Transportminister maßregelt RCC
Mutorwa annulliert Vertrag mit chinesischer Firma, kündigt Konsequenzen an
Von Marc Springer, Windhoek
Die Abmachung sah vor, dass der chinesische Staatsbetrieb der finanziell angeschlagenen RCC ein Darlehen von 580 Millionen N$ bereitstellt und im Gegenzug von jener an ihr zugewiesenen Bauaufträgen mit einem Gesamtvolumen von rund 2 Milliarden N$ beteiligt wird. Die verschuldete RCC sah sich augenscheinlich zu der Partnerschaft genötigt, nachdem die Regierung angekündigt hatte, ihr kein weiteres Steuergeld zur Verfügung stellen zu wollen.
In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz teilte Transportminister John Mutorwa gestern mit, er sei erst 11 Tage später über die am 9. April geschlossene Vereinbarung informiert worden. Diese sei folglich ohne Rücksprache mit oder Zustimmung von ihm eingegangen worden. Ferner sei er als zuständiger Minister nicht an der Ausgestaltung des Vertrags beteiligt oder im Vorfeld zu dem Vorhaben konsultiert worden.
Deshalb habe er am 26. April eine „Notversammlung“ mit leitenden Vertretern des Ministeriums und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat der RCC einberufen, von diesen jedoch nur die Auskunft erhalten, man habe auf Empfehlung des hauseigenen Juristen gehandelt. Ferner habe er noch am selben Tag den Regierungsanwalt Albert Kawana schriftlich um eine Einschätzung gebeten, „weil es nicht sein kann, dass die Regierung als Eigentümer der RCC an Verträge gebunden wird, auf die sie keinen Einfluss hatte.“
Mutorwa zufolge habe er vergangene Woche die 17 Seiten umfassende Einschätzung von Kawana erhalten, die er am Dienstag mit ihrem Verfasser, sowie Premierministerin Saara Kuungolgelwa-Amadhila und den für Finanzen und Staatsbetriebe zuständigen Ministern Calle Schlettwein und Leon Jooste besprochen habe. Bei dieser Beratung sei man sich einig gewesen, dass der Vertrag „ungültig und nicht umsetzbar“ sei. Dementsprechend sei die RCC gestern instruiert worden, das Vertragsverhältnis auszulösen und „nichts zur Förderung der darin enthaltenen Bestimmungen“ zu unternehmen.
Welche Konsequenzen der Alleingang der RCC haben werde, vermochte Mutorwa nicht zu sagen. Er wollte jedoch ausdrücklich keine disziplinarischen Schritte, inklusive einer möglichen Entlassung des Aufsichtsrats ausschließen. Außerdem wollte er nicht darüber „spekulieren“, welche Folgen der einseitig vollzogene Vertragsabschluss für die Zukunft der RCC haben werde. Deren Schicksal liege weiter in den Händen des Kabinetts bzw. eines dafür eingesetzten Komitees, das Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Staatsbetrieb erarbeiten solle.
Mutorwa zufolge sei dabei auch noch die Option einer möglichen Zwangsverwaltung auf dem Tisch, sollte es der RCC nicht gelingen, aus eigener Kraft zu gesunden, oder alternative Finanzquellen zu erschließen. Damit brachte der Minister auch radikale Maßnahmen ins Spiel, die innerhalb der Regierung sogar bis zu Forderungen nach einer Liquidierung der RCC reichen.
Welche Motive die RCC mit dem vertraglichen Alleingang verfolgte, wollte Mutorwa nicht kommentieren und auch keine Meinung dazu äußern, ob sich die handelnden Akteure eventuell private Vorteile von der Abmachung versprochen hätten. Er betonte jedoch, dass „vertragliche verfestigte Vetternwirtschaft“ ebenso wenig geduldet werden würde, wie Alleingänge nach Manier der ACC, die vermutlich „gedacht hat, sie könne mit dem nicht abgesprochenen Vertragsabschluss davonkommen“.
