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Witwe von Mord-Opfer klagt
Witwe von Mord-Opfer klagt

Witwe von Mord-Opfer klagt

Ausländerin nimmt erste Hürde in zivilem Entschädigungsprozess
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Der Etappensieg ergibt sich aus einem vor kurzem ergangenen Urteil der Richterin Eileen Rakow. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Klägerin Betserai Moyo nicht verpflichtet werden solle, eine Bürgschaft für anfallende Rechtskosten zu hinterlegen. Ein so genannter Verfahrensvorschuss ist üblicher Weise erforderlich, wenn Kläger (wie in diesem Fall) aus dem Ausland stammen und die Befürchtung besteht, dass sie im Falle einer Prozessniederlage die Rechtskosten nicht bezahlen können.

Rakow zufolge sei die Klägerin zwar mittellos, stamme aus Harare und verfüge über keine Vermögenswerte in Namibia, die als Sicherheit dienen könnten. Gleichzeitig hob sie hervor, die Antragstellerin habe einen Anspruch darauf, dass ihr Anliegen angehört werde. Mit Hinweis auf den Grundsatz der Gleichbehandlung lehnte sie folglich einen Antrag von vier der Antragsgegner ab, wonach Moyo zunächst eine Bürgschaft von 350000 N$ hinterlegen müsse, bevor ihre Klage verhandelt werden könne.

Die Verfahren soll am 18. Mai bei einer weiteren Vorverhandlung fortgesetzt werden. Antragsgegner sind die Beklagten Jonathan Patrick Myburgh, Jandre Jansen Van Vuuren, Roberto Katjinamunene, Hendrick Simupureni und Kefas Kuutondokua, sowie die Firmen Gridhawk Security Company und Savemore Supermarket.

Das Zivilverfahren, das parallel zu einem noch angängigen Strafprozess verläuft, geht auf einen Zwischenfall zurück, der sich am 3. Juni 2020 ereignet hat. Damals sollen die fünf Hauptbeklagten den Straßenhändler und Ehemann der Klägerin, Hlaisanani Zhou, in dem Supermarkt im Einkaufszentrum Etemba Plaza in Otjiwarongo derart malträtiert haben, dass er später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag (AZ berichtete).

Auslöser soll angeblich gewesen sein, dass das Opfer zuvor eine Tube Leim aus dem Supermarkt gestohlen haben soll, für dessen Bewachung die Sicherheitsfirma Gridhawk zuständig war, bei der vier der Beklagten angestellt sind. Ein weiterer Beschuldigter ist bei dem Laden beschäftigt, der von dem Simbabwer angeblich bestohlen wurde.

Zur Begründung ihrer Klage und unter Berufung auf einen Obduktionsbericht führt Moyo an, ihr Ehemann sei eindeutig den Verletzungen erlegen, die ihm die fünf Antragsgegner in einem Hinterzimmer des Supermarkt beigebracht hätten. Dort hätten sie den vermeintlichen Ladendieb zunächst schwer misshandelt und anschließend auf dem Bürgersteig vor dem Laden „deponiert“, wo ihn Passanten bemerkt und die Polizei sowie den Rettungsdienst verständigt hätten.

Dass ihr Mann dennoch im Krankenhaus von Otjiwarongo verstorben ist, lastet Moyo den Beklagten an, die folglich dafür haftbar seien, dass sie durch den Tod des Opfers nicht nur schwer traumatisiert worden sei, sondern auch ihre einzige Einnahmequelle verloren habe. Schließlich habe der als Holzschnitzer tätige Moyo ihr und dem gemeinsamen Kind zuvor 6000 N$ im Monat überwiesen. Aufgrund des Verlusts dieser finanziellen Unterstützung seien sie (Moyo) und das minderjährige Kind nun auf die Hilfestellung von Freunden und Familienmitgliedern angewiesen.

Als Wiedergutmachung für diesen Verlust macht Moyo eine Summe von 1 Millionen N$ geltend. Ferner berechnet sie Schadensersatz von 600000 für „emotionalen Schock und Trauma“ sowie die Erstattung von 100000 N$, die sie angeblich für die Rückführung und Bestattung des Leichnams ihres Mannes ausgegeben hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-04-20

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