Triebtäter erzielt Teilerfolg
Oberstes Gericht reduziert Haftstrafe von Serien-Vergewaltiger
Von Marc Springer, Windhoek
Der 49-jährige Thomas Afrikaner wurde im Jahre 2000 von Richter Pio Teek auf Anklage der Vergewaltigung in fünf Fällen schuldig gesprochen. Dieser sah es damals als erwiesen an, dass Afrikaner die Opfer auf der Farm Dobbelsberg im Distrikt Karib zu unterschiedlichen Gelegenheiten und mitunter mehrmals genötigt hatte, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.
Afrikaner hatte eingeräumt, mit vier der Mädchen sexuell verkehrt, bzw. sie unsittlich berührt zu haben, gleichzeitig aber beteuert, dies sei einvernehmlich oder gar auf ihr Betreiben und gegen Bezahlung geschehen. Im Falle des fünften Opfers hatte er dementiert, sich diesem jemals genähert zu haben.
In einem am Freitag ergangenen Mehrheitsurteil kommt das Oberste Gericht zu dem Ergebnis, dass Afrikaner in diesem Falle tatsächlich keine Täterschaft nachgewiesen worden sei. Vielmehr sind die Richter Elton Hoff und Theo Frank überzeugt, dass die belastenden Indizien in Bezug auf das mutmaßliche Opfer EH unzureichend seien.
Schließlich sei EH erst kurz vor Beginn des Verfahrens gegen Afrikaner als mutmaßliches Opfer identifiziert worden, weil sie ebenfalls auf Farm Dobbelsberg anwesend gewesen sei. Ob sie jedoch von jenem missbraucht wurde, sei fraglich, weil sie nach eigener Aussage zwei Mal mit Familienmitgliedern die Farm besucht, aber keinem ihrer Angehörigen je von angeblichen Übergriffen berichtet habe.
Vielmehr habe sie dies erst zwei Jahre später getan, als die Staatsanwaltschaft sie während ihrer Ermittlungen in den ersten vier Fällen befragt habe. Dabei hatte sie unter andrem angegeben, sie habe mit ihrem Bruder im Zimmer von Afrikaner übernachtet und laut geschrien, als sich jener an ihr vergangen habe. Dies sei unwahrscheinlich, weil ihr Bruder sie gehört haben müsste und sie anschließend weder über den angeblichen Vorfall berichtet, noch Auffälligkeiten in ihrem Verhalten gezeigt habe.
Ähnliches gelte für das mutmaßliche Opfer BE, die als Älteste der vier Mädchen angegeben habe, sie habe rund sechs Monate auf Farm Dobbelsberg gewohnt und sei mehrmals von Afrikaner missbraucht worden. Im Gegensatz zu Richter Sylvester Mainga, der die Schuld von Afrikaner in allen Fällen für erwiesen hält, sei diese seinen beiden Richterkollegen zufolge, auch in Bezug auf BE nicht nachgewiesen.
Schließlich liege Farm Dobbelsberg in Laufabstand zu einem Dorf und hätte sich BE jederzeit dem angeblichem Missbrauch von Afrikaner entziehen, oder diesen gegenüber den vielen Bekannten und Angehörigen entlarven können, die ebenfalls auf der Farm sesshaft waren.
Der 49-jährige Thomas Afrikaner wurde im Jahre 2000 von Richter Pio Teek auf Anklage der Vergewaltigung in fünf Fällen schuldig gesprochen. Dieser sah es damals als erwiesen an, dass Afrikaner die Opfer auf der Farm Dobbelsberg im Distrikt Karib zu unterschiedlichen Gelegenheiten und mitunter mehrmals genötigt hatte, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.
Afrikaner hatte eingeräumt, mit vier der Mädchen sexuell verkehrt, bzw. sie unsittlich berührt zu haben, gleichzeitig aber beteuert, dies sei einvernehmlich oder gar auf ihr Betreiben und gegen Bezahlung geschehen. Im Falle des fünften Opfers hatte er dementiert, sich diesem jemals genähert zu haben.
In einem am Freitag ergangenen Mehrheitsurteil kommt das Oberste Gericht zu dem Ergebnis, dass Afrikaner in diesem Falle tatsächlich keine Täterschaft nachgewiesen worden sei. Vielmehr sind die Richter Elton Hoff und Theo Frank überzeugt, dass die belastenden Indizien in Bezug auf das mutmaßliche Opfer EH unzureichend seien.
Schließlich sei EH erst kurz vor Beginn des Verfahrens gegen Afrikaner als mutmaßliches Opfer identifiziert worden, weil sie ebenfalls auf Farm Dobbelsberg anwesend gewesen sei. Ob sie jedoch von jenem missbraucht wurde, sei fraglich, weil sie nach eigener Aussage zwei Mal mit Familienmitgliedern die Farm besucht, aber keinem ihrer Angehörigen je von angeblichen Übergriffen berichtet habe.
Vielmehr habe sie dies erst zwei Jahre später getan, als die Staatsanwaltschaft sie während ihrer Ermittlungen in den ersten vier Fällen befragt habe. Dabei hatte sie unter andrem angegeben, sie habe mit ihrem Bruder im Zimmer von Afrikaner übernachtet und laut geschrien, als sich jener an ihr vergangen habe. Dies sei unwahrscheinlich, weil ihr Bruder sie gehört haben müsste und sie anschließend weder über den angeblichen Vorfall berichtet, noch Auffälligkeiten in ihrem Verhalten gezeigt habe.
Ähnliches gelte für das mutmaßliche Opfer BE, die als Älteste der vier Mädchen angegeben habe, sie habe rund sechs Monate auf Farm Dobbelsberg gewohnt und sei mehrmals von Afrikaner missbraucht worden. Im Gegensatz zu Richter Sylvester Mainga, der die Schuld von Afrikaner in allen Fällen für erwiesen hält, sei diese seinen beiden Richterkollegen zufolge, auch in Bezug auf BE nicht nachgewiesen.
Schließlich liege Farm Dobbelsberg in Laufabstand zu einem Dorf und hätte sich BE jederzeit dem angeblichem Missbrauch von Afrikaner entziehen, oder diesen gegenüber den vielen Bekannten und Angehörigen entlarven können, die ebenfalls auf der Farm sesshaft waren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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