Selbstbereicherung beschäftigt Gericht
Windhoek (ms) – Das Finanzministerium hat eine ehemalige Angestellte und deren Mann verklagt, die sich durch Vortäuschung falscher Tatsachen an rund 1,8 Millionen N$ der Kläger bereichert haben sollen.
Konkret werfen die Antragsteller der Beklagten Glorette Christine Gertze vor, sie habe ihre Position in der Verwaltungsabteilung des Ministeriums dazu missbraucht, drei Zahlungen an die im Namen ihres Ehemanns Karel Matheus Gertze registrierte Firma Yamotoko Enterprises zu veranlassen und dieser insgesamt 1,8 Millionen N$ überweisen lassen.
Dies habe sie in dem Wissen getan, dass Yamotoko weder Dienstleistungen für das Ministerium erbracht noch irgendwelche Waren an jenes geliefert habe. Weil ihr Vorgehen folglich allein der Selbstbereicherung gedient habe, beantragen die Kläger unter anderem eine Verfügung, die es ihnen erlauben würden, den Pensionsbetrag der entlassenen Ex-Angestellten in Höhe von 173000 N$ bis zum Abschluss des Verfahren einzubehalten.
Konkret werfen die Antragsteller der Beklagten Glorette Christine Gertze vor, sie habe ihre Position in der Verwaltungsabteilung des Ministeriums dazu missbraucht, drei Zahlungen an die im Namen ihres Ehemanns Karel Matheus Gertze registrierte Firma Yamotoko Enterprises zu veranlassen und dieser insgesamt 1,8 Millionen N$ überweisen lassen.
Dies habe sie in dem Wissen getan, dass Yamotoko weder Dienstleistungen für das Ministerium erbracht noch irgendwelche Waren an jenes geliefert habe. Weil ihr Vorgehen folglich allein der Selbstbereicherung gedient habe, beantragen die Kläger unter anderem eine Verfügung, die es ihnen erlauben würden, den Pensionsbetrag der entlassenen Ex-Angestellten in Höhe von 173000 N$ bis zum Abschluss des Verfahren einzubehalten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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