Viehdiebstahlsgesetz im Visier
Windhoek - Den Disput zwischen der Justiz und der Bevölkerung hat Jerry Ekandjo ausgelöst, derzeitiger Minister für Regional- und Lokalverwaltung, Häuserbau und ländliche Entwicklung. Nachdem auf der Farm des genannten Ministers vor einigen Jahren mehrere Rinder gestohlen worden waren, wurde die Debatte im Parlament angeregt, die Mindeststrafen für verurteilte Viehdiebe drastisch zu erhöhen. Das Gesetz wurde letztlich verabschiedet. Nun wird ein Viehdieb für mindestens 20 Jahre hinter Gitter geschickt. Ein bereits verurteilter Viehdieb muss indes mindestens 30 Jahre ins Gefängnis.
Auslöser für die neue erhitze Debatte um das Gesetz ist Protasius Daniel. Der 23 Jahre alte Viehdieb war im November 2007 am Regionalgericht in Ondangwa schuldig befunden worden, neun Ziegen im Wert von 4450 Namibia-Dollar gestohlen zu haben. Er wurde für 20 Jahre ins Gefängnis geschickt. Mitte vergangenen Jahres hatte er beim Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) Hilfe gesucht, er will das Viehdiebstahlsgesetz als verfassungswidrig erklären lassen.
Seit Ende 2009 fordert auch Willem Pieter die Regierung heraus. Der Viehdieb wurde im Jahr 1997 verurteilt, acht Rinder gestohlen zu haben. Im vergangenen Jahr hatte er erneut gestohlen - dieses Mal eine Milchkuh. Wegen der Vorverurteilung wurden in diesem Fall 30 Jahre Freiheitsentzug verhängt.
LAC-Direktor Norman Tjombe sagte gestern auf AZ-Nachfrage, dass der Daniel-Fall noch vor dem Obergericht verhandelt werde, obwohl die Generalstaatsanwältin bereits zugegeben habe, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. "Wir werden Anfang Februar einen Termin beim Obergericht bekommen", so Tjombe. Und: "Der Fall wird aber bestimmt erst Ende 2011 verhandelt, weil das Obergericht - bis dahin - überlastet ist." Dass es aber noch lange dauern könne, bis in diesem Fall ein Urteil vorliegt, sei dennoch nicht besorgniserregend. "Wir fechten nicht die Schuld oder Unschuld an, sondern nur die Rechtmäßigkeit des Gesetzes", sagte Tjombe weiter.
Dass das Gesetz verfassungswidrig sei, sieht auch Albert Kawana, Chef der Staatskanzlei, ein. Er betonte kürzlich in einer schriftlichen Erklärung, obwohl das Gericht um die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden müsse, gebe es dennoch "einige Unregelmäßigkeiten".
Auch ein Magistratsrichter zeigte sich vom Viehdiebstahlsgesetz nicht beeindruckt. Obwohl das Gesetz (in manchen Fällen) als Abschreckungsmittel diene, sei es nicht fair, Viehdiebe derart hart zu bestrafen, sagte dieser im AZ-Gespräch. Der Richter verglich Viehdiebstahl mit Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung, deren jeweiliges Strafmaß nicht miteinander im Verhältnis stehe. Oftmals erhielten Mörder eine deutlich niedrigere Strafe als Viehdiebe. Den gleichen Anhaltspunkt bemüht auch Daniel in der Gerichtsakte: "Die Strafe, die ich bekommen habe, ist deutlich übertrieben. Sie stellt eine grausame und unmenschliche Strafe dar", heißt es in der eidesstattlichen Erklärung. Er gibt an, die Ziegen gestohlen zu haben, als er 21 Jahre alt gewesen sei. "Ich wird zweifellos sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein, mit 41 Lebensjahren noch eine Arbeitsstelle zu bekommen."
