Stellenabbau vorerst verboten
Arbeitgeberverband droht infolge der Außerkraftsstellung des Arbeitsrechtes mit Gericht
Von E. Leuschner und F. Steffen
Swakopmund/Windhoek
Vor einer Woche hatte die Fachkraft für Arbeitsrechte im Arbeitsministerium, Advokatin Vicky Toivo ya Toivo, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer seitens des Staates, angekündigt (AZ berichtete). Der namibische Staatspräsident, Hage Geingob, hat am Dienstag diese Maßnahmen durch die Proklamierung Nr. 16 (2020) in die Tat umgesetzt. Bestimmte Artikel von insgesamt 20 Gesetzen werden im Rahmen des vor knapp 30 Tagen ausgerufenen Ausnahmezustandes, außer Kraft gesetzt. Dazu gehören das Arbeitsgesetz und weitere damit tangierende Gesetze. Die Reaktion einiger Vertreter aus dem Privatsektor und insbesondere des Arbeitgeberverbandes NEF fiel entsprechend kritisch aus.
„Der Verband ist zutiefst enttäuscht über einige Maßnahmen und Kommentare der Regierung sowie der Gewerkschaften“, teilte NEF-Generalsekretär Daan Strauss gestern Nachmittag mit. Diese würden „gegen die Grundsätze der Gleichstellung innerhalb der trilateralen Vereinbarung der Internationalen Arbeitsorganisation“ verstoßen. Durch die COVID-19-bedingte Außerkraftstellung gewisser Artikel dürften Arbeitgeber nun „während der Ausgangsbeschränkung keinen Angestellten entlassen oder eine Entlassung beabsichtigen“. Ferner dürften Angestellte weder in den unbezahlten noch den bezahlten Urlaub geschickt werden.
Allerdings dürfen Gehälter gekürzt werden, wenn Arbeitgeber nicht in der Lage sind, volle Gehälter zu zahlen. Andererseits hängt dies von Unterhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern ab, welches theoretisch durch die verhängte Ausgangssperre unmöglich ist. Laut Strauss muss dem Arbeitskommissar erst eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt
werden. Arbeitnehmer, die infolge der Corona-Krise bereits entlassen oder in den Zwangsurlaub geschickt worden seien, müssten ohne Vorbehalt wieder eingestellt werden. Beabsichtigte Entlassungen könnten ferner erst 28 Tage nach Ende der Ausgangsbeschränkung stattfinden, so die entsprechenden Verhandlungen abgeschlossen worden seien. Wenn Arbeitgeber diese neuen Regeln missachten, droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10000 N$ und/oder zwei Jahre Freiheitsentzug.
Rechtsstreit bahnt sich an
Nach Bekanntmachung der Verordnung hatte sich der NEF dazu bereiterklärt, erneute Verhandlungen mit der Regierung zu führen, anderenfalls habe er keine Wahl als durch „alternative Maßnahmen, die aktuelle Situation zu entschärfen“. Die Möglichkeit eines Rechtsstreits sei demnach nicht ausgeschlossen. Laut Strauss hatte sich der Verband auf der Suche nach einem Konsens mit dem Arbeitsministerium (MLIREC) getroffen. Die weitere, ursprünglich auf Montag festgesetzte Zusammenkunft, sei dann aber auf Mittwoch verschoben worden – nach Veröffentlichung der Verordnung, habe das Treffen seinen Sinn verloren.
„Wir können nicht vom Privatsektor erwarten, ohne Einkommen die Wirtschaft zu tragen. Wir sind darüber enttäuscht, dass der Staat kein Verständnis für die Misere zeigt, in der sich der Privatsektor befindet“, sagte Gitta Paetzold, Geschäftsführerin des Gastgewerbeverbandes HAN, gestern im Gespräch mit der AZ. Neben der Bau- und Bergbauindustrie ist der Tourismus einer der am schlimmsten betroffenen Sektoren. „Seit sechs Wochen verhandeln wir mit der Regierung, doch es scheint nun, dass wir gehört wurden, unsere Vorschläge aber auf taube Ohren
gefallen sind“, sagte sie. „Wie sollen wir denn weiter Gehälter zahlen, wenn wir bis zum Jahresende kein Einkommen erwarten?“ wollte sie wissen.
Der gleichen Ansicht war Bernd Schneider, Vorsitzender des Tourismus-Dachverbandes (FENATA), vor einer Woche. In einem an den MLIREC-Staatssekretär Bro-Mathew Shinguadja gerichteten Schreiben, hatte er betont: „Massive Arbeitsverluste im Tourismussektor sind vorprogrammiert. Keine Verordnung vom Ministerium kann dies vermeiden.“ FENATA war „im besten Fall“ davon ausgegangen, dass 30000 Jobs im Tourismus verlorengehen. Daher hatte Schneider Lohnzuschüsse und Flexibilität im Zusammenhang mit Urlauben und Gehältern, sowie Anreize seitens des Staates gefordert.
