Vier verlangen Rechtsbeistand
Windhoek/Rehoboth (dh) Ein zweites Mal in dieser Woche erschien der mutmaßliche mehrfache Viehdieb Clifford Fisch aus Rehoboth im Magistratsgericht in Rehoboth zusammen mit fünf weiteren Personen. Die sechs Männer waren am Donnerstag vergangener Woche bei einer Straßenkontrolle wenige Kilometer außerhalb des Ortes festgenommen worden (AZ berichtete) und am Montag dieser Woche zum ersten Mal einem Richter vorgeführt worden. Der Fahrer des Bakkies (Pickup), Willem Jacob Swartz (46), der auf dem Fahrzeug neben Fisch und drei weiteren Beschuldigten zwölf gestohlene lebende Schafe transportierte, wurde bereits am Montag auf Kaution von 3000 Namibia-Dollar auf freien Fuß gesetzt, musste aber gestern zusammen mit seinen Mitangeklagten wieder vor Gericht erscheinen. Fisch und Swartz werden bereits von Rechtsanwalt Stanley vertreten, derweil der Schafhirte Kalistus Muronga (34), Rudolf van Wyk (40), Rudolf Frederick (39) und Cloris Kasoua (23) um Rechtsbeistand baten. Der Fall wurde auf den 26. Juli dieses Jahres vertagt. Fisch und seine mutmaßlichen Komplizen bleiben weiterhin in Haft.
Fisch war zum Zeitpunkt seiner Verhaftung in der vergangenen Woche bereits wegen unbefugten Waffenbesitzes in Rehoboth angezeigt worden und auf Kaution von 2000 N$ auf freien Fuß gesetzt worden. Zudem war er in Dordabis des Viehdiebstahls auf der Farm Kous von Ulli Bräuer angezeigt und im Gericht auf Kaution von 5000 N$ freigelassen worden. Ein Sprecher der Polizei konnte nicht bestätigen, ob Fisch zuvor bereits wegen Viehdiebstahls mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.
Fisch war zum Zeitpunkt seiner Verhaftung in der vergangenen Woche bereits wegen unbefugten Waffenbesitzes in Rehoboth angezeigt worden und auf Kaution von 2000 N$ auf freien Fuß gesetzt worden. Zudem war er in Dordabis des Viehdiebstahls auf der Farm Kous von Ulli Bräuer angezeigt und im Gericht auf Kaution von 5000 N$ freigelassen worden. Ein Sprecher der Polizei konnte nicht bestätigen, ob Fisch zuvor bereits wegen Viehdiebstahls mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen