Tragische Umstände
Windhoek - Der todkranke, wegen Raubes verurteilte George Hangula starb vorgestern, nur einige Tage nach Haftantritt, in seiner Gefängniszelle. Erst vor etwa einer Woche wurde der 27-Jährige am Magistratsgericht wegen bewaffneten Raubüberfalls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Verstorbene hätte gestern im Regionalgericht von Katutura gegen drei Mitangeklagte als Zeuge aussagen sollen. Dabei handelt es sich um den chinesischen Geschäftsmann Yu Jin, der auch in eine Schießerei in einem Windhoeker Hotel verwickelt ist, sowie Andy Charity Eiseb und Thompson Nkunkune. Hangula und die drei Mittäter sollen den Windhoeker Klaus Lempke am 26. Mai des vergangenen Jahres mit vorgehaltener Schusswaffe bedroht und Gegenstände im Wert von N$ 23000 entwendet haben.
Hangulas Rechtsverteidiger Gerhard Barnard erwähnte gegenüber der AZ, dass sich der Verstorbene im Endstadium einer Krankheit befand und durch das Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses dem Prozess fernbleiben hätte können. Er habe sich jedoch zur Tat bekannt und wäre unwahrscheinlich reuevoll gewesen. Deshalb habe er sich entschieden, vor Gericht zu erscheinen und war zudem auch bereit, gegen die drei Mitangeklagten auszusagen.
"Hangula war kein normaler Krimineller. Er war sehr gebildet und hatte gute Charakterzüge. Er befand sich jedoch in der falschen Gesellschaft und die Umstände, dass er arbeitslos war, führten zur Teilnahme am Raub", so Barnard zur AZ.
Hangula lebte nach dem Massaker von Cassinga im Exil in Deutschland, wo er auch zur Schule ging. Im Jahre 1990 kehrte er nach Namibia zurück und besuchte die damalige Deutsche Schule in Swakopmund. Später arbeitete er in Windhoek als Veterinärassistent.
Der Verstorbene hätte gestern im Regionalgericht von Katutura gegen drei Mitangeklagte als Zeuge aussagen sollen. Dabei handelt es sich um den chinesischen Geschäftsmann Yu Jin, der auch in eine Schießerei in einem Windhoeker Hotel verwickelt ist, sowie Andy Charity Eiseb und Thompson Nkunkune. Hangula und die drei Mittäter sollen den Windhoeker Klaus Lempke am 26. Mai des vergangenen Jahres mit vorgehaltener Schusswaffe bedroht und Gegenstände im Wert von N$ 23000 entwendet haben.
Hangulas Rechtsverteidiger Gerhard Barnard erwähnte gegenüber der AZ, dass sich der Verstorbene im Endstadium einer Krankheit befand und durch das Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses dem Prozess fernbleiben hätte können. Er habe sich jedoch zur Tat bekannt und wäre unwahrscheinlich reuevoll gewesen. Deshalb habe er sich entschieden, vor Gericht zu erscheinen und war zudem auch bereit, gegen die drei Mitangeklagten auszusagen.
"Hangula war kein normaler Krimineller. Er war sehr gebildet und hatte gute Charakterzüge. Er befand sich jedoch in der falschen Gesellschaft und die Umstände, dass er arbeitslos war, führten zur Teilnahme am Raub", so Barnard zur AZ.
Hangula lebte nach dem Massaker von Cassinga im Exil in Deutschland, wo er auch zur Schule ging. Im Jahre 1990 kehrte er nach Namibia zurück und besuchte die damalige Deutsche Schule in Swakopmund. Später arbeitete er in Windhoek als Veterinärassistent.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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