„Wir sind keine Bananenrepublik, sondern ein Rechtsstaat in dem Vorschriften gelten“, hob Mutorwa abschließend hervor und ergänzte: „Wenn unsere Untersuchung auf ein Fehlverhalten des Aufsichtsrats hindeutet, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser im Amt bleiben wird.“
Die Abmachung sah vor, dass der chinesische Staatsbetrieb der finanziell angeschlagenen RCC ein Darlehen von 580 Millionen N$ bereitstellt und im Gegenzug von jener an ihr zugewiesenen Bauaufträgen mit einem Gesamtvolumen von rund 2 Milliarden N$ beteiligt wird. Die verschuldete RCC sah sich augenscheinlich zu der Partnerschaft genötigt, nachdem die Regierung angekündigt hatte, ihr kein weiteres Steuergeld zur Verfügung stellen zu wollen.
In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz teilte Transportminister John Mutorwa gestern mit, er sei erst 11 Tage später über die am 9. April geschlossene Vereinbarung informiert worden. Diese sei folglich ohne Rücksprache mit oder Zustimmung von ihm eingegangen worden. Ferner sei er als zuständiger Minister nicht an der Ausgestaltung des Vertrags beteiligt oder im Vorfeld zu dem Vorhaben konsultiert worden.
Deshalb habe er am 26. April eine „Notversammlung“ mit leitenden Vertretern des Ministeriums und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat der RCC einberufen, von diesen jedoch nur die Auskunft erhalten, man habe auf Empfehlung des hauseigenen Juristen gehandelt. Ferner habe er noch am selben Tag den Regierungsanwalt Albert Kawana schriftlich um eine Einschätzung gebeten, „weil es nicht sein kann, dass die Regierung als Eigentümer der RCC an Verträge gebunden wird, auf die sie keinen Einfluss hatte.“
Mutorwa zufolge habe er vergangene Woche die 17 Seiten umfassende Einschätzung von Kawana erhalten, die er am Dienstag mit ihrem Verfasser, sowie Premierministerin Saara Kuungolgelwa-Amadhila und den für Finanzen und Staatsbetriebe zuständigen Ministern Calle Schlettwein und Leon Jooste besprochen habe. Bei dieser Beratung sei man sich einig gewesen, dass der Vertrag „ungültig und nicht umsetzbar“ sei. Dementsprechend sei die RCC gestern instruiert worden, das Vertragsverhältnis auszulösen und „nichts zur Förderung der darin enthaltenen Bestimmungen“ zu unternehmen.
Welche Konsequenzen der Alleingang der RCC haben werde, vermochte Mutorwa nicht zu sagen. Er wollte jedoch ausdrücklich keine disziplinarischen Schritte, inklusive einer möglichen Entlassung des Aufsichtsrats ausschließen. Außerdem wollte er nicht darüber „spekulieren“, welche Folgen der einseitig vollzogene Vertragsabschluss für die Zukunft der RCC haben werde. Deren Schicksal liege weiter in den Händen des Kabinetts bzw. eines dafür eingesetzten Komitees, das Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Staatsbetrieb erarbeiten solle.
Mutorwa zufolge sei dabei auch noch die Option einer möglichen Zwangsverwaltung auf dem Tisch, sollte es der RCC nicht gelingen, aus eigener Kraft zu gesunden, oder alternative Finanzquellen zu erschließen. Damit brachte der Minister auch radikale Maßnahmen ins Spiel, die innerhalb der Regierung sogar bis zu Forderungen nach einer Liquidierung der RCC reichen.
Welche Motive die RCC mit dem vertraglichen Alleingang verfolgte, wollte Mutorwa nicht kommentieren und auch keine Meinung dazu äußern, ob sich die handelnden Akteure eventuell private Vorteile von der Abmachung versprochen hätten. Er betonte jedoch, dass „vertragliche verfestigte Vetternwirtschaft“ ebenso wenig geduldet werden würde, wie Alleingänge nach Manier der ACC, die vermutlich „gedacht hat, sie könne mit dem nicht abgesprochenen Vertragsabschluss davonkommen“.
„Wir sind keine Bananenrepublik, sondern ein Rechtsstaat in dem Vorschriften gelten“, hob Mutorwa abschließend hervor und ergänzte: „Wenn unsere Untersuchung auf ein Fehlverhalten des Aufsichtsrats hindeutet, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser im Amt bleiben wird.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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