Stadt sucht strengere Handhabe

Windhoek - Die Planungs- und Umweltabteilung der Stadt Windhoek hat gestern Abend eine weitere Beratung mit dem Shebeen-Verband, mit Stadträten, Polizeioffizieren und Vertretern der Namibischen Handelskammer abgehalten, um erneut einen Anlauf zu unternehmen, ein verbindliches Regelwerk zur städtischen Überwachung der informellen Pinten, auch Shebeens oder Barackenbars genannt, zu erstellen. Die Versammlung im Rathaus hörte sich den Standpunt der Stadt Windhoek sowie des Shebeen-Verbands an. Auf die AZ-Frage, bis wann die Shebeen-Strategie, an der schon seit 2006 gearbeitet wird, als verbindliches Regelwerk verabschiedet werden soll, hatten die Ratsherren gestern keine Antwort.

Die im ganzen Land verbreiteten Kaschemmen, die sich ohne Kontrolle derzeit fast ungezügelt vor allem in ärmeren Wohnvierteln weiter vermehren, gelten als fester Bestandteil namibischer Eigenart, stellen aber im unüberwachten Zustand für die Sicherheit, Gesundheit, Hygiene und für friedliche Nachbarschaft eine große Bedrohung dar. Schüler und Jugendliche sind stark gefährdet, weil die Shebeens gerade auch in der Nähe von Schulen und Kirchen geöffnet sind, lautet der Einwand vieler Politiker.

Zusammen mit dem Shebeen-Verband strebt die Stadt nun ein verbindliches Regelwerk an, das vor allem der Stadtpolizei im Umgang mit dem informellen Ausschank eine klare Handhabe bieten soll. Da es sich in der Regel um Pinten handelt, die in Wohnvierteln aus Privathäusern und Hütten betrieben werden, müssen Eigentümer von den Nachbarn die Einwilligung zum Betrieb eines solchen Ausschanks einholen. Der Betreiber hat künftig jährlich die Erneuerung seiner Lizenz zu beantragen, da sie sonst verfällt. Des Weiteren gilt die Regel, dass der Eigentümer auf dem Grundstücke wohnen muss und seine Kneipe mindestens 50 Meter Gehabstand vom nächsten Ausschank entfernt sein muss. Das neue Regelwerk schreibt strengere, je nach Lage des Lokals, auch gestaffelte Öffnungszeiten vor, um den Kneipenlärm gemischt mit Lautsprechermusik in den Wohnvierteln zu begrenzen. Der Eigentümer darf auf seinem Anwesen nicht mehr als zwei Personen Hilfspersonal einstellen. Für die Hygiene sind strengere Vorschriften vorgesehen, da die meisten Shebeens in den Barackenvierteln über keine Toiletten verfügen und die Besucher irgendwo im angrenzenden Gelände urinieren und erleichtern.
Die Stadt verfolgt den Vorsatz, nach dem vereinbarten Regelwerk das Antragsverfahren sowie die Überwachung durch die Polizei zu verschärfen.

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Allgemeine Zeitung 2024-05-04

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