Indes haben sich jetzt mehrere Farmer im Süden mit einem Rechtsanwalt beraten. Sie wollen, dass das derzeitige Viehdiebstahlsgesetz erhalten bleibt. Ihnen zufolge ist es nicht gesetzeswidrig. Wie die Tageszeitung Republikein kürzlich berichtete, hätten die Farmer im Landessüden allein im vergangenen Jahr wegen Viehdiebstahls einen finanziellen Verlust von über einer Million Namibia-Dollar erlitten. Betroffen seien Farmer in den Umgebungen von Koës, Aroab, Grünau, Karasburg, Ariamsvlei und in den Karasbergen.
Auslöser für die neue erhitze Debatte um das Gesetz ist Protasius Daniel. Der 23 Jahre alte Viehdieb war im November 2007 am Regionalgericht in Ondangwa schuldig befunden worden, neun Ziegen im Wert von 4450 Namibia-Dollar gestohlen zu haben. Er wurde für 20 Jahre ins Gefängnis geschickt. Mitte vergangenen Jahres hatte er beim Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) Hilfe gesucht, er will das Viehdiebstahlsgesetz als verfassungswidrig erklären lassen.
Seit Ende 2009 fordert auch Willem Pieter die Regierung heraus. Der Viehdieb wurde im Jahr 1997 verurteilt, acht Rinder gestohlen zu haben. Im vergangenen Jahr hatte er erneut gestohlen - dieses Mal eine Milchkuh. Wegen der Vorverurteilung wurden in diesem Fall 30 Jahre Freiheitsentzug verhängt.
LAC-Direktor Norman Tjombe sagte gestern auf AZ-Nachfrage, dass der Daniel-Fall noch vor dem Obergericht verhandelt werde, obwohl die Generalstaatsanwältin bereits zugegeben habe, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. "Wir werden Anfang Februar einen Termin beim Obergericht bekommen", so Tjombe. Und: "Der Fall wird aber bestimmt erst Ende 2011 verhandelt, weil das Obergericht - bis dahin - überlastet ist." Dass es aber noch lange dauern könne, bis in diesem Fall ein Urteil vorliegt, sei dennoch nicht besorgniserregend. "Wir fechten nicht die Schuld oder Unschuld an, sondern nur die Rechtmäßigkeit des Gesetzes", sagte Tjombe weiter.
Dass das Gesetz verfassungswidrig sei, sieht auch Albert Kawana, Chef der Staatskanzlei, ein. Er betonte kürzlich in einer schriftlichen Erklärung, obwohl das Gericht um die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden müsse, gebe es dennoch "einige Unregelmäßigkeiten".
Auch ein Magistratsrichter zeigte sich vom Viehdiebstahlsgesetz nicht beeindruckt. Obwohl das Gesetz (in manchen Fällen) als Abschreckungsmittel diene, sei es nicht fair, Viehdiebe derart hart zu bestrafen, sagte dieser im AZ-Gespräch. Der Richter verglich Viehdiebstahl mit Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung, deren jeweiliges Strafmaß nicht miteinander im Verhältnis stehe. Oftmals erhielten Mörder eine deutlich niedrigere Strafe als Viehdiebe. Den gleichen Anhaltspunkt bemüht auch Daniel in der Gerichtsakte: "Die Strafe, die ich bekommen habe, ist deutlich übertrieben. Sie stellt eine grausame und unmenschliche Strafe dar", heißt es in der eidesstattlichen Erklärung. Er gibt an, die Ziegen gestohlen zu haben, als er 21 Jahre alt gewesen sei. "Ich wird zweifellos sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein, mit 41 Lebensjahren noch eine Arbeitsstelle zu bekommen."
Indes haben sich jetzt mehrere Farmer im Süden mit einem Rechtsanwalt beraten. Sie wollen, dass das derzeitige Viehdiebstahlsgesetz erhalten bleibt. Ihnen zufolge ist es nicht gesetzeswidrig. Wie die Tageszeitung Republikein kürzlich berichtete, hätten die Farmer im Landessüden allein im vergangenen Jahr wegen Viehdiebstahls einen finanziellen Verlust von über einer Million Namibia-Dollar erlitten. Betroffen seien Farmer in den Umgebungen von Koës, Aroab, Grünau, Karasburg, Ariamsvlei und in den Karasbergen.
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Allgemeine Zeitung
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