Unfallfahrer klagt Teilentschädigung von Stadtverwaltung ein
Windhoek (ms) • Ein Autofahrer, der vor über drei Jahren einer zwecks Reparatur eines unterirdischen Wasserrohrs ausgehobene Grube ausgewichen und dabei verunfallt ist, hat von der Windhoeker Stadtverwaltung eine Teilentschädigung erstritten.
Der Kläger Elia Nailenge war nach eigenen Angaben in der Nacht zum 30. Januar 2016 gegen 4.00 Uhr auf der Nelson-Mandela-Avenue unterwegs, als er auf Höhe der Metje-Straße plötzlich mit der Grube konfrontiert und zu einem scharfen Ausweichmanöver gezwungen worden sei. Dabei habe er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, das bei einer anschließenden Kollision mit dem Bordstein irreparabel beschädigt worden sei.
Für den Schaden macht er die Stadtverwaltung ebenso verantwortlich wie für eine bei dem Unfall erlittene Schulterverletzung, weil deren Angestellte weder eine Absperrung, noch Warnlichter oder –schilder errichtet hätten um Verkehrsteilnehmer vor der Vertiefung in der Straße zu warnen. Weil er seinen Audi Coupé deshalb nicht rechtzeitig zum Stillstand habe bringen können, müsse die Stadt ihm nicht nur den Wert seines Wagens in Höhe von 340000 N$ erstatten, sondern auch für medizinische Behandlungskosten von 100000 N$ aufkommen.
In seinem nun ergangenen Urteil kommt Richter Collins Parker unter Berufung auf Zeugenaussagen des damals zuständigen Verkehrspolizisten zu dem Ergebnis, dass die Straße entgegen der Darstellung der Stadtverwaltung nicht komplett abgesperrt gewesen sei. Obwohl dessen Arbeiter offenbar einige durch Leuchtband verbundene Fässer mit Reflektoren vor der Grube aufgestellt hätten, seien Verkehrsteilnehmer nicht frühzeitig durch Warnschilder auf die Vertiefung hingewiesen worden.
Obwohl die Stadt folglich eine Teilschuld treffe, habe auch der Kläger zu dem Unfall beigetragen, weil er offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und unachtsam gewesen sei. Schließlich habe er selbst angegeben, dass es zur Unfallzeit „neblig und regnerisch“ gewesen sei und er die zu nah an der Grube aufgestellten Fässer zu spät gesehen habe, weil er die Scheinwerfer seines Wagens nicht aufgeblendet habe.
Unabhängig von der Aussage eines Zeugen, der zufolge Nailenge nach Alkohol gerochen habe, sei also deutlich, dass dieser seine Fahrweise nicht den widrigen Wetterbedingungen angepasst und den Unfall damit mitverschuldet habe. Hinsichtlich der angeblich erlittenen Schulterverletzung kam Parker zu dem Ergebnis, dass Nailenge weder das Ausmaß der dadurch angeblich verursachten Beeinträchtigung, noch die daraus resultierenden Behandlungskosten nachgewiesen habe.
Demnach sprach der Richter ihm statt der gewünschten 100000 N$ nur 30000 N$ Schmerzensgeld für die Schulterverletzung zu und gewährte ihm mit rund 283000 N$ die Hälfte der verlangten Entschädigung für den Verlust seines Fahrzeugs.
Der Kläger Elia Nailenge war nach eigenen Angaben in der Nacht zum 30. Januar 2016 gegen 4.00 Uhr auf der Nelson-Mandela-Avenue unterwegs, als er auf Höhe der Metje-Straße plötzlich mit der Grube konfrontiert und zu einem scharfen Ausweichmanöver gezwungen worden sei. Dabei habe er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, das bei einer anschließenden Kollision mit dem Bordstein irreparabel beschädigt worden sei.
Für den Schaden macht er die Stadtverwaltung ebenso verantwortlich wie für eine bei dem Unfall erlittene Schulterverletzung, weil deren Angestellte weder eine Absperrung, noch Warnlichter oder –schilder errichtet hätten um Verkehrsteilnehmer vor der Vertiefung in der Straße zu warnen. Weil er seinen Audi Coupé deshalb nicht rechtzeitig zum Stillstand habe bringen können, müsse die Stadt ihm nicht nur den Wert seines Wagens in Höhe von 340000 N$ erstatten, sondern auch für medizinische Behandlungskosten von 100000 N$ aufkommen.
In seinem nun ergangenen Urteil kommt Richter Collins Parker unter Berufung auf Zeugenaussagen des damals zuständigen Verkehrspolizisten zu dem Ergebnis, dass die Straße entgegen der Darstellung der Stadtverwaltung nicht komplett abgesperrt gewesen sei. Obwohl dessen Arbeiter offenbar einige durch Leuchtband verbundene Fässer mit Reflektoren vor der Grube aufgestellt hätten, seien Verkehrsteilnehmer nicht frühzeitig durch Warnschilder auf die Vertiefung hingewiesen worden.
Obwohl die Stadt folglich eine Teilschuld treffe, habe auch der Kläger zu dem Unfall beigetragen, weil er offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und unachtsam gewesen sei. Schließlich habe er selbst angegeben, dass es zur Unfallzeit „neblig und regnerisch“ gewesen sei und er die zu nah an der Grube aufgestellten Fässer zu spät gesehen habe, weil er die Scheinwerfer seines Wagens nicht aufgeblendet habe.
Unabhängig von der Aussage eines Zeugen, der zufolge Nailenge nach Alkohol gerochen habe, sei also deutlich, dass dieser seine Fahrweise nicht den widrigen Wetterbedingungen angepasst und den Unfall damit mitverschuldet habe. Hinsichtlich der angeblich erlittenen Schulterverletzung kam Parker zu dem Ergebnis, dass Nailenge weder das Ausmaß der dadurch angeblich verursachten Beeinträchtigung, noch die daraus resultierenden Behandlungskosten nachgewiesen habe.
Demnach sprach der Richter ihm statt der gewünschten 100000 N$ nur 30000 N$ Schmerzensgeld für die Schulterverletzung zu und gewährte ihm mit rund 283000 N$ die Hälfte der verlangten Entschädigung für den Verlust seines Fahrzeugs.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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