Verantwortung vernachlässigt
Das Ministerium für Handel und Industrie macht es sich leicht, wenn es die Windhoeker Stadtverwaltung dafür verantwortlich macht, gegen lästige Shebeens in der Hauptstadt vorzugehen.
Das Ministerium hat den Gesetzestext erarbeitet, in dem die bautechnischen und gesundheitsrelevanten Auflagen definiert sind, die Shebeen-Besitzer erfüllen müssen, bevor sie sich für eine Gewerbelizenz qualifizieren. Diese Bestimmungen wurden bereits im Jahre 1998 verabschiedet, aber bisher nicht durchgesetzt, weil sich das Ministerium offensichtlich nicht gegen den Widerstand der Betroffenen behaupten kann.
Anstatt ein längst überfälliges Ultimatum für die Registrierung von Schenken festzulegen, empfiehlt das Ministerium den Bürgern, sich bei der Stadtverwaltung zu beschweren, wenn sie sich durch die Aktivitäten nahegelegener Kaschemmen gestört fühlen. Die Stadtverwaltung soll dann aber nicht etwa den Bestimmungen des Alkoholgesetzes Geltung verschaffen, sondern städtische Verordnungen gegen Shebeen-Betreiber anwenden, deren Etablissements die Nachbarschaft als Ärgernis betrachtet.
So stellt sich die Frage, warum das Ministerium im Rahmen einer geplanten "Regulierung" des illegalen Alkohol-Gewerbes detaillierte Auflagen für Shebeen-Besitzer festlegt, wenn sie diese nicht durchsetzen kann oder will. Leidtragende ist einmal mehr die ohnehin überlastete Stadtverwaltung, die nun die Kontrolle erzwingen soll, zu der sich das Ministerium außerstande sieht.
Das Ministerium hat den Gesetzestext erarbeitet, in dem die bautechnischen und gesundheitsrelevanten Auflagen definiert sind, die Shebeen-Besitzer erfüllen müssen, bevor sie sich für eine Gewerbelizenz qualifizieren. Diese Bestimmungen wurden bereits im Jahre 1998 verabschiedet, aber bisher nicht durchgesetzt, weil sich das Ministerium offensichtlich nicht gegen den Widerstand der Betroffenen behaupten kann.
Anstatt ein längst überfälliges Ultimatum für die Registrierung von Schenken festzulegen, empfiehlt das Ministerium den Bürgern, sich bei der Stadtverwaltung zu beschweren, wenn sie sich durch die Aktivitäten nahegelegener Kaschemmen gestört fühlen. Die Stadtverwaltung soll dann aber nicht etwa den Bestimmungen des Alkoholgesetzes Geltung verschaffen, sondern städtische Verordnungen gegen Shebeen-Betreiber anwenden, deren Etablissements die Nachbarschaft als Ärgernis betrachtet.
So stellt sich die Frage, warum das Ministerium im Rahmen einer geplanten "Regulierung" des illegalen Alkohol-Gewerbes detaillierte Auflagen für Shebeen-Besitzer festlegt, wenn sie diese nicht durchsetzen kann oder will. Leidtragende ist einmal mehr die ohnehin überlastete Stadtverwaltung, die nun die Kontrolle erzwingen soll, zu der sich das Ministerium außerstande sieht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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