Viehverlust hat teure Folgen
Farmer muss für den von zwei Hunden verursachten Schaden zahlen
Von Marc Springer, Windhoek
In seinem vor kurzem ergangenem Urteil hat Richter Boas Usiku dem Kläger Pieter Steyn eine Entschädigung von 26800 N$ zugesprochen. Ursprünglich hatte jener von dem Antragsgegner Cornelius Israel Stanley eine Wiedergutmachung in Höhe von 174500 N$ verlangt und diese Summe auf einer höheren Anzahl angeblich getöteter Schafe basiert.
Zur Begründung seiner von vier Zeugen gestützten Klage hatte Steyn vorgebracht, er habe sich am 28. August 2016 in Kapstadt aufgehalten, als er von seinem Vater angerufen und darüber informiert worden sei, dass einige seiner Angestellten zwei Hunde dabei beobachtet hätten, wie diese einige seiner Schafe angegriffen hätten. Dem Vater zufolge sei er mit den Angestellten zum Ort des Geschehens gefahren und hätte dort drei tote Schafe vorgefunden, die eindeutig von Hunden getötet worden seien.
Deren Spuren sei der Vater zusammen mit den Angestellten zur Nachbarfarm des Beklagten gefolgt und habe dort zwei Hunde mit „blutverschmierten Schnauzen und wunden Pfoten“ angetroffen. Nachdem deren beklagter Besitzer die Kadaver der drei getöteten Schafe „inspiziert“ habe, habe er sich bereiterklärt, für deren Verlust aufzukommen.
Steyn zufolge habe sein Vater am nächsten Tag einige Angestellte instruiert, bei einer Bestandsaufnahme festzustellen, ob weitere Schafe auf der im Distrikt Aranos gelegenen Farm Aandster fehlen würden. Diese hätten bei ihrer auf drei Farmkamps beschränkten Prüfung weitere 14 offenbar von Hunden angegriffene Schafe bemerkt, von denen 13 tot und eines schwer verletzt gewesen seien.
Als Stanley darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er angekündigt, die beiden Hunde erschossen zu haben und auch den Gegenwert der 14 weiteren Schafe bezahlen zu werden. Demnach habe er (der Kläger) ihm nach seiner Rückkehr eine Rechnung in Höhe von 26800 N$ als Entschädigung für die 17 von den Hunden getöteten Schafe präsentiert, die jedoch nicht bezahlt worden sei.
Laut Kläger habe er im Oktober 2016 weitere 79 Schafkadaver in sieben zuvor nicht inspizierten Farmkampf aufgefunden, darunter 47 schwangere Auen, 32 Lämmer und 4 Widder. Weil zuvor keinerlei Raubtiere auf der Farm bemerkt worden seien, könne als gesichert gelten, dass auch diese von den Hunden des Nachbarn getötet worden seien. Ferner habe ein Abgleich mit einer früheren Bestandsaufnahme ergeben, dass vier weitere Schafe gefehlt hätten und vermutlich ebenfalls den Hunden zum Opfer gefallen seien.
Weil Stanley zu einer vereinbarten Beratung über die jüngste Entdeckung nicht erschienen sei, habe er (Steyn) die Polizei verständigt und Klage gegen den Nachbarn eingereicht. Die Berechnung der dabei geforderten Entschädigung von 174500 N$ geht von dem Verlust von insgesamt 100 Schafen aus, darunter 32 ungeborene Lämmer.
Diesem Anspruch hatte Stanley entgegengehalten, die beiden Hunde seien nur knapp sieben Monate alt und kaum im Stande gewesen, ein Schaf zu töten. Ferner hatte er angeführt, es könnten auch Raubtiere oder Hunde von anderen Nachbarfarmen für den Verlust des Viehs verantwortlich sein, weshalb er für keinen Schaden aufkommen werde, der nicht eindeutig seinen Hunden zugeordnet worden sei.
Bei seiner diesbezüglichen Abwägung kam Usiku zu dem Schluss, dass dieser kausale Zusammenhang bei den 17 im August gefundenen Schafen eindeutig gegeben und dafür eine Entschädigung von 26800 N$ fällig sei. Bei den 79 im Oktober entdeckten Kadavern und den vier vermissten Schafen könne hingegen nicht belegt werden, dass deren Verlust von den Hunden des Beklagten verursacht worden sei und er folglich auch nicht haftbar gemacht werden.
