die Zahlungsfrist für mechanisch angetriebene Kraftfahrzeuge wurde, ab dem Auslieferungsdatum des Fahrzeugs von 54 auf 72 Monate verlängert. Die Gesetzesänderung war notwendig, weil die namibische Wirtschaft in den letzten vier Jahren immer mehr schrumpfte und dieser Zustand durch den Ausbruch der COVID-19 Pandemie erheblich verschärft wurde. Die Regierung hat sich verschiedene Strategien ausgedacht, die darauf abzielen, die Wirtschaft wieder anzukurbeln und gleichzeitig den Verbrauchern unter die Arme zu greifen“, so Katjiuanjo. Kunden, deren Einkommen nicht nachteilig beeinflusst wurde, riet er die bestehenden Raten weiterhin zu zahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen