Verleumdungsklage wird Testfall
Zerwürfnis führt zu Rechtsstreit zwischen NUST-Rektor und Geschäftsmann
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist ein von Tjivikua eingereichter Eilantrag, dessen Verhandlung gestern auf den 3. April vertagt wurde. Die Klage richtet sich gegen den Unternehmer Tommy Tjaronda, mit dem der Tjivikua eine gescheitete Vereinbarung getroffen hatte, die später zum Zerwürfnis zwischen den beiden Männern geführt und eine angebliche Verleumdungskampagne ausgelöst hatte.
Tjivikua zufolge habe der Windhoeker Stadtrat seiner Firma Waterberg Investments im Jahre 2015 ein Grundstück in Khomasdal zugesichert, auf dem er zusammen mit seiner Frau und Nebenklägerin Neavera Tjivikua einen Wohn- und Geschäftskomplex samt Tankstelle habe errichten wollen. Einige Zeit später sei Tjaronda mit dem Vorschlag an ihn herangetreten, einen Kontakt zu der ihm bekannten Firma Convic herzustellen, die das Projekt finanzieren könne.
Gewinnbeteiligung
Da Waterberg Investments zu diesem Zeitpunkt dringend Kapital benötigt habe, sei er auf diesen Vorschlag eingegangen und habe Tjaronda als Gegenleistung für seine Vermittlungsdienste eine Gewinnbeteiligung von acht Millionen N$ in Aussicht gestellt. Nachdem er sich mit Convic über eine Finanzierung des Projekts geeinigt habe, sei die Stadtverwaltung jedoch wieder von der Vereinbarung mit Waterberg Investments zurückgetreten und dadurch die Vertreter von Convic veranlasst, ihrerseits die zugesicherte Finanzierung für das Bauvorhaben aufzukündigen.
Nach Darstellung von Tjivikua habe er anschließend die Stadtverwaltung erfolgreich verklagt und die Übertragung des Grundstücks erwirkt, nachdem seine Firma Waterberg Investments selbst acht Millionen N$ in das Projekt investiert habe. Obwohl die von Tjaronda vermittelten Finanziers zu diesem Zeitpunkt längst aus dem Vorhaben ausgestiegen seien, habe sich jener im Februar 2017gemeldet und seine Kommission von acht Millionen N$ eingefordert.
Obwohl er dem Antragsgegner mehrmals erklärt habe, dass die mit ihm bzw. den von ihm vermittelten Geldgebern geschlossene Vereinbarung nicht länger Bestand habe, sei Tjaronda „immer aufdringlicher, aggressiver und unverschämter“ geworden. So habe er ihn ununterbrochen angerufen und am Telefon „beschimpft und bedroht“. Ferner habe er ihm beleidigende Textnachrichten geschickt und ihn unter Verwendung anderer Sim-Karten „belästigt“, wenn er (Tjivikua) auf seinem Handy die Nummern gesperrt habe, über die ihn der Beklagte zuvor „drangsaliert und erpresst“ habe.
Abgesehen von dem angeblichen Telefonterror und den mutmaßlich über Textnachrichten verschickten „Einschüchterungsversuchen“ habe Tjaronda Gerüchte über ihn verbreitet und ihn gegenüber Freunden und Bekannten als Lügner und Betrüger dargestellt. Außerdem habe er namibische Medien mit „frei erfundenen“ Informationen über ihn versorgt, von denen einige veröffentlicht worden seien.
Verleumdung
Darüber hinaus habe er auf Facebook, Twitter und Instagram eine „Diffamierungs-Kampagne“ lanciert und dort nicht nur wahrheitswidrige Behauptungen über ihn (Tjivikua) verbreitet, sondern auch private SMS-Korrespondenz zwischen ihnen veröffentlicht. Ferner habe er auf sozialen Netzwerken Fotos des Klägers und seiner Frau veröffentlich und mit beleidigenden Kommentaren versehen.
Diese seien eindeutig von „böswilligen Rachemotiven“ inspiriert und sollten den Eindruck erwecken, dass die Antragsteller „korrupt, unehrlich, betrügerisch und von schlechtem Charakter“ seien und ihm seine verdiente Kommission vorenthalten wollten. Da die entsprechenden Einträge global zugänglich seien, würden potenziell Millionen von Nutzern sozialer Netzwerke den Eindruck gewinnen, dass er seinen Einfluss in unlauterer Weise einsetzen würde, um den Beklagten um seine Gewinnbeteiligung zu bringen.
Tjivikua zufolge stehe zu befürchten, dass die von ihm als Rufmord bezeichnete Diffamierung andauern werde, da Tjaronda nach eigenen Angaben „erst angefangen“ habe und „weitermachen“ werde. Demnach solle ihn das Gericht verpflichten, nicht nur sämtliche angeblich verleumderischen Einträge zu löschen, sondern auch künftige Diffamierung zu unterlassen.
Meinungsfreiheit
In einer für Verleumdungsfälle ungewöhnlichen Klageerwiderung, leitet Tjaronda aus dieser Forderung eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit ab. Schließlich würde die angestrebte Verfügung ihn auch in Zukunft daran hindern, sich in wie auch immer gearteter Weise über Tjivikua zu äußern und ihn damit seiner Redefreiheit berauben. Darüber hinaus beruft sich der Beklagte darauf, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen den Tatsachen entsprechen würden und als solches keine Verleumdung darstellen könnten.
