Umweltgesetz wurde missachtet
Shifeta verlangt im Parlament eine nachhaltige Verwaltung
Von Frank Steffen, Windhoek
Es wäre nie zu dem ausufernden Kahlschlag in den Kavango-Regionen sowie dem teilweise rücksichtslosen Abbau von Sand im Norden des Landes gekommen, wenn sich alle betroffenen Parteien - Staatsorgane, Kommunen und Privatsektor - an das namibische Gesetz gehalten hätten. Diese Meinung vertrat der Minister für Umwelt und Tourismus (MET), Pohamba Shifeta, am Dienstag im namibischen Parlament und bekräftigte erneut den Rückzug aller Genehmigungen unter Androhung des Strafvollzugs.
Wenn das Umweltgesetz aus dem Jahre 2007 ordentlich eingeführt worden wäre, hätte das unrechtmäßige Fällen von einheimischen und teilweise geschützten Baumarten sowie der Sandabbau verhindert werden können. Shifeta weist dabei auch auf weiteres fragwürdiges Holzfällen in den Sambesi- und Ohangwena-Regionen sowie die unbedachte Errichtung von sogenannten „Green Schemes“ inmitten der Wechselwege von Elefanten.
Die Verantwortung für das umstrittene Holzfällen trägt das Forstamt und darum in letzter Instanz das Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft (MAWF). Die staatsbetriebenen Landwirtschaftsparzellen (Green Schemes) in den kommunalen Gebieten, die im Sinne des fünften Namibischen Entwicklungsplanes (NDP5) den lokalen Ackerbau fördern sollen, unterstehen ebenfalls dem MAWF.
Laut Shifeta trachtet das Umweltgesetz nach einer Verwaltung, die der Bevölkerung erlaubt eine Existenz zu gründen, die auf dem nachhaltigen Erhalt der natürlichen Ressourcen Namibias basiert. Das Gesetz müsse gerade dann befolgt werden, wenn sich die Nutzung einer Ressource nachteilig auf derer Erhalt auswirken könne. „Für MET ist es eine gewaltige Herausforderung, wenn entgegen des Paragraphs 27, Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden und letztendlich eine Genehmigungen zur Folge haben. Eine solche Nutzung der Ressourcen kann erst aufgrund einer Umwelt-Unbedenklichkeitsbescheinigung erlaubt werden“, beschwerte sich Shifeta über die wiederholte Ausstellung von Permits, die auf Gutdünken einiger Beamten ausgestellt worden waren.
Es gelte die Auswirkungen einer Nutzung auf die Natur einzuschätzen. Alle Faktoren müssten identifiziert, aufgenommen und evaluiert werden. Im Falle einer nachteiligen Bewertung könnten ergriffene Maßnahmen doch noch zu einer Genehmigung führen. Die landwirtschaftliche Nutzung geschützter Gebiete, Aquakultur-Anlagen sowie eine industrielle Bodennutzung, Entwicklungen im Tourismus-Sektor, Abwasserentsorgung, Bergbauaktivitäten und Abfallentsorgung müssten erwogen werden. „Das Permit allein reicht nicht, wenn es nicht die Folge einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ist“, erklärte Shifeta.
Es wäre nie zu dem ausufernden Kahlschlag in den Kavango-Regionen sowie dem teilweise rücksichtslosen Abbau von Sand im Norden des Landes gekommen, wenn sich alle betroffenen Parteien - Staatsorgane, Kommunen und Privatsektor - an das namibische Gesetz gehalten hätten. Diese Meinung vertrat der Minister für Umwelt und Tourismus (MET), Pohamba Shifeta, am Dienstag im namibischen Parlament und bekräftigte erneut den Rückzug aller Genehmigungen unter Androhung des Strafvollzugs.
Wenn das Umweltgesetz aus dem Jahre 2007 ordentlich eingeführt worden wäre, hätte das unrechtmäßige Fällen von einheimischen und teilweise geschützten Baumarten sowie der Sandabbau verhindert werden können. Shifeta weist dabei auch auf weiteres fragwürdiges Holzfällen in den Sambesi- und Ohangwena-Regionen sowie die unbedachte Errichtung von sogenannten „Green Schemes“ inmitten der Wechselwege von Elefanten.
Die Verantwortung für das umstrittene Holzfällen trägt das Forstamt und darum in letzter Instanz das Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft (MAWF). Die staatsbetriebenen Landwirtschaftsparzellen (Green Schemes) in den kommunalen Gebieten, die im Sinne des fünften Namibischen Entwicklungsplanes (NDP5) den lokalen Ackerbau fördern sollen, unterstehen ebenfalls dem MAWF.
Laut Shifeta trachtet das Umweltgesetz nach einer Verwaltung, die der Bevölkerung erlaubt eine Existenz zu gründen, die auf dem nachhaltigen Erhalt der natürlichen Ressourcen Namibias basiert. Das Gesetz müsse gerade dann befolgt werden, wenn sich die Nutzung einer Ressource nachteilig auf derer Erhalt auswirken könne. „Für MET ist es eine gewaltige Herausforderung, wenn entgegen des Paragraphs 27, Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden und letztendlich eine Genehmigungen zur Folge haben. Eine solche Nutzung der Ressourcen kann erst aufgrund einer Umwelt-Unbedenklichkeitsbescheinigung erlaubt werden“, beschwerte sich Shifeta über die wiederholte Ausstellung von Permits, die auf Gutdünken einiger Beamten ausgestellt worden waren.
Es gelte die Auswirkungen einer Nutzung auf die Natur einzuschätzen. Alle Faktoren müssten identifiziert, aufgenommen und evaluiert werden. Im Falle einer nachteiligen Bewertung könnten ergriffene Maßnahmen doch noch zu einer Genehmigung führen. Die landwirtschaftliche Nutzung geschützter Gebiete, Aquakultur-Anlagen sowie eine industrielle Bodennutzung, Entwicklungen im Tourismus-Sektor, Abwasserentsorgung, Bergbauaktivitäten und Abfallentsorgung müssten erwogen werden. „Das Permit allein reicht nicht, wenn es nicht die Folge einer entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ist“, erklärte Shifeta.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen