Tauziehen um Erindi beginnt
Verhandlungen sollen möglichen Verkauf an Regierung ausloten
Von Marc Springer, Windhoek
Sollten die Verhandlungen scheitern, was angesichts des großen Preisunterschieds von rund 1,6 Milliarden N$ wahrscheinlich scheint, will der Besitzer der im Distrikt Omaruru gelegenen Farm vor Gericht die Erlaubnis erwirken, diese an einen Ausländer zu verkaufen. Das kündigt er in einem Eilantrag an, der gestern eingereicht wurde und nächsten Donnerstag verhandelt werden soll.
Durch den Antrag wollen die Kläger das Ministerium verpflichten, ihnen den Abschätzungsbericht zur Verfügung zu stellen, auf dem ihr Kaufangebot basiert. Der Antrag wurde jedoch nicht verhandelt, weil das Ministerium den Klägern kurz vor Beginn des Verfahrens einige Unterlagen zur Verfügung gestellt und nach eigener Darstellung damit ihrer Forderung entsprochen hat.
Wie Erindis Anwalt Charlie Bodenstein gegenüber der AZ mitteilte, seien er und andere Juristen nun dabei, die Dokumente zu sichten. Eine flüchtige Studie des Materials lege die Vermutung nahe, dass das Angebot des Ministeriums den Wert des etwa 65000 Hektar umfassenden Farmlands samt darauf vorhandener Infrastruktur außer Acht gelassen und nur den Wert der Gästefarm Erindi als laufenden Betrieb berücksichtigt habe, der mit etwa 218 Millionen N$ beziffert werde.
In einer eidesstattlichen Erklärung weist der Besitzer von Erindi, Paul Joubert, darauf hin, er habe rund eine Millionen N$ in die Erstellung eines Abschätzungsberichts investiert und dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Jenes habe im Februar einige Experten nach Erindi geschickt, ihm seither jedoch trotz wiederholter Ermahnung nicht deren Abschätzungsbericht zur Verfügung gestellt.
Ohne Kenntnis des Berichts seien er und seine Anwälte bei den heute angesetzten Verhandlungen im Nachteil, weil sie nicht rekonstruieren könnten, wie das Angebot des Ministeriums zu Stande gekommen sei. Gleichzeitig könnten sie das Ministerium nicht umgehen, weil jenes ein gesetzliches Vorkaufsrecht für angebotenes Farmland in Namibia habe und Erindi deshalb nur an einen anderen Käufer veräußert werden dürfe, wenn das Ministerium auf einen Erwerb verzichte.
Da das Ministerium bereits am 15. April dieses Jahres eine solche Freistellung verweigert habe, müsse er folglich mit jenem über einen möglichen Kauf verhandeln, obwohl dies angesichts des großen Preisunterschieds kaum Erfolgsaussichten habe.
Demnach kündigt Joubert bereits jetzt an, er werde im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen vor Gericht die Erlaubnis beantragen, Erindi an einen Ausländer verkaufen zu dürfen, weil „sich in Namibia niemand den Verkaufspreis von 1,9 Milliarden N$ leisten kann“.
Sollten die Verhandlungen scheitern, was angesichts des großen Preisunterschieds von rund 1,6 Milliarden N$ wahrscheinlich scheint, will der Besitzer der im Distrikt Omaruru gelegenen Farm vor Gericht die Erlaubnis erwirken, diese an einen Ausländer zu verkaufen. Das kündigt er in einem Eilantrag an, der gestern eingereicht wurde und nächsten Donnerstag verhandelt werden soll.
Durch den Antrag wollen die Kläger das Ministerium verpflichten, ihnen den Abschätzungsbericht zur Verfügung zu stellen, auf dem ihr Kaufangebot basiert. Der Antrag wurde jedoch nicht verhandelt, weil das Ministerium den Klägern kurz vor Beginn des Verfahrens einige Unterlagen zur Verfügung gestellt und nach eigener Darstellung damit ihrer Forderung entsprochen hat.
Wie Erindis Anwalt Charlie Bodenstein gegenüber der AZ mitteilte, seien er und andere Juristen nun dabei, die Dokumente zu sichten. Eine flüchtige Studie des Materials lege die Vermutung nahe, dass das Angebot des Ministeriums den Wert des etwa 65000 Hektar umfassenden Farmlands samt darauf vorhandener Infrastruktur außer Acht gelassen und nur den Wert der Gästefarm Erindi als laufenden Betrieb berücksichtigt habe, der mit etwa 218 Millionen N$ beziffert werde.
In einer eidesstattlichen Erklärung weist der Besitzer von Erindi, Paul Joubert, darauf hin, er habe rund eine Millionen N$ in die Erstellung eines Abschätzungsberichts investiert und dem Ministerium zur Verfügung gestellt. Jenes habe im Februar einige Experten nach Erindi geschickt, ihm seither jedoch trotz wiederholter Ermahnung nicht deren Abschätzungsbericht zur Verfügung gestellt.
Ohne Kenntnis des Berichts seien er und seine Anwälte bei den heute angesetzten Verhandlungen im Nachteil, weil sie nicht rekonstruieren könnten, wie das Angebot des Ministeriums zu Stande gekommen sei. Gleichzeitig könnten sie das Ministerium nicht umgehen, weil jenes ein gesetzliches Vorkaufsrecht für angebotenes Farmland in Namibia habe und Erindi deshalb nur an einen anderen Käufer veräußert werden dürfe, wenn das Ministerium auf einen Erwerb verzichte.
Da das Ministerium bereits am 15. April dieses Jahres eine solche Freistellung verweigert habe, müsse er folglich mit jenem über einen möglichen Kauf verhandeln, obwohl dies angesichts des großen Preisunterschieds kaum Erfolgsaussichten habe.
Demnach kündigt Joubert bereits jetzt an, er werde im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen vor Gericht die Erlaubnis beantragen, Erindi an einen Ausländer verkaufen zu dürfen, weil „sich in Namibia niemand den Verkaufspreis von 1,9 Milliarden N$ leisten kann“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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