Hintergrund ist ein von Tjivikua eingereichter Eilantrag, dessen Verhandlung gestern auf den 3. April vertagt wurde. Die Klage richtet sich gegen den Unternehmer Tommy Tjaronda, mit dem der Tjivikua eine gescheitete Vereinbarung getroffen hatte, die später zum Zerwürfnis zwischen den beiden Männern geführt und eine angebliche Verleumdungskampagne ausgelöst hatte.
Tjivikua zufolge habe der Windhoeker Stadtrat seiner Firma Waterberg Investments im Jahre 2015 ein Grundstück in Khomasdal zugesichert, auf dem er zusammen mit seiner Frau und Nebenklägerin Neavera Tjivikua einen Wohn- und Geschäftskomplex samt Tankstelle habe errichten wollen. Einige Zeit später sei Tjaronda mit dem Vorschlag an ihn herangetreten, einen Kontakt zu der ihm bekannten Firma Convic herzustellen, die das Projekt finanzieren könne.
Gewinnbeteiligung
Da Waterberg Investments zu diesem Zeitpunkt dringend Kapital benötigt habe, sei er auf diesen Vorschlag eingegangen und habe Tjaronda als Gegenleistung für seine Vermittlungsdienste eine Gewinnbeteiligung von acht Millionen N$ in Aussicht gestellt. Nachdem er sich mit Convic über eine Finanzierung des Projekts geeinigt habe, sei die Stadtverwaltung jedoch wieder von der Vereinbarung mit Waterberg Investments zurückgetreten und dadurch die Vertreter von Convic veranlasst, ihrerseits die zugesicherte Finanzierung für das Bauvorhaben aufzukündigen.
Nach Darstellung von Tjivikua habe er anschließend die Stadtverwaltung erfolgreich verklagt und die Übertragung des Grundstücks erwirkt, nachdem seine Firma Waterberg Investments selbst acht Millionen N$ in das Projekt investiert habe. Obwohl die von Tjaronda vermittelten Finanziers zu diesem Zeitpunkt längst aus dem Vorhaben ausgestiegen seien, habe sich jener im Februar 2017gemeldet und seine Kommission von acht Millionen N$ eingefordert.
Obwohl er dem Antragsgegner mehrmals erklärt habe, dass die mit ihm bzw. den von ihm vermittelten Geldgebern geschlossene Vereinbarung nicht länger Bestand habe, sei Tjaronda „immer aufdringlicher, aggressiver und unverschämter“ geworden. So habe er ihn ununterbrochen angerufen und am Telefon „beschimpft und bedroht“. Ferner habe er ihm beleidigende Textnachrichten geschickt und ihn unter Verwendung anderer Sim-Karten „belästigt“, wenn er (Tjivikua) auf seinem Handy die Nummern gesperrt habe, über die ihn der Beklagte zuvor „drangsaliert und erpresst“ habe.
Abgesehen von dem angeblichen Telefonterror und den mutmaßlich über Textnachrichten verschickten „Einschüchterungsversuchen“ habe Tjaronda Gerüchte über ihn verbreitet und ihn gegenüber Freunden und Bekannten als Lügner und Betrüger dargestellt. Außerdem habe er namibische Medien mit „frei erfundenen“ Informationen über ihn versorgt, von denen einige veröffentlicht worden seien.
Verleumdung
Darüber hinaus habe er auf Facebook, Twitter und Instagram eine „Diffamierungs-Kampagne“ lanciert und dort nicht nur wahrheitswidrige Behauptungen über ihn (Tjivikua) verbreitet, sondern auch private SMS-Korrespondenz zwischen ihnen veröffentlicht. Ferner habe er auf sozialen Netzwerken Fotos des Klägers und seiner Frau veröffentlich und mit beleidigenden Kommentaren versehen.
Diese seien eindeutig von „böswilligen Rachemotiven“ inspiriert und sollten den Eindruck erwecken, dass die Antragsteller „korrupt, unehrlich, betrügerisch und von schlechtem Charakter“ seien und ihm seine verdiente Kommission vorenthalten wollten. Da die entsprechenden Einträge global zugänglich seien, würden potenziell Millionen von Nutzern sozialer Netzwerke den Eindruck gewinnen, dass er seinen Einfluss in unlauterer Weise einsetzen würde, um den Beklagten um seine Gewinnbeteiligung zu bringen.
Tjivikua zufolge stehe zu befürchten, dass die von ihm als Rufmord bezeichnete Diffamierung andauern werde, da Tjaronda nach eigenen Angaben „erst angefangen“ habe und „weitermachen“ werde. Demnach solle ihn das Gericht verpflichten, nicht nur sämtliche angeblich verleumderischen Einträge zu löschen, sondern auch künftige Diffamierung zu unterlassen.
Meinungsfreiheit
In einer für Verleumdungsfälle ungewöhnlichen Klageerwiderung, leitet Tjaronda aus dieser Forderung eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit ab. Schließlich würde die angestrebte Verfügung ihn auch in Zukunft daran hindern, sich in wie auch immer gearteter Weise über Tjivikua zu äußern und ihn damit seiner Redefreiheit berauben. Darüber hinaus beruft sich der Beklagte darauf, dass die von ihm aufgestellten Behauptungen den Tatsachen entsprechen würden und als solches keine Verleumdung darstellen könnten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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