Wahlen mit zwei Seiten
Dass die Wahlen für die Regionalräte in 13 Regionen sowie für die Stadt- und Ortsräte von 47 Ortschaften friedlich verlaufen sind und dass keine ernste Beanstandung über den Wahlvorgang gemeldet wurde, gehört unbestritten zur positiven Bilanz des jüngsten Urnengangs am 26. und 27. November. Die geringe bis abwesende Wahlbeteiligung in den größeren Städten und Ortschaften hat den Machtüberhang der regierenden Partei allerdings bestärkt.
Deren Generalsekretärin Pendukeni Iivula-Ithana hat sich im Kampagnenjargon sogar bis zur Forderung der hundertprozentigen Stimmabgabe für die regierende Partei verstiegen, was der emanzipierte Wähler lächelnd abschüttelt. Es wäre falsch, den glatten Verlauf der Wahlen der geringen Beteiligung zuzuschreiben. Eher darf man hoffen, dass die Apelle der Polizei und des Staatsoberhaupts zu Toleranz Gehör gefunden haben und dass die Wahlkommission durch das Trommelfeuer der Kritik nach der Parlaments- und Präsidentschaftswahl 2009 auf bessere Leistung bedacht war.
Aktive Wähler, durch Gleichgültigkeit "behinderte" Wähler und kommunale Steuerzahler, ob sie nun Bürger sind oder als ständige Einwohner ausländischer Staatsangehörigkeit nicht wählen durften, haben dennoch die Pflicht, ihre Kommunalverwaltung bis zur nächsten Wahl in fünf Jahren aktiv und kritisch zu begleiten.
Deren Generalsekretärin Pendukeni Iivula-Ithana hat sich im Kampagnenjargon sogar bis zur Forderung der hundertprozentigen Stimmabgabe für die regierende Partei verstiegen, was der emanzipierte Wähler lächelnd abschüttelt. Es wäre falsch, den glatten Verlauf der Wahlen der geringen Beteiligung zuzuschreiben. Eher darf man hoffen, dass die Apelle der Polizei und des Staatsoberhaupts zu Toleranz Gehör gefunden haben und dass die Wahlkommission durch das Trommelfeuer der Kritik nach der Parlaments- und Präsidentschaftswahl 2009 auf bessere Leistung bedacht war.
Aktive Wähler, durch Gleichgültigkeit "behinderte" Wähler und kommunale Steuerzahler, ob sie nun Bürger sind oder als ständige Einwohner ausländischer Staatsangehörigkeit nicht wählen durften, haben dennoch die Pflicht, ihre Kommunalverwaltung bis zur nächsten Wahl in fünf Jahren aktiv und kritisch zu begleiten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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