Umstrittenes Gesetz vor Gericht
Windhoek - Die Verhandlung um die Verfassungskonformität des Viehdiebstahlgesetzes ist gestern am Obergericht Windhoek abgeschlossen worden. Wann die Richter Harald Geier und Kato van Niekerk das Urteil bekannt geben, steht noch nicht fest.
"Warum bekommt ein Viehdieb mindestens 20 Jahre und ein Mörder nur zehn bis 15 Jahre Haft? Das würde bedeuten: Begehe eher einen Mord, anstatt eine Ziege zu stehlen." Dies war die Hauptargumentation des Zentrums für Rechtsbeistand (LAC) gestern am Obergericht. Ausgelöst wurde der Disput von den Viehdieben Protasius Daniel und Willem Peter, die für den Diebstahl von neun Ziegen bzw. eines Rindes zu 20 Jahren bzw. 30 Jahren Haft verurteilt wurden.
Die Juristen Nixon Marcus und George Coleman, die den Staat vertraten, erklärten, dass trotz der hohen Mindeststrafe der Richter bei der Festlegung des Strafmaßes einen Ermessensspielraum habe. Er könne bestimmen, ob die Umstände in dem spezifischen Fall die hohe Strafe rechtfertigen. Wenn nicht, könne das Gericht auch eine niedrigere Strafe verordnen. "Was wollen die Antragssteller eigentlich? Auch wenn hier nun bestimmt wird, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, wird es nicht direkt ausschlaggebend für die Verurteilten sein", so Coleman.
Die Antragssteller, der ehemalige LAC-Direktor Norman Tjombe und der südafrikanische Jurist Wim Trengove, argumentierten emotional: "Wenn es dem Gericht freisteht, auch mit der Mindeststrafe im Hinterkopf den für schuldig befundenen Angeklagten eine niedrigere Strafe zu erteilen, welche Nutzen hat dann diese Richtlinie? Fakt bleibt, dass die Richtlinie noch immer Verfassungswidrig ist."
Das Gesetz (Stock Theft Act) wurde im Dezember 2004 verabschiedet und besagt, dass ein Diebstahl von Vieh im Wert von weniger als 500 N$ mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden muss. Hat das Tier einen Wert von mehr als 500 N$, müssen Ersttäter mindestens 20 und Wiederholungstäter mindestens 30 Jahre Haft absitzen. Nur wenn ein Gericht der Meinung sei, dass "beachtliche und zwingende Umstände" bestehen, dürfe eine geringere Strafe verordnet werden.
"Warum bekommt ein Viehdieb mindestens 20 Jahre und ein Mörder nur zehn bis 15 Jahre Haft? Das würde bedeuten: Begehe eher einen Mord, anstatt eine Ziege zu stehlen." Dies war die Hauptargumentation des Zentrums für Rechtsbeistand (LAC) gestern am Obergericht. Ausgelöst wurde der Disput von den Viehdieben Protasius Daniel und Willem Peter, die für den Diebstahl von neun Ziegen bzw. eines Rindes zu 20 Jahren bzw. 30 Jahren Haft verurteilt wurden.
Die Juristen Nixon Marcus und George Coleman, die den Staat vertraten, erklärten, dass trotz der hohen Mindeststrafe der Richter bei der Festlegung des Strafmaßes einen Ermessensspielraum habe. Er könne bestimmen, ob die Umstände in dem spezifischen Fall die hohe Strafe rechtfertigen. Wenn nicht, könne das Gericht auch eine niedrigere Strafe verordnen. "Was wollen die Antragssteller eigentlich? Auch wenn hier nun bestimmt wird, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, wird es nicht direkt ausschlaggebend für die Verurteilten sein", so Coleman.
Die Antragssteller, der ehemalige LAC-Direktor Norman Tjombe und der südafrikanische Jurist Wim Trengove, argumentierten emotional: "Wenn es dem Gericht freisteht, auch mit der Mindeststrafe im Hinterkopf den für schuldig befundenen Angeklagten eine niedrigere Strafe zu erteilen, welche Nutzen hat dann diese Richtlinie? Fakt bleibt, dass die Richtlinie noch immer Verfassungswidrig ist."
Das Gesetz (Stock Theft Act) wurde im Dezember 2004 verabschiedet und besagt, dass ein Diebstahl von Vieh im Wert von weniger als 500 N$ mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden muss. Hat das Tier einen Wert von mehr als 500 N$, müssen Ersttäter mindestens 20 und Wiederholungstäter mindestens 30 Jahre Haft absitzen. Nur wenn ein Gericht der Meinung sei, dass "beachtliche und zwingende Umstände" bestehen, dürfe eine geringere Strafe verordnet werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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