Wal-Mart gewinnt gegen Wettbewerbskommission
Windhoek - Der Handelskonzern Wal-Mart hat eine Klage gegen die namibische Wettbewerbskommission (NaCC) gewonnen, die einen geplanten Zusammenschluss zwischen dem amerikanischen Unternehmen und der südafrikanischen Firma Massmart nur unter bestimmten Bedingungen genehmigen wollte.
Obwohl keiner der beiden Fusionspartner in Namibia aktiv ist, hatte die NaCC gegen die Verschmelzung der beiden Betriebe dennoch Vorbehalte angemeldet, weil Massmart über seine Tochterfirmen Game, Windhoek Cash and Carry und CCW Namibia Properties hierzulande indirekt vertreten ist. Demnach hatte die Wettbewerbskommission die Übernahme von Massmart durch Wal-Mart am 9. Februar 2011 zwar prinzipiell genehmigt, diese Zustimmung aber von vier Auflagen abhängig gemacht, die Wal-Mart als unzulässig empfand.
So hatte die Wettbewerbskommission zur Voraussetzung gemacht, dass Handelsminister Hage Geingob dem angestrebten Abkommen zwischen den beiden Unternehmen zustimmt, da er per Proklamation ausländische Firmen daran hindern könne, hierzulande "Produkte herzustellen oder Dienstleistungen anzubieten, die von Namibiern hergestellt oder angeboten werden können".
Des Weiteren hatte die NaCC ihre endgültige Zustimmung an die Bedingung verknüpft, dass die beabsichtigte Fusion "keine negativen Auswirkungen" auf die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Firmen haben oder gar zur Insolvenz kleiner und mittelständischer Betriebe führen dürfe. Diese Auflage lehnte Wal-Mart als ebenso "vage, und irrational" ab wie die dritte Vorschrift der NaCC, wonach die geplante Verschmelzung nicht zu einem Verlust an Arbeitsplätzen in Namibia führen dürfe. Als "komplett illegal" hatte Wal-Mart die vierte Bedingung der NaCC bezeichnet, durch die die beiden Handelskonzerne dazu gezwungen werden sollten, nach einer Fusion namibische Partner an ihren hierzulande aktiven Tochterfirmen zu beteiligen.
In seinem gestern gefällten Urteil gab Richter Dave Smuts den Klägern mit dem Hinweis darauf Recht, die von der NaCC erlassenen Auflagen seien unzulässig und damit unwirksam. So habe der Handelsminister keine Befugnis, die wirtschaftlichen Aktivitäten ausländische Unternehmen in Namibia durch selbst verfügte Auflagen einzuschränken. Ebenso sei die NaCC nicht ermächtigt, internationale Investoren zur Beteiligung namibischer Partner zu zwingen oder ihre Zustimmung für eine Fusion von der vagen Bedingung abhängig zu machen, dass dadurch bei hiesigen Firmen keine Jobverluste entstehen und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet wird.
Obwohl keiner der beiden Fusionspartner in Namibia aktiv ist, hatte die NaCC gegen die Verschmelzung der beiden Betriebe dennoch Vorbehalte angemeldet, weil Massmart über seine Tochterfirmen Game, Windhoek Cash and Carry und CCW Namibia Properties hierzulande indirekt vertreten ist. Demnach hatte die Wettbewerbskommission die Übernahme von Massmart durch Wal-Mart am 9. Februar 2011 zwar prinzipiell genehmigt, diese Zustimmung aber von vier Auflagen abhängig gemacht, die Wal-Mart als unzulässig empfand.
So hatte die Wettbewerbskommission zur Voraussetzung gemacht, dass Handelsminister Hage Geingob dem angestrebten Abkommen zwischen den beiden Unternehmen zustimmt, da er per Proklamation ausländische Firmen daran hindern könne, hierzulande "Produkte herzustellen oder Dienstleistungen anzubieten, die von Namibiern hergestellt oder angeboten werden können".
Des Weiteren hatte die NaCC ihre endgültige Zustimmung an die Bedingung verknüpft, dass die beabsichtigte Fusion "keine negativen Auswirkungen" auf die Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Firmen haben oder gar zur Insolvenz kleiner und mittelständischer Betriebe führen dürfe. Diese Auflage lehnte Wal-Mart als ebenso "vage, und irrational" ab wie die dritte Vorschrift der NaCC, wonach die geplante Verschmelzung nicht zu einem Verlust an Arbeitsplätzen in Namibia führen dürfe. Als "komplett illegal" hatte Wal-Mart die vierte Bedingung der NaCC bezeichnet, durch die die beiden Handelskonzerne dazu gezwungen werden sollten, nach einer Fusion namibische Partner an ihren hierzulande aktiven Tochterfirmen zu beteiligen.
In seinem gestern gefällten Urteil gab Richter Dave Smuts den Klägern mit dem Hinweis darauf Recht, die von der NaCC erlassenen Auflagen seien unzulässig und damit unwirksam. So habe der Handelsminister keine Befugnis, die wirtschaftlichen Aktivitäten ausländische Unternehmen in Namibia durch selbst verfügte Auflagen einzuschränken. Ebenso sei die NaCC nicht ermächtigt, internationale Investoren zur Beteiligung namibischer Partner zu zwingen oder ihre Zustimmung für eine Fusion von der vagen Bedingung abhängig zu machen, dass dadurch bei hiesigen Firmen keine Jobverluste entstehen und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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