Strafverfahren verzögert sich
Windhoek (ms) • Knapp ein Jahr nachdem sieben angeblich aus Botswana verschleppte Caprivi-Separatisten mit einem Antrag auf vorzeitigen Freispruch gescheitert sind, kommt die Neuauflage ihres Verfahrens noch immer nicht in Gang.
Ihre neue Verteidigerin Ilse Agenbach hatte bereits vor Monaten angekündigt, im Auftrag ihrer Mandanten die Justizgewalt namibischer Gerichte anfechten zu wollen. Dazu ist es jedoch auch gestern nicht gekommen, weil Agenbach zur Begründung ihres Anliegens einen Historiker befragen will, der derzeit nicht verfügbar ist.
Mit Hilfe des Sachverständigen will Agenbach dokumentieren, dass der Caprivi (heute Sambesi-Region) nicht Teil Namibias sei und die hiesige Justiz folglich keine Handhabe über die von ihr vertretenen Beschuldigten habe. Die relevante Beweisführung geht davon aus, der Caprivi habe zu britischem Kolonialterritorium gehört, als die deutsche Fremdherrschaft in Namibia vom südafrikanischen Apartheidregime abgelöst wurde. Von der anschließenden Unabhängigkeit sei folglich nur jenes Gebiet betroffen, das zunächst unter deutscher und dann unter südafrikanischer Verwaltung gestanden und zu dem der Caprivi nicht gehört habe.
Die Angeklagten sind bereits zuvor mit einem vergleichbaren Antrag gescheitert. Dabei hatten sie über ihren inzwischen entpflichteten Anwalt Norman Tjombe argumentiert, sie seien aus Botswana entführt und illegal nach Namibia verschleppt worden, weshalb die hiesige Justiz keine Rechtsgewalt über sie habe. Ihre Hoffnung, sich dadurch ihrem Prozess wegen Hochverrats zu entziehen und die Freilassung zu erwirken, wurde im August vergangenen Jahres durch ein Urteil des Obersten Gerichts zunichte, wonach ihre Rückführung nach Namibia rechtens gewesen sei.
Ihre neue Verteidigerin Ilse Agenbach hatte bereits vor Monaten angekündigt, im Auftrag ihrer Mandanten die Justizgewalt namibischer Gerichte anfechten zu wollen. Dazu ist es jedoch auch gestern nicht gekommen, weil Agenbach zur Begründung ihres Anliegens einen Historiker befragen will, der derzeit nicht verfügbar ist.
Mit Hilfe des Sachverständigen will Agenbach dokumentieren, dass der Caprivi (heute Sambesi-Region) nicht Teil Namibias sei und die hiesige Justiz folglich keine Handhabe über die von ihr vertretenen Beschuldigten habe. Die relevante Beweisführung geht davon aus, der Caprivi habe zu britischem Kolonialterritorium gehört, als die deutsche Fremdherrschaft in Namibia vom südafrikanischen Apartheidregime abgelöst wurde. Von der anschließenden Unabhängigkeit sei folglich nur jenes Gebiet betroffen, das zunächst unter deutscher und dann unter südafrikanischer Verwaltung gestanden und zu dem der Caprivi nicht gehört habe.
Die Angeklagten sind bereits zuvor mit einem vergleichbaren Antrag gescheitert. Dabei hatten sie über ihren inzwischen entpflichteten Anwalt Norman Tjombe argumentiert, sie seien aus Botswana entführt und illegal nach Namibia verschleppt worden, weshalb die hiesige Justiz keine Rechtsgewalt über sie habe. Ihre Hoffnung, sich dadurch ihrem Prozess wegen Hochverrats zu entziehen und die Freilassung zu erwirken, wurde im August vergangenen Jahres durch ein Urteil des Obersten Gerichts zunichte, wonach ihre Rückführung nach Namibia rechtens gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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