Urteil gegen Amokläuferin hat Bestand
Von Marc Springer, Windhoek
Die inzwischen 42-jährige Magdalena Khamuxas war am 15. Dezember 2014 wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt und auf einen vierten Anklagepunkt des versuchten Mordes freigesprochen worden. Am 24. März vergangenen Jahres wurde sie dafür von Richterin Naomi Shivute zu einer Haftstrafe von insgesamt sechs Jahren verurteilt.
Die Richterin ahndete damit einen Amoklauf der Angeklagten, die bei einem Trinkgelage auf der Farm Doringveld im Distrikt Outjo am 26. Oktober 2011 zunächst ihre angebliche Nebenbuhlerin und Nichte Elfriede Kausiona mit einem Messer angegriffen und damit später auf andere Gäste eingestochen hatte, die die beiden Frauen trennen wollten.
Als Khamuxas der Nichte einige Messerstiche zugefügt und sie dabei schwer verletzt hatte, wollte zunächst ihr Bekannter Johannes Ngunda intervenieren. Bei dem anschließenden Gerangel erlitt er eine Stichwunde in die Brust, an der er wenig später verstarb. In ihrer Urteilsverkündung war Shivute zu dem Ergebnis gekommen, Khamuxas habe zwar nicht die Absicht gehabt, Ngunda zu töten, hätte aber die fatalen Folgen ihres Handels vorhersehen müssen und sich somit der fahrlässige Tötung schuldig gemacht.
Außerdem kam sie zu dem Schluss, dass Khamuxas schwere Körperverletzung begangen hat, als sie den ebenfalls anwesenden Frans Makushe mit dem Messer in den Ellenbogen stach, als jener sie an einer Fortsetzung des Angriffs auf die Nichte hindern wollte. In Bezug auf ihren ebenfalls verletzten Freund August Aib, sei hingegen denkbar, dass jener bei einem Handgemenge versehentlich in den Magen gestochen wurde, als er Khamuxas das Messer habe abnehmen wollen.
Staatsanwalt Erick Moyo hatte gegen das Urteil Berufung beantragt und dies damit begründet, Khamuxas hätte im Zusammenhang mit dem Tod von Ngunda wegen Mordes und nicht fahrlässiger Tötung verurteilt werden müssen. Außerdem führte er an, die Angeklagte hätte in Bezug auf die von ihr verursachte Verletzung Makushes wegen versuchten Morden statt schwerer Körperverletzung verurteilt und wegen des Angriffs auf ihren Freund Aib nicht freigesprochen werden dürfen.
In ihrem gestern ergangenen Urteil wies Richterin Shivute dieses Berufungs-Begehr mit Hinweis darauf ab, das dieses keine Erfolgsaussichten habe, weil das Oberste Gericht zu derselben Bewertung gelangen werde wie sie. Der Anklage verbleibt damit nun nur die Möglichkeit, eine Petition an die höchste Instanz zu richten und sich dort direkt die Revisionserlaubnis einzuholen.
Die inzwischen 42-jährige Magdalena Khamuxas war am 15. Dezember 2014 wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt und auf einen vierten Anklagepunkt des versuchten Mordes freigesprochen worden. Am 24. März vergangenen Jahres wurde sie dafür von Richterin Naomi Shivute zu einer Haftstrafe von insgesamt sechs Jahren verurteilt.
Die Richterin ahndete damit einen Amoklauf der Angeklagten, die bei einem Trinkgelage auf der Farm Doringveld im Distrikt Outjo am 26. Oktober 2011 zunächst ihre angebliche Nebenbuhlerin und Nichte Elfriede Kausiona mit einem Messer angegriffen und damit später auf andere Gäste eingestochen hatte, die die beiden Frauen trennen wollten.
Als Khamuxas der Nichte einige Messerstiche zugefügt und sie dabei schwer verletzt hatte, wollte zunächst ihr Bekannter Johannes Ngunda intervenieren. Bei dem anschließenden Gerangel erlitt er eine Stichwunde in die Brust, an der er wenig später verstarb. In ihrer Urteilsverkündung war Shivute zu dem Ergebnis gekommen, Khamuxas habe zwar nicht die Absicht gehabt, Ngunda zu töten, hätte aber die fatalen Folgen ihres Handels vorhersehen müssen und sich somit der fahrlässige Tötung schuldig gemacht.
Außerdem kam sie zu dem Schluss, dass Khamuxas schwere Körperverletzung begangen hat, als sie den ebenfalls anwesenden Frans Makushe mit dem Messer in den Ellenbogen stach, als jener sie an einer Fortsetzung des Angriffs auf die Nichte hindern wollte. In Bezug auf ihren ebenfalls verletzten Freund August Aib, sei hingegen denkbar, dass jener bei einem Handgemenge versehentlich in den Magen gestochen wurde, als er Khamuxas das Messer habe abnehmen wollen.
Staatsanwalt Erick Moyo hatte gegen das Urteil Berufung beantragt und dies damit begründet, Khamuxas hätte im Zusammenhang mit dem Tod von Ngunda wegen Mordes und nicht fahrlässiger Tötung verurteilt werden müssen. Außerdem führte er an, die Angeklagte hätte in Bezug auf die von ihr verursachte Verletzung Makushes wegen versuchten Morden statt schwerer Körperverletzung verurteilt und wegen des Angriffs auf ihren Freund Aib nicht freigesprochen werden dürfen.
In ihrem gestern ergangenen Urteil wies Richterin Shivute dieses Berufungs-Begehr mit Hinweis darauf ab, das dieses keine Erfolgsaussichten habe, weil das Oberste Gericht zu derselben Bewertung gelangen werde wie sie. Der Anklage verbleibt damit nun nur die Möglichkeit, eine Petition an die höchste Instanz zu richten und sich dort direkt die Revisionserlaubnis einzuholen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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