Unfallfahrer erzielt Teilerfolg
Zeuge bestätigt, dass Angeklagter über gültigen Führerschein verfügt habe
Von J. Botes und M. Springer
Swakopmund, Windhoek
Ich habe ihn um seinen Führerschein gebeten, das darauf enthaltene Foto und Verfallsdatum geprüft und mich vergewissert, dass das Dokument gültig war, bevor ich es ihm zurückgegeben habe“, gab der Verkehrsbeamte Apollus Motinga gestern am zweiten Tag der Beweisaufnahme im Swakopmunder Regionalgericht zu Protokoll. Für den Angeklagten stellt diese Aussage eine teilweise Entlastung da, weil er im Zusammenhang mit dem fatalen Unglück, das sich am 29. Dezember 2014 zwischen Swakopmund und Walvis Bay ereignet und sechs Menschenleben gefordert hat, neben den Anklagepunkten des Mordes und fahrlässigen Fahrens auch beschuldigt wird, ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein.
Motinga zufolge habe er Dippenaar (32) an einer Tankstelle in Swakopmund angehalten nachdem ihm die Nachbarschaftswache der Ortschaft die Beschwerde eines
Verkehrsteilnehmers übermittelt habe, wonach der Fahrzeugführer eines von ihm beschriebenen und aus der Richtung von Langstrand kommenden Geländewagens zuvor riskante Überholmanöver vollzogen habe.
Nach Darstellung des Zeugen habe er es dennoch bei einer Verwarnung von Dippenaar belassen, nachdem jener ihm glaubhaft versichert habe, er habe das beanstandete Manöver nicht verhindern können. Zwar habe der Angeklagte eingeräumt, einen vor ihm fahrenden Wagen an einer Stelle passiert zu haben, an der dies durch einen durchgehenden Trennstreifen verboten sei. Er habe jedoch nachvollziehbar dargelegt, dass sich diese Regelwidrigkeit nicht habe vermeiden lassen, da kurz zuvor ein besonders langsames Auto auf seine Fahrspur eingebogen sei und ihm folgende Fahrzeuge eventuell auf seinen Wagen aufgefahren wären, wenn er nicht überholt, sondern stark abgebremst hätte.
Motinga teilte bei seiner Vernehmung ferner mit, er habe bei Dippenaar keinen Promilletest durchgeführt, weil er in dessen Atem nicht den Geruch von Alkohol bemerkt habe.
Dippenaar hatte in einer von Verteidiger Louis Botes verlesenen Klageerwiderung zum Auftakt seines Prozesses angegeben, sich nicht an den Hergang des angeblich von ihm verschuldeten Unfalls erinnern zu können, bei dem neben drei Namibiern auch drei deutsche Touristen ihr Leben ließen. Gleichzeitig hatte er beteuert, die Kollision nicht verursacht zu haben und dementsprechend in allen Anklagepunkten auf unschuldig plädiert.
Der Prozess hat für Juristen besondere Bedeutung, weil er sich erstmals gegen einen mutmaßlichen Unfallverursacher richtet, der nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern des Mordes angeklagt ist.
Swakopmund, Windhoek
Ich habe ihn um seinen Führerschein gebeten, das darauf enthaltene Foto und Verfallsdatum geprüft und mich vergewissert, dass das Dokument gültig war, bevor ich es ihm zurückgegeben habe“, gab der Verkehrsbeamte Apollus Motinga gestern am zweiten Tag der Beweisaufnahme im Swakopmunder Regionalgericht zu Protokoll. Für den Angeklagten stellt diese Aussage eine teilweise Entlastung da, weil er im Zusammenhang mit dem fatalen Unglück, das sich am 29. Dezember 2014 zwischen Swakopmund und Walvis Bay ereignet und sechs Menschenleben gefordert hat, neben den Anklagepunkten des Mordes und fahrlässigen Fahrens auch beschuldigt wird, ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein.
Motinga zufolge habe er Dippenaar (32) an einer Tankstelle in Swakopmund angehalten nachdem ihm die Nachbarschaftswache der Ortschaft die Beschwerde eines
Verkehrsteilnehmers übermittelt habe, wonach der Fahrzeugführer eines von ihm beschriebenen und aus der Richtung von Langstrand kommenden Geländewagens zuvor riskante Überholmanöver vollzogen habe.
Nach Darstellung des Zeugen habe er es dennoch bei einer Verwarnung von Dippenaar belassen, nachdem jener ihm glaubhaft versichert habe, er habe das beanstandete Manöver nicht verhindern können. Zwar habe der Angeklagte eingeräumt, einen vor ihm fahrenden Wagen an einer Stelle passiert zu haben, an der dies durch einen durchgehenden Trennstreifen verboten sei. Er habe jedoch nachvollziehbar dargelegt, dass sich diese Regelwidrigkeit nicht habe vermeiden lassen, da kurz zuvor ein besonders langsames Auto auf seine Fahrspur eingebogen sei und ihm folgende Fahrzeuge eventuell auf seinen Wagen aufgefahren wären, wenn er nicht überholt, sondern stark abgebremst hätte.
Motinga teilte bei seiner Vernehmung ferner mit, er habe bei Dippenaar keinen Promilletest durchgeführt, weil er in dessen Atem nicht den Geruch von Alkohol bemerkt habe.
Dippenaar hatte in einer von Verteidiger Louis Botes verlesenen Klageerwiderung zum Auftakt seines Prozesses angegeben, sich nicht an den Hergang des angeblich von ihm verschuldeten Unfalls erinnern zu können, bei dem neben drei Namibiern auch drei deutsche Touristen ihr Leben ließen. Gleichzeitig hatte er beteuert, die Kollision nicht verursacht zu haben und dementsprechend in allen Anklagepunkten auf unschuldig plädiert.
Der Prozess hat für Juristen besondere Bedeutung, weil er sich erstmals gegen einen mutmaßlichen Unfallverursacher richtet, der nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern des Mordes angeklagt ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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