Swakopmund/Windhoek
Vor einer Woche hatte die Fachkraft für Arbeitsrechte im Arbeitsministerium, Advokatin Vicky Toivo ya Toivo, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer seitens des Staates, angekündigt (AZ berichtete). Der namibische Staatspräsident, Hage Geingob, hat am Dienstag diese Maßnahmen durch die Proklamierung Nr. 16 (2020) in die Tat umgesetzt. Bestimmte Artikel von insgesamt 20 Gesetzen werden im Rahmen des vor knapp 30 Tagen ausgerufenen Ausnahmezustandes, außer Kraft gesetzt. Dazu gehören das Arbeitsgesetz und weitere damit tangierende Gesetze. Die Reaktion einiger Vertreter aus dem Privatsektor und insbesondere des Arbeitgeberverbandes NEF fiel entsprechend kritisch aus.
„Der Verband ist zutiefst enttäuscht über einige Maßnahmen und Kommentare der Regierung sowie der Gewerkschaften“, teilte NEF-Generalsekretär Daan Strauss gestern Nachmittag mit. Diese würden „gegen die Grundsätze der Gleichstellung innerhalb der trilateralen Vereinbarung der Internationalen Arbeitsorganisation“ verstoßen. Durch die COVID-19-bedingte Außerkraftstellung gewisser Artikel dürften Arbeitgeber nun „während der Ausgangsbeschränkung keinen Angestellten entlassen oder eine Entlassung beabsichtigen“. Ferner dürften Angestellte weder in den unbezahlten noch den bezahlten Urlaub geschickt werden.
Allerdings dürfen Gehälter gekürzt werden, wenn Arbeitgeber nicht in der Lage sind, volle Gehälter zu zahlen. Andererseits hängt dies von Unterhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern ab, welches theoretisch durch die verhängte Ausgangssperre unmöglich ist. Laut Strauss muss dem Arbeitskommissar erst eine entsprechende Vereinbarung vorgelegt
werden. Arbeitnehmer, die infolge der Corona-Krise bereits entlassen oder in den Zwangsurlaub geschickt worden seien, müssten ohne Vorbehalt wieder eingestellt werden. Beabsichtigte Entlassungen könnten ferner erst 28 Tage nach Ende der Ausgangsbeschränkung stattfinden, so die entsprechenden Verhandlungen abgeschlossen worden seien. Wenn Arbeitgeber diese neuen Regeln missachten, droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10000 N$ und/oder zwei Jahre Freiheitsentzug.
Rechtsstreit bahnt sich an
Nach Bekanntmachung der Verordnung hatte sich der NEF dazu bereiterklärt, erneute Verhandlungen mit der Regierung zu führen, anderenfalls habe er keine Wahl als durch „alternative Maßnahmen, die aktuelle Situation zu entschärfen“. Die Möglichkeit eines Rechtsstreits sei demnach nicht ausgeschlossen. Laut Strauss hatte sich der Verband auf der Suche nach einem Konsens mit dem Arbeitsministerium (MLIREC) getroffen. Die weitere, ursprünglich auf Montag festgesetzte Zusammenkunft, sei dann aber auf Mittwoch verschoben worden – nach Veröffentlichung der Verordnung, habe das Treffen seinen Sinn verloren.
„Wir können nicht vom Privatsektor erwarten, ohne Einkommen die Wirtschaft zu tragen. Wir sind darüber enttäuscht, dass der Staat kein Verständnis für die Misere zeigt, in der sich der Privatsektor befindet“, sagte Gitta Paetzold, Geschäftsführerin des Gastgewerbeverbandes HAN, gestern im Gespräch mit der AZ. Neben der Bau- und Bergbauindustrie ist der Tourismus einer der am schlimmsten betroffenen Sektoren. „Seit sechs Wochen verhandeln wir mit der Regierung, doch es scheint nun, dass wir gehört wurden, unsere Vorschläge aber auf taube Ohren
gefallen sind“, sagte sie. „Wie sollen wir denn weiter Gehälter zahlen, wenn wir bis zum Jahresende kein Einkommen erwarten?“ wollte sie wissen.
Der gleichen Ansicht war Bernd Schneider, Vorsitzender des Tourismus-Dachverbandes (FENATA), vor einer Woche. In einem an den MLIREC-Staatssekretär Bro-Mathew Shinguadja gerichteten Schreiben, hatte er betont: „Massive Arbeitsverluste im Tourismussektor sind vorprogrammiert. Keine Verordnung vom Ministerium kann dies vermeiden.“ FENATA war „im besten Fall“ davon ausgegangen, dass 30000 Jobs im Tourismus verlorengehen. Daher hatte Schneider Lohnzuschüsse und Flexibilität im Zusammenhang mit Urlauben und Gehältern, sowie Anreize seitens des Staates gefordert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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