In seinem vor kurzem ergangenem Urteil hat Richter Boas Usiku dem Kläger Pieter Steyn eine Entschädigung von 26800 N$ zugesprochen. Ursprünglich hatte jener von dem Antragsgegner Cornelius Israel Stanley eine Wiedergutmachung in Höhe von 174500 N$ verlangt und diese Summe auf einer höheren Anzahl angeblich getöteter Schafe basiert.
Zur Begründung seiner von vier Zeugen gestützten Klage hatte Steyn vorgebracht, er habe sich am 28. August 2016 in Kapstadt aufgehalten, als er von seinem Vater angerufen und darüber informiert worden sei, dass einige seiner Angestellten zwei Hunde dabei beobachtet hätten, wie diese einige seiner Schafe angegriffen hätten. Dem Vater zufolge sei er mit den Angestellten zum Ort des Geschehens gefahren und hätte dort drei tote Schafe vorgefunden, die eindeutig von Hunden getötet worden seien.
Deren Spuren sei der Vater zusammen mit den Angestellten zur Nachbarfarm des Beklagten gefolgt und habe dort zwei Hunde mit „blutverschmierten Schnauzen und wunden Pfoten“ angetroffen. Nachdem deren beklagter Besitzer die Kadaver der drei getöteten Schafe „inspiziert“ habe, habe er sich bereiterklärt, für deren Verlust aufzukommen.
Steyn zufolge habe sein Vater am nächsten Tag einige Angestellte instruiert, bei einer Bestandsaufnahme festzustellen, ob weitere Schafe auf der im Distrikt Aranos gelegenen Farm Aandster fehlen würden. Diese hätten bei ihrer auf drei Farmkamps beschränkten Prüfung weitere 14 offenbar von Hunden angegriffene Schafe bemerkt, von denen 13 tot und eines schwer verletzt gewesen seien.
Als Stanley darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er angekündigt, die beiden Hunde erschossen zu haben und auch den Gegenwert der 14 weiteren Schafe bezahlen zu werden. Demnach habe er (der Kläger) ihm nach seiner Rückkehr eine Rechnung in Höhe von 26800 N$ als Entschädigung für die 17 von den Hunden getöteten Schafe präsentiert, die jedoch nicht bezahlt worden sei.
Laut Kläger habe er im Oktober 2016 weitere 79 Schafkadaver in sieben zuvor nicht inspizierten Farmkampf aufgefunden, darunter 47 schwangere Auen, 32 Lämmer und 4 Widder. Weil zuvor keinerlei Raubtiere auf der Farm bemerkt worden seien, könne als gesichert gelten, dass auch diese von den Hunden des Nachbarn getötet worden seien. Ferner habe ein Abgleich mit einer früheren Bestandsaufnahme ergeben, dass vier weitere Schafe gefehlt hätten und vermutlich ebenfalls den Hunden zum Opfer gefallen seien.
Weil Stanley zu einer vereinbarten Beratung über die jüngste Entdeckung nicht erschienen sei, habe er (Steyn) die Polizei verständigt und Klage gegen den Nachbarn eingereicht. Die Berechnung der dabei geforderten Entschädigung von 174500 N$ geht von dem Verlust von insgesamt 100 Schafen aus, darunter 32 ungeborene Lämmer.
Diesem Anspruch hatte Stanley entgegengehalten, die beiden Hunde seien nur knapp sieben Monate alt und kaum im Stande gewesen, ein Schaf zu töten. Ferner hatte er angeführt, es könnten auch Raubtiere oder Hunde von anderen Nachbarfarmen für den Verlust des Viehs verantwortlich sein, weshalb er für keinen Schaden aufkommen werde, der nicht eindeutig seinen Hunden zugeordnet worden sei.
Bei seiner diesbezüglichen Abwägung kam Usiku zu dem Schluss, dass dieser kausale Zusammenhang bei den 17 im August gefundenen Schafen eindeutig gegeben und dafür eine Entschädigung von 26800 N$ fällig sei. Bei den 79 im Oktober entdeckten Kadavern und den vier vermissten Schafen könne hingegen nicht belegt werden, dass deren Verlust von den Hunden des Beklagten verursacht worden sei und er folglich auch nicht haftbar gemacht werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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