Sträflinge wollen Entschädigung
Windhoek (ms) – Vier Insassen des Windhoeker Zentralgefängnisses haben sich die Hoffnung auf Entschädigung wegen angeblicher Misshandlung durch Vollzugsbeamte bewahrt, nachdem das Obergericht einen von hauptbeklagten Ministerium für innere Sicherheit und Polizei gestellten Antrag auf Einstellung des Verfahrens verworfen hat.
In einem vor kurzem gefällten Urteil kommt Richter Thomas Masuku zu dem Ergebnis, die Kläger hätten zwar einige Vorschriften missachtet, den Antragsgegner dadurch jedoch keine unzumutbaren Unannehmlichkeiten verursacht. Zwar hätten sie bei der Zustellung ihrer Klageschrift nicht wie eigentlich vorgeschrieben, einen dafür zuständigen Gerichtsdiener bemüht, sondern die relevanten Unterlagen direkt dem Regierungsanwalt zugestellt. Die Klageschrift habe aber dennoch die mit dem Fall betrauten Anwälte erreicht und jenen keine Umstände verursacht.
Da die Kläger in Haft und juristische Laien seien, könne dieses Versehen entschuldigt werden und sei aufgrund ihres Formfehlers nicht zwingend eine Einstellung des Verfahrens erforderlich.
Die Kläger verlangen eine Entschädigung von 1,5 Millionen N$ weil sie angeblich von Wärtern gefoltert worden seien, die dabei im Auftrag des Gefängnisleiters gehandelt hätten. Die Klage richtet sich auch gegen den zuständigen Minister, weil den Antragstellern die Namen ihrer mutmaßlichen Peiniger angeblich unbekannt sind.
Weil der Antrag auf Einstellung des Verfahrens gescheitert ist, wurde der Prozess zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 15. November vertagt.
In einem vor kurzem gefällten Urteil kommt Richter Thomas Masuku zu dem Ergebnis, die Kläger hätten zwar einige Vorschriften missachtet, den Antragsgegner dadurch jedoch keine unzumutbaren Unannehmlichkeiten verursacht. Zwar hätten sie bei der Zustellung ihrer Klageschrift nicht wie eigentlich vorgeschrieben, einen dafür zuständigen Gerichtsdiener bemüht, sondern die relevanten Unterlagen direkt dem Regierungsanwalt zugestellt. Die Klageschrift habe aber dennoch die mit dem Fall betrauten Anwälte erreicht und jenen keine Umstände verursacht.
Da die Kläger in Haft und juristische Laien seien, könne dieses Versehen entschuldigt werden und sei aufgrund ihres Formfehlers nicht zwingend eine Einstellung des Verfahrens erforderlich.
Die Kläger verlangen eine Entschädigung von 1,5 Millionen N$ weil sie angeblich von Wärtern gefoltert worden seien, die dabei im Auftrag des Gefängnisleiters gehandelt hätten. Die Klage richtet sich auch gegen den zuständigen Minister, weil den Antragstellern die Namen ihrer mutmaßlichen Peiniger angeblich unbekannt sind.
Weil der Antrag auf Einstellung des Verfahrens gescheitert ist, wurde der Prozess zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 15. November vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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