Verfassung trumpft grundsätzlich
Der namibische Verteidigungsminister Peter Vilho steht nicht über dem Gesetz und schon gar nicht über der Verfassung, die letztendlich immer noch über allen weiteren Landesgesetzen steht. Dasselbe gilt für die Premierministerin und alle weiteren Kabinettsmitglieder.
Die Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila relativierte vergangene Woche die umstrittene (Hetz)Rede des Verteidigungsministers im August und unterstützte obendrein sein Vorhaben, die Militärausgaben als geheim einzustufen. Dabei beruft sie sich auf das Gesetz für Staatsfinanzen - der Präsident müsse sich nur diesbezüglich mit dem Generalbuchprüfer einigen.
Wie im AZ-Artikel vor knapp zehn Tagen angedeutet, bekräftigte sie nun, dass der Verteidigungsminister gemäß Artikel 40 als Teil des Kabinetts dem Präsidenten sowie der Nationalversammlung Verantwortung schuldig ist. Wichtig ist dabei, dass laut Verfassung keine Ausnahmen erlaubt sind. Von einer Vorenthaltung der Tatsachen gemäß Parteizugehörigkeit ganz zu schweigen. Glaubt Vilho wirklich, dass Verrat nur von „anderen“ (also nicht-Swapo-Parteimitgliedern) verübt wird? Wenn er diese Meinung vertritt, soll er mal erklären, wie es dann während des Unabhängigkeitskampfes zu den verrufenen Lubango-Löchern der Swapo kam.
Indessen trifft auch das Argument der Premierministerin nicht zu, denn das Gesetz für Staatsfinanzen (Gesetz 31 von 1991) muss gesamtheitlich verstanden werden und nicht nur einzelne Paragrafen zitiert werden, die ihr in den Kram passen. Dies Gesetz kann jedenfalls nicht das Grundgesetz außer Kraft setzen. So darf die Regierung laut Paragraf 3 „Handel treiben und Ausgaben angehen“, so dies vom Parlament abgesegnet worden ist. Artikel 25 räumt dem Präsidenten und Auditor-General das Recht ein, bestimmte Ausgaben als geheim einzustufen, damit ist aber nicht ein ganzes Ministerium gemeint.
Statt die Bücher zu verschließen, täte der Minister gut daran, die Transparenz zu verbessern damit er sich nicht womöglich noch selbst als LügenPeter entlarvt.
Die Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila relativierte vergangene Woche die umstrittene (Hetz)Rede des Verteidigungsministers im August und unterstützte obendrein sein Vorhaben, die Militärausgaben als geheim einzustufen. Dabei beruft sie sich auf das Gesetz für Staatsfinanzen - der Präsident müsse sich nur diesbezüglich mit dem Generalbuchprüfer einigen.
Wie im AZ-Artikel vor knapp zehn Tagen angedeutet, bekräftigte sie nun, dass der Verteidigungsminister gemäß Artikel 40 als Teil des Kabinetts dem Präsidenten sowie der Nationalversammlung Verantwortung schuldig ist. Wichtig ist dabei, dass laut Verfassung keine Ausnahmen erlaubt sind. Von einer Vorenthaltung der Tatsachen gemäß Parteizugehörigkeit ganz zu schweigen. Glaubt Vilho wirklich, dass Verrat nur von „anderen“ (also nicht-Swapo-Parteimitgliedern) verübt wird? Wenn er diese Meinung vertritt, soll er mal erklären, wie es dann während des Unabhängigkeitskampfes zu den verrufenen Lubango-Löchern der Swapo kam.
Indessen trifft auch das Argument der Premierministerin nicht zu, denn das Gesetz für Staatsfinanzen (Gesetz 31 von 1991) muss gesamtheitlich verstanden werden und nicht nur einzelne Paragrafen zitiert werden, die ihr in den Kram passen. Dies Gesetz kann jedenfalls nicht das Grundgesetz außer Kraft setzen. So darf die Regierung laut Paragraf 3 „Handel treiben und Ausgaben angehen“, so dies vom Parlament abgesegnet worden ist. Artikel 25 räumt dem Präsidenten und Auditor-General das Recht ein, bestimmte Ausgaben als geheim einzustufen, damit ist aber nicht ein ganzes Ministerium gemeint.
Statt die Bücher zu verschließen, täte der Minister gut daran, die Transparenz zu verbessern damit er sich nicht womöglich noch selbst als LügenPeter entlarvt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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