Staatsanwalt kämpft um Kaution
Des Betrugs beschuldigter Ankläger bleibt vorerst in Haft
Windhoek (ms) • Ein des Betrugs beschuldigter Staatsanwalt hat sich im Kampf um bedingte Freilassung ans Obergericht gewandt, nachdem sein Kautionsantrag am Magistratsgericht abgelehnt wurde.
Dem Angeklagten Ivan Tjizu (29) wird vorgeworfen, sich in gemeinschaftlicher Absicht mit einigen Komplizen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen an Zeugengebühren in Höhe von rund 280000 N$ bereichert zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, diversen Magistratsrichtern gegenüber vorgegeben zu haben, die in seinen Verfahren verhörten Zeugen seien von auswärts angereist und hätten als solches Anspruch auf die üblichen Spesen.
Tatsächlich jedoch sollen die vermeintlichen Zeugen keinerlei Kenntnis über den jeweils verhandelten Fall gehabt haben, sondern zuvor von Tjizu über ihre zu machende Aussage instruiert worden sein. Der Angeklagte wurde am 1. Dezember festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Während der Verhandlung seiner Berufung gegen die Ablehnung seines Kautionsantrags versicherte er Richter Christie Liebenberg, er werde im Falle seiner Freilassung weder Staatszeugen beeinflussen, noch versuchen, sich seinem Prozess durch Flucht zu entziehen. Magistratsrichter Duarte Kesslau war zuvor zu einem anderen Ergebnis gekommen und hatte das Gesuch des Angeklagten mit der Begründung abgelehnt, im Falle seiner Freilassung die ihm bekannten Staatszeugen zu beeinflussen bzw. seine Klageerwiderung mit den anderen Verdächtigen abzustimmen, die an dem Betrug beteiligt sein, bzw. ihm assistiert haben sollen.
Dieses Argument wurde gestern auch von Staatsanwalt Dominic Lisulo bemüht, der eine bedingte Freilassung des Angeklagten mit Hinweis auf akute Verdunkelungsgefahr ablehnte.
Dem Angeklagten Ivan Tjizu (29) wird vorgeworfen, sich in gemeinschaftlicher Absicht mit einigen Komplizen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen an Zeugengebühren in Höhe von rund 280000 N$ bereichert zu haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, diversen Magistratsrichtern gegenüber vorgegeben zu haben, die in seinen Verfahren verhörten Zeugen seien von auswärts angereist und hätten als solches Anspruch auf die üblichen Spesen.
Tatsächlich jedoch sollen die vermeintlichen Zeugen keinerlei Kenntnis über den jeweils verhandelten Fall gehabt haben, sondern zuvor von Tjizu über ihre zu machende Aussage instruiert worden sein. Der Angeklagte wurde am 1. Dezember festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Während der Verhandlung seiner Berufung gegen die Ablehnung seines Kautionsantrags versicherte er Richter Christie Liebenberg, er werde im Falle seiner Freilassung weder Staatszeugen beeinflussen, noch versuchen, sich seinem Prozess durch Flucht zu entziehen. Magistratsrichter Duarte Kesslau war zuvor zu einem anderen Ergebnis gekommen und hatte das Gesuch des Angeklagten mit der Begründung abgelehnt, im Falle seiner Freilassung die ihm bekannten Staatszeugen zu beeinflussen bzw. seine Klageerwiderung mit den anderen Verdächtigen abzustimmen, die an dem Betrug beteiligt sein, bzw. ihm assistiert haben sollen.
Dieses Argument wurde gestern auch von Staatsanwalt Dominic Lisulo bemüht, der eine bedingte Freilassung des Angeklagten mit Hinweis auf akute Verdunkelungsgefahr ablehnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen