Simbabwe-Route eingestellt
Air Namibia wird vorläufig Nachbarland nicht mehr anfliegen
Von Nina Cerezo
Windhoek
Mit sofortiger Wirkung hat die staatliche Fluggesellschaft Air Namibia all ihre Flüge nach Harare, Simbabwe, storniert und leitet vorerst bis zum 27. Oktober die Route zu den Viktoriafällen zu der naheliegenden Ortschaft Livingstone in Sambia um. Dies gab Air Namibia Montagnachmittag in einer schriftlichen Mitteilung bekannt. Darin wird die Entscheidung mit den Ereignissen am vergangenen Freitag begründet, als eine Maschine, die der namibische Staatsbetrieb derzeit für seine Operationen von West Air least, auf Anweisung des Obersten Gerichts in Simbabwe für circa 24 Stunden in Harare beschlagnahmt worden war. Die 38 Passagiere konnten daraufhin ihre Reise erst Samstagmorgen fortsetzen (AZ berichtete).
Der gerichtliche Beschluss basierte gemäß Air Namibia auf einer Entschädigungsklage, die von einer simbabwischen Familie erhoben worden war. Die Kläger, ein Ehepaar mit drei Kindern, werfen der Fluggesellschaft vor, ihnen im Februar dieses Jahres einen Flug von Windhoek nach Frankfurt unrechtmäßig verweigert zu haben, als sie über Deutschland zu ihrem Endziel, die Türkei, reisen wollten.
Air Namibia gibt in der Mitteilung bekannt, die Familie „auf Anweisung der deutschen Immigrationsbeamten“ abgelehnt zu haben, da die Reisenden diesen zufolge die Einreisebestimmungen nach Deutschland nicht erfüllt haben. Hierzu beigetragen habe die Tatsache, dass Air Namibia lediglich die Strecke nach Deutschland bediene, nicht jedoch bis in die Türkei.
„Als Fluggesellschaft behalten wir uns das Recht vor, Passagiere auf unseren Flügen abzulehnen, wenn sie die rechtsmäßigen Auflagen für die Einreise in die von uns angeflogenen Länder nicht erfüllen und sie somit gegen die internationalen Gesetze verstoßen“, lautet es in der Mitteilung von Air Namibia. Die Klage, mit der die Familie eine Entschädigung in Höhe von einer Million US-Dollar von Air Namibia verlange, sieht die Fluggesellschaft daher als „haltlos“ an und versichert hingegen: „Wir haben alles gemäß der industriellen Standards und Normen getan.“ Dass dies rechtmäßig geschehe, werde auch dadurch belegt, dass Air Namibia „eine der wenigen afrikanischen Fluggesellschaften ist, die im europäischen Raum fliegen darf“ und selbst die USA in ihr Streckennetz integriert sei.
Die Entscheidung des simbabwischen Gerichtshofs, das Flugzeug zu beschlagnahmen, sieht die Fluggesellschaft damit als ungerechtfertigt an. Und da „das simbabwische System solche Gesetzlosigkeit erlaubt und unterstützt, stellt dies für uns ein Risiko dar“, lautet es weiter. Aus diesem Grund wolle Air Namibia Simbabwe als Anflugziel nun überdenken.
Windhoek
Mit sofortiger Wirkung hat die staatliche Fluggesellschaft Air Namibia all ihre Flüge nach Harare, Simbabwe, storniert und leitet vorerst bis zum 27. Oktober die Route zu den Viktoriafällen zu der naheliegenden Ortschaft Livingstone in Sambia um. Dies gab Air Namibia Montagnachmittag in einer schriftlichen Mitteilung bekannt. Darin wird die Entscheidung mit den Ereignissen am vergangenen Freitag begründet, als eine Maschine, die der namibische Staatsbetrieb derzeit für seine Operationen von West Air least, auf Anweisung des Obersten Gerichts in Simbabwe für circa 24 Stunden in Harare beschlagnahmt worden war. Die 38 Passagiere konnten daraufhin ihre Reise erst Samstagmorgen fortsetzen (AZ berichtete).
Der gerichtliche Beschluss basierte gemäß Air Namibia auf einer Entschädigungsklage, die von einer simbabwischen Familie erhoben worden war. Die Kläger, ein Ehepaar mit drei Kindern, werfen der Fluggesellschaft vor, ihnen im Februar dieses Jahres einen Flug von Windhoek nach Frankfurt unrechtmäßig verweigert zu haben, als sie über Deutschland zu ihrem Endziel, die Türkei, reisen wollten.
Air Namibia gibt in der Mitteilung bekannt, die Familie „auf Anweisung der deutschen Immigrationsbeamten“ abgelehnt zu haben, da die Reisenden diesen zufolge die Einreisebestimmungen nach Deutschland nicht erfüllt haben. Hierzu beigetragen habe die Tatsache, dass Air Namibia lediglich die Strecke nach Deutschland bediene, nicht jedoch bis in die Türkei.
„Als Fluggesellschaft behalten wir uns das Recht vor, Passagiere auf unseren Flügen abzulehnen, wenn sie die rechtsmäßigen Auflagen für die Einreise in die von uns angeflogenen Länder nicht erfüllen und sie somit gegen die internationalen Gesetze verstoßen“, lautet es in der Mitteilung von Air Namibia. Die Klage, mit der die Familie eine Entschädigung in Höhe von einer Million US-Dollar von Air Namibia verlange, sieht die Fluggesellschaft daher als „haltlos“ an und versichert hingegen: „Wir haben alles gemäß der industriellen Standards und Normen getan.“ Dass dies rechtmäßig geschehe, werde auch dadurch belegt, dass Air Namibia „eine der wenigen afrikanischen Fluggesellschaften ist, die im europäischen Raum fliegen darf“ und selbst die USA in ihr Streckennetz integriert sei.
Die Entscheidung des simbabwischen Gerichtshofs, das Flugzeug zu beschlagnahmen, sieht die Fluggesellschaft damit als ungerechtfertigt an. Und da „das simbabwische System solche Gesetzlosigkeit erlaubt und unterstützt, stellt dies für uns ein Risiko dar“, lautet es weiter. Aus diesem Grund wolle Air Namibia Simbabwe als Anflugziel nun überdenken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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