Verachtungswürdiger Betrug
Die Namibische Wettbewerbskommission hat in der vergangenen Woche einige namhafte hiesige Versicherungsgesellschaften beschuldigt, gegen die Kartellverordnung verstoßen zu haben, indem sie auf Kosten des Endverbrauchers Preisabsprachen getroffen hätten.
Wikipedia erklärt das Wort „Kartell“ als einen mehrdeutigen Begriff, der in der Regel einen Zusammenschluss oder eine Vereinbarung zwischen Konkurrenten bezeichnet, aber – davon abgeleitet – auch für organisierte Kriminalität steht. Die Hauptverwendung von Kartell ist die eines Kartells in der Wirtschaft.
Indessen winkt mancher die Anschuldigungen als einen Versuch ab, sich etablieren zu wollen. Die Kommission würde sich mit Angelegenheiten beschäftigen, die teilweise weit zurückliegen und außerdem sei dies Neufeld, weshalb die Kommission höchstens eine Abfindung oder Schlichtung erzwingen kann. Wenn dieser Zynismus zutrifft darf der Endverbraucher hoffen, dass die „Abfindung“ eher einer saftigen Strafe gleichkommt. Jeder Person, Instanz oder Firma, die ein Versicherungsabkommen abschließt, werden die harten Strafen und Folgen des Versicherungsbetrugs eingebläut – teilweise werden lächerliche Klauseln in Verträge eingebaut. Im Gesetzbuch ist Versicherungsbetrug in der Tat eines der kriminellen Vergehen, die am härtesten bestraft werden – und das macht ja auch Sinn, denn es ist die einzelne Partei, die sich hier auf Kosten der restlichen Gesellschaft unrechtmäßig bereichert, bzw. sie bestiehlt.
Das darf aber keine Einbahnstraße werden. Wenn sich also Versicherungsgesellschaften auch nur annähernd dem Vorwurf des Kartellverstoßes ausgesetzt sehen, wäre es lobenswert, wenn sie absolut alles dran setzen, ihre Unschuld einwandfrei zu beweisen und jeden Zweifel unmissverständlich aus dem Weg zu räumen. Solche Beschuldigungen nur abzuwinken ist nicht gut genug und berechtigt Verbraucher zur Frage, ob hier doch ein verachtungswürdiger Betrug vorliegt, der eigentlich aufs härteste bestraft gehört!
Von Frank Steffen
Wikipedia erklärt das Wort „Kartell“ als einen mehrdeutigen Begriff, der in der Regel einen Zusammenschluss oder eine Vereinbarung zwischen Konkurrenten bezeichnet, aber – davon abgeleitet – auch für organisierte Kriminalität steht. Die Hauptverwendung von Kartell ist die eines Kartells in der Wirtschaft.
Indessen winkt mancher die Anschuldigungen als einen Versuch ab, sich etablieren zu wollen. Die Kommission würde sich mit Angelegenheiten beschäftigen, die teilweise weit zurückliegen und außerdem sei dies Neufeld, weshalb die Kommission höchstens eine Abfindung oder Schlichtung erzwingen kann. Wenn dieser Zynismus zutrifft darf der Endverbraucher hoffen, dass die „Abfindung“ eher einer saftigen Strafe gleichkommt. Jeder Person, Instanz oder Firma, die ein Versicherungsabkommen abschließt, werden die harten Strafen und Folgen des Versicherungsbetrugs eingebläut – teilweise werden lächerliche Klauseln in Verträge eingebaut. Im Gesetzbuch ist Versicherungsbetrug in der Tat eines der kriminellen Vergehen, die am härtesten bestraft werden – und das macht ja auch Sinn, denn es ist die einzelne Partei, die sich hier auf Kosten der restlichen Gesellschaft unrechtmäßig bereichert, bzw. sie bestiehlt.
Das darf aber keine Einbahnstraße werden. Wenn sich also Versicherungsgesellschaften auch nur annähernd dem Vorwurf des Kartellverstoßes ausgesetzt sehen, wäre es lobenswert, wenn sie absolut alles dran setzen, ihre Unschuld einwandfrei zu beweisen und jeden Zweifel unmissverständlich aus dem Weg zu räumen. Solche Beschuldigungen nur abzuwinken ist nicht gut genug und berechtigt Verbraucher zur Frage, ob hier doch ein verachtungswürdiger Betrug vorliegt, der eigentlich aufs härteste bestraft gehört!
Von Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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