Sie sollten es besser wissen
Das namibische Grundgesetz verspricht seinen Einwohnern die Anerkennung ihrer Menschenwürde und gewährleistet ihnen „als Teil der gesamten Menschheit“ das Recht auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden. Das Vorwort gilt als Grundsatz der Rechtstaatlichkeit und gilt für Alle. Ab Paragraph 5 werden die fundamentalen Rechte detailliert behandelt. Dabei fällt Paragraph 10 auf mit der Überschrift: „Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung“. Dieser Passus garantiert allen Einwohnern, (1) dass sie vor dem Gesetz gleich sind, und (2) dass keine Diskriminierung aufgrund von Geschlechtszugehörigkeit, Rasse, Farbe, Volkszugehörigkeit (ethnic origin), Religion, Überzeugung und Credo sowie sozialen oder wirtschaftlichen Stand , geduldet wird.
Im Paragraphen 25 werden Exekutive und Judikative des Landes aufgefordert diese Rechte zu schützen. Im Ernstfall dürfen Einwohner an die Justiz und nicht zuletzt den Ombudsmann appellieren, wobei Letzterer sogar verpflichtet ist, Rechtsbeistand zu leisten.
Seit Monaten werden insbesondere die deutschsprachigen Namibier direkt oder indirekt bedroht durch Aussagen des Stammesoberhaupts der Herero, Adv. Vekuii Rukoro, sowie den selbsternannten Vertreter der Landlosen (allerdings wohl eher dem Nama-stämmigen Teil der Bevölkerung), Ex-Landreformminister Bernardus Swartbooi. Immer wieder drohen sie Farmern mit möglichen Überfällen und/oder Farm-Eindringung; zuletzt auf einem eindeutigen Propaganda-Film, der sich über alle Wahrheit hinwegsetzt und einen Swartbooi zeigt, der gewaltsame Farm-Übernahmen als unaufhaltsam betrachtet.
Ob historisch berechtigt oder nicht, das sei für den Moment dahingestellt. Es sollte aber kein Zweifel daran bestehen, dass sich die Regierung hierzu endlich äußern und dadurch die Grundrechte einer namibischen Minderheit schützen müsste!
Schlimm sind indessen die unverantwortlichen Aufrufe zur Gewalt seitens eines Advokaten und eines ehemaligen Ministers, von denen man jedenfalls ein besseres Rechtsverständnis erwartet hätte.
Von Frank Steffen
Im Paragraphen 25 werden Exekutive und Judikative des Landes aufgefordert diese Rechte zu schützen. Im Ernstfall dürfen Einwohner an die Justiz und nicht zuletzt den Ombudsmann appellieren, wobei Letzterer sogar verpflichtet ist, Rechtsbeistand zu leisten.
Seit Monaten werden insbesondere die deutschsprachigen Namibier direkt oder indirekt bedroht durch Aussagen des Stammesoberhaupts der Herero, Adv. Vekuii Rukoro, sowie den selbsternannten Vertreter der Landlosen (allerdings wohl eher dem Nama-stämmigen Teil der Bevölkerung), Ex-Landreformminister Bernardus Swartbooi. Immer wieder drohen sie Farmern mit möglichen Überfällen und/oder Farm-Eindringung; zuletzt auf einem eindeutigen Propaganda-Film, der sich über alle Wahrheit hinwegsetzt und einen Swartbooi zeigt, der gewaltsame Farm-Übernahmen als unaufhaltsam betrachtet.
Ob historisch berechtigt oder nicht, das sei für den Moment dahingestellt. Es sollte aber kein Zweifel daran bestehen, dass sich die Regierung hierzu endlich äußern und dadurch die Grundrechte einer namibischen Minderheit schützen müsste!
Schlimm sind indessen die unverantwortlichen Aufrufe zur Gewalt seitens eines Advokaten und eines ehemaligen Ministers, von denen man jedenfalls ein besseres Rechtsverständnis erwartet hätte.
Von Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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