Sinnbild für Pionier- und Aufbauarbeit
Es erfreut mich an, dass 96,1% Ihrer Leser sich gegen die Verschiebung des Reiterdenkmals ausgesprochen haben (laufende Online-Umfrage auf der AZ-Webseite www.az.com.na, die Red.). Beigetragen hat dazu sicher auch der sehr informative Artikel des Denkmalpflegers Dr. Andreas Vogt, dessen Meinung ich teile.
Ergänzend möchte ich nur erwähnen, dass für die heutige deutsch-namibische Generation das Reiterdenkmal sinnbildlich für die Pionier- und Aufbauarbeit steht, die diese Sprachgruppe im Lande geleistet hat. Keineswegs soll das Reiterdenkmal als ein Kriegerdenkmal verstanden werden, mit dem irgendwelche "Siege" gefeiert werden sollen.
Im Rahmen der konstitutionell verankerten Kultur- und Minderheitenrechte sollte geprüft werden, inwieweit die verschiedenen Kulturgruppen ein Mitspracherecht bezüglich der Bewahrung ihrer Kulturgüter haben. Es kann nicht sein, dass eine Verschiebung eines Kulturdenkmals vorgenommen werden darf, ohne die Meinung der betroffenen Sprach- und Kulturgruppe anzuhören und deren Argumente abzuwägen. Kulturgüter sollten nur dann verschoben werden, wenn dies zwingend notwendig ist, um z.B. großen Schaden abzuwenden, nicht aber um ein anderes Kulturgut zu errichten.
Es wäre wünschenswert, wenn Ihre Zeitung als Sprachrohr der deutschen Gemeinschaft in Namibia, der Deutsche Kulturrat und weitere Kulturträger sich öffentlich dafür aussprechen, dass der deutsche Bevölkerungsteil als betroffene Interessengruppe ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Verschiebung des Reiterdenkmals haben sollte.
Robert Pohl, Swakopmund
Ergänzend möchte ich nur erwähnen, dass für die heutige deutsch-namibische Generation das Reiterdenkmal sinnbildlich für die Pionier- und Aufbauarbeit steht, die diese Sprachgruppe im Lande geleistet hat. Keineswegs soll das Reiterdenkmal als ein Kriegerdenkmal verstanden werden, mit dem irgendwelche "Siege" gefeiert werden sollen.
Im Rahmen der konstitutionell verankerten Kultur- und Minderheitenrechte sollte geprüft werden, inwieweit die verschiedenen Kulturgruppen ein Mitspracherecht bezüglich der Bewahrung ihrer Kulturgüter haben. Es kann nicht sein, dass eine Verschiebung eines Kulturdenkmals vorgenommen werden darf, ohne die Meinung der betroffenen Sprach- und Kulturgruppe anzuhören und deren Argumente abzuwägen. Kulturgüter sollten nur dann verschoben werden, wenn dies zwingend notwendig ist, um z.B. großen Schaden abzuwenden, nicht aber um ein anderes Kulturgut zu errichten.
Es wäre wünschenswert, wenn Ihre Zeitung als Sprachrohr der deutschen Gemeinschaft in Namibia, der Deutsche Kulturrat und weitere Kulturträger sich öffentlich dafür aussprechen, dass der deutsche Bevölkerungsteil als betroffene Interessengruppe ein entscheidendes Mitspracherecht bei der Verschiebung des Reiterdenkmals haben sollte.
Robert Pohl, Swakopmund
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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