Und wenn die Deutschen Forderungen stellen?
Betr.: Millionen-Honorare für Londoner Rechtsanwälte (AZ-Berichte von Oktober und November 2017)
Aus der Allgemeinen Zeitung erfuhren wir in den letzten Tagen über die Zahlungen der namibischen Regierung an die Rechtsanwälte in London. Ich entsinne mich noch genau, wie vor einiger Zeit von unserer Regierung immer wieder betont wurde, dass die finanziellen Forderungen der Herero an Deutschland nichts mit ihnen zu tun hätten.
Und nun glaubt ein Anwalt der Regierung, das Recht zu haben, ein Gutachten über die anstehenden Forderungen der Herero an Deutschland einzuholen. Und dieses Gutachten sollen auch noch Anwälte aus England ausstellen, von denen man noch nicht einmal weiß, ob sie dafür qualifiziert sind. Haben wir hier im Lande nicht genügend Anwälte, die solch ein Gutachten ausstellen können?
Täglich hören wir, dass im Ausbildungsbereich, im medizinischen Sektor (Personal unterbezahlt), im Straßenbau und etlichen anderen Sektoren nicht genügend Geld vorhanden ist, um ordentliche Arbeit zu leisten. Das Land ist schon in den letzten Jahren durch größenwahnsinnige Geldausgaben an den Rand eines Bankrottes gesegelt. Rechnungen für geleistete Arbeiten wurden nicht bezahlt. Aber da glaubt eine Person, Millionen von Steuergeldern einigen Rechtsanwälten in London in ihren gierigen Rachen werfen zu können.
Dabei steht ja noch gar nicht fest, ob die Forderungen der Herero und Nama rechtens sind. Wäre es nicht möglich, dass sich Familienangehörigen der damals von den Herero und Nama ermordeten Deutschen daran erinnern und ihrerseits Forderungen stellen? Ganz zu schweigen von den Geschichtsfälschungen, die von linken Rechtsgelehrten in Deutschland über den Ausgang der Schlacht am Waterberg in die Welt posaunt werden.
Nein, hier geht es um Geld, das den Bürgern des Landes gehört und nur der Regierung zur rechtmäßigen Verwaltung und zum Wohle des Landes übergeben wurde.
C. Kreitz, Omaruru
Aus der Allgemeinen Zeitung erfuhren wir in den letzten Tagen über die Zahlungen der namibischen Regierung an die Rechtsanwälte in London. Ich entsinne mich noch genau, wie vor einiger Zeit von unserer Regierung immer wieder betont wurde, dass die finanziellen Forderungen der Herero an Deutschland nichts mit ihnen zu tun hätten.
Und nun glaubt ein Anwalt der Regierung, das Recht zu haben, ein Gutachten über die anstehenden Forderungen der Herero an Deutschland einzuholen. Und dieses Gutachten sollen auch noch Anwälte aus England ausstellen, von denen man noch nicht einmal weiß, ob sie dafür qualifiziert sind. Haben wir hier im Lande nicht genügend Anwälte, die solch ein Gutachten ausstellen können?
Täglich hören wir, dass im Ausbildungsbereich, im medizinischen Sektor (Personal unterbezahlt), im Straßenbau und etlichen anderen Sektoren nicht genügend Geld vorhanden ist, um ordentliche Arbeit zu leisten. Das Land ist schon in den letzten Jahren durch größenwahnsinnige Geldausgaben an den Rand eines Bankrottes gesegelt. Rechnungen für geleistete Arbeiten wurden nicht bezahlt. Aber da glaubt eine Person, Millionen von Steuergeldern einigen Rechtsanwälten in London in ihren gierigen Rachen werfen zu können.
Dabei steht ja noch gar nicht fest, ob die Forderungen der Herero und Nama rechtens sind. Wäre es nicht möglich, dass sich Familienangehörigen der damals von den Herero und Nama ermordeten Deutschen daran erinnern und ihrerseits Forderungen stellen? Ganz zu schweigen von den Geschichtsfälschungen, die von linken Rechtsgelehrten in Deutschland über den Ausgang der Schlacht am Waterberg in die Welt posaunt werden.
Nein, hier geht es um Geld, das den Bürgern des Landes gehört und nur der Regierung zur rechtmäßigen Verwaltung und zum Wohle des Landes übergeben wurde.
C. Kreitz, Omaruru
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