UNO-Büro empfiehlt Dialog
Von Eberhard Hofmann, Windhoek
Desgleichen geht ein Bittschreiben an den namibischen Veteranenminister und an vier Botschaften. Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass es sich dabei um die Botschaften von vier der fünf Staaten handelt, die seinerzeit ab Mitte der siebziger Jahre bis zur Unabhängigkeit Namibias die „Kontaktgruppe der fünf Westmächte“ bildeten: die USA, das damalige West-Deutschland, Frankreich und Gr. Britannien. Kanada gehörte auch zu den Fünf, unterhält jedoch keine Auslandsmission in Namibia.
Die UNO-Vertretung in Windhoek, Kiki Gbeno, hat den Empfang des Schreibens bestätigt und dabei sogar aus dem Inhalt zitiert und auf die Sorge „der Marginalisierung sowie der ungerechtfertigten sozio-ökonomischen Sanktionen gegen SWATF/Koevoet-Kräfte“ hingewiesen. Die UNO unterstütze demokratische Staatsführung und Rechtstaatlichkeit durch ihre politische Staatsabteilung („governance arm“). Die Weltorganisation unterstütze Namibia auf seinem Weg auf das Planziel 2030 hin, nachdem sie Namibia zum Übergang aus dem südafrikanischen Kolonialregime verholfen habe. Gbeno ermutigt die Bittsteller nachdrücklich, den Disput durch Dialog und Diskussion mit dem Minister für Veteranenangelegenheiten einvernehmlich zu lösen. Das UN-Büro von Windhoek werde dabei gern Unterstützung bieten.
Der Sprecher der SWATF/Koevoet-Veteranen, Willem Beukes, beklagt in dem offenen Brief an den zuständigen Minister, dass diese Gruppe ehemaliger Kriegsteilnehmer seit den ersten Förderprogrammen für Veteranen vor 19 Jahren ausgegrenzt worden sei. Beukes kennt die hohen Beamten, die die Altkämpfer „war dogs“, Mörder, Kollaborateure und blutrünstige Killer nennen. Ehemalige SWATF/Koevoet-Kräfte seien angeblich deshalb vom Veteranengesetz ausgeschlossen, weil sie „auf der Seite des Feindes (der ehemaligen Regierung Südafrikas) gestanden hätten. Beukes weist darauf hin, dass die namibische Verfassung auf breiter, inklusiver Grundlage verfasst worden sei und die Versöhnung zwischen den ehemaligen militärischen Gegnern angesagt war.
Im Falle begangener Gräuel beider Seiten versteht Beukes jedoch nicht, dass diese „nicht erwähnt, sondern begraben“ werden sollten, weil es „ein Krieg von zwei Seiten“ gewesen sei. Er erinnert daran, dass die Friedens- und Waffenstillstandsverhandlungen ohne SWAPO-Krieger und ohne SWATF/Koevoet von Südafrika, Angola und Kuba abgeschlossen wurden, die jeweils eine Seite der Streitkräfte vertraten.
Schließlich erwähnt Beukes die Verfassungsgrundsätze der fünf Westmächte, die als Anhang der UN-Resolution 435 (der Lösungsplan der Weltorganisation für Namibia (1978) später auch als Arbeitsdokument von den namibischen Verfassungsvätern herangezogen wurden.
Beukes bittet den Veteranenminister, den Dialog im Geiste der Versöhnung sowie der obligatorischen internationalen Verpflichtung und nach der Empfehlung des UN-Büros in Windhoek wieder aufzunehmen. Die ehemaligen SWATF/Koevoet-Kräfte verlangen volle Anerkennung als Kriegsveteranen, inklusive der Kriegerrente.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen