SWAPO verliert erste Runde gegen Stadträtin
Obergericht erlässt Verfügung zu Gunsten von geschasster Genossin
Windhoek (ms) – Das Obergericht hat der SWAPO per einstweiliger Verfügung untersagt, eine Stadträtin der Partei in Oshakati des Amtes zu entheben, bis deren Klage gegen diese bereits entschiedene Maßnahme entschieden wurde.
In einem am Mittwoch ergangenen Urteil kommt Richter Hosea Angula zu dem Ergebnis, die SWAPO habe der Klägerin Katrina Shimbulu keine Anhörung gewährt, bevor sie jene am 16. März schriftlich informiert habe, dass sie ihres Amtes als Stadträtin von Oshakati enthoben und durch ihre Parteikollegin Angelina Kamwanka ersetzt worden sei. Ferner gelangt er zu der Schlussfolgerung, dass diese Maßnahme gegen die Parteisatzung verstoßen habe, weil die SWAPO nicht wie vorgeschrieben, einen Nachfolger für die Klägerin nominiert habe, als diese am 17. Oktober 2019 ihren Posten im Stadtrat von Oshakati aufgegeben habe.
Shimbulu hatte damals gekündigt, um als SWAPO-Kandidatin bei der Parlamentswahl im November vergangenen Jahres antreten zu können. Weil sie jedoch aufgrund des stark verringerten Stimmenanteils der SWAPO nicht den Sprung in die Nationalversammlung geschafft hatte und ihr Mandat im Stadtrat von Oshakati nicht neu besetzt worden war, hatte sie dort wieder ihren Platz eingenommen.
Die SWAPO hatte diesen Vorgang für unzulässig erklärt, weil Shimbulu ihr Amt freiwillig aufgegeben habe und nicht neu vereidigt worden sei, bevor sie ihre Tätigkeit als Stadträtin fortgesetzt habe. Diesen „Sinneswandel“ bezeichnete Angula als „bezeichnend“ weil die SWAPO zuvor noch Shimbulu ausdrücklich die Rückkehr in den Stadtrat gestattet und dies mit ihrer besonderen Erfahrung begründet habe, die sie während ihrer 23-jährigen Tätigkeit auf dem Stadtrat gesammelt habe.
Shimbulu sei also zunächst mit dem Segen der SWAPO an ihre alte Wirkungsstätte zurückgekehrt und hätte nicht nur eine Erklärung, sondern auch eine Anhörung verdient gehabt, bevor sie aus diesem Amt wieder entlassen worden sei. Da dies nicht geschehen sei, könne ihre Kündigung nicht Bestand haben.
In einem am Mittwoch ergangenen Urteil kommt Richter Hosea Angula zu dem Ergebnis, die SWAPO habe der Klägerin Katrina Shimbulu keine Anhörung gewährt, bevor sie jene am 16. März schriftlich informiert habe, dass sie ihres Amtes als Stadträtin von Oshakati enthoben und durch ihre Parteikollegin Angelina Kamwanka ersetzt worden sei. Ferner gelangt er zu der Schlussfolgerung, dass diese Maßnahme gegen die Parteisatzung verstoßen habe, weil die SWAPO nicht wie vorgeschrieben, einen Nachfolger für die Klägerin nominiert habe, als diese am 17. Oktober 2019 ihren Posten im Stadtrat von Oshakati aufgegeben habe.
Shimbulu hatte damals gekündigt, um als SWAPO-Kandidatin bei der Parlamentswahl im November vergangenen Jahres antreten zu können. Weil sie jedoch aufgrund des stark verringerten Stimmenanteils der SWAPO nicht den Sprung in die Nationalversammlung geschafft hatte und ihr Mandat im Stadtrat von Oshakati nicht neu besetzt worden war, hatte sie dort wieder ihren Platz eingenommen.
Die SWAPO hatte diesen Vorgang für unzulässig erklärt, weil Shimbulu ihr Amt freiwillig aufgegeben habe und nicht neu vereidigt worden sei, bevor sie ihre Tätigkeit als Stadträtin fortgesetzt habe. Diesen „Sinneswandel“ bezeichnete Angula als „bezeichnend“ weil die SWAPO zuvor noch Shimbulu ausdrücklich die Rückkehr in den Stadtrat gestattet und dies mit ihrer besonderen Erfahrung begründet habe, die sie während ihrer 23-jährigen Tätigkeit auf dem Stadtrat gesammelt habe.
Shimbulu sei also zunächst mit dem Segen der SWAPO an ihre alte Wirkungsstätte zurückgekehrt und hätte nicht nur eine Erklärung, sondern auch eine Anhörung verdient gehabt, bevor sie aus diesem Amt wieder entlassen worden sei. Da dies nicht geschehen sei, könne ihre Kündigung nicht Bestand haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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