Staat zieht Klage zurück
Windhoek - Die Staatsanwaltschaft hat gestern im Magistratsgericht eine Klage gegen den Generalsekretär der Namibischen Farmarbeitergewerkschaft (Nafwu), Alfred Angula, zurückgezogen, um damit eine "Verschwendung an Zeit und Ressourcen" zu vermeiden.
Angula war der Justizbehinderung beschuldigt, nachdem er am 24. Juli angeblich Polizeioffiziere an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert hat. Diese Anschuldigung geht auf eine Demonstration von rund 50 Immigrationsbeamten zurück, die an besagtem Datum gegen ihre anscheinend geplante Eingliederung in die Polizei protestiert hatten. Die Teilnehmer der Kundgebung wollten eine Petition an Innenminister Jerry Ekandjo überreichen, der sich jedoch weigerte, diese in Empfang zu nehmen und Mitglieder der Feldpolizei beauftragte, die Kundgebung aufzulösen.
Im Zuge dieser Aktion wurde Angula, der nach eigener Aussage als "unbeteiligter Beobachter" das Vorgehen der Polizei verfolgte, von eben dieser verhaftet. Dem Generalsekretär der Nafwu zufolge habe die Polizei ihn in eine Zelle gesperrt und dort "über drei Stunden schmoren lassen", bevor sie ihm mitteilten, er sei wegen Behinderung der Polizei festgenommen worden. Dieses Verhalten hatte bei Angula den Verdacht verdichtet, die Polizei habe ihn aus der Demonstranten-Gruppe "gezielt ins Visier genommen" um ihn "mundtot" zu machen.
Die Rücknahme der Klage gegen ihn wertet Angula als Beweis dafür, "dass die Staatsanwaltschaft keine juristische Grundlage für die Vorwürfe gegen mich hatte".
Angula war der Justizbehinderung beschuldigt, nachdem er am 24. Juli angeblich Polizeioffiziere an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert hat. Diese Anschuldigung geht auf eine Demonstration von rund 50 Immigrationsbeamten zurück, die an besagtem Datum gegen ihre anscheinend geplante Eingliederung in die Polizei protestiert hatten. Die Teilnehmer der Kundgebung wollten eine Petition an Innenminister Jerry Ekandjo überreichen, der sich jedoch weigerte, diese in Empfang zu nehmen und Mitglieder der Feldpolizei beauftragte, die Kundgebung aufzulösen.
Im Zuge dieser Aktion wurde Angula, der nach eigener Aussage als "unbeteiligter Beobachter" das Vorgehen der Polizei verfolgte, von eben dieser verhaftet. Dem Generalsekretär der Nafwu zufolge habe die Polizei ihn in eine Zelle gesperrt und dort "über drei Stunden schmoren lassen", bevor sie ihm mitteilten, er sei wegen Behinderung der Polizei festgenommen worden. Dieses Verhalten hatte bei Angula den Verdacht verdichtet, die Polizei habe ihn aus der Demonstranten-Gruppe "gezielt ins Visier genommen" um ihn "mundtot" zu machen.
Die Rücknahme der Klage gegen ihn wertet Angula als Beweis dafür, "dass die Staatsanwaltschaft keine juristische Grundlage für die Vorwürfe gegen mich hatte".
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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