Seas bleibt in Haft
Richterin entrüstet sich über zunehmende Gewalt
Windhoek/Swakopmund (NMH/ste) • Die 32-jährige Zenobia Seas, die im September 2016 verhaftet worden war, nachdem sie augenscheinlich ihre zweijährige Tochter mit einem Lappen oder Kissen auf der Straße von Henties Bay nach Terrace Bay (Skelettküste) erstickt hatte, wurde am vergangenen Donnerstag in Swakopmund erneut der Magistratsrichterin Surita Savage vorgeführt.
Zweck der Verhandlung war die Anhörung des Kautionsantrages, der von Rechtsanwalt Mposikeng Dube vorgetragen wurde. Seas habe die Absicht, sich bei einer Kautions-bedingten Entlassung sofort an einen Psychologen oder Psychiater zu wenden, da sie ihren „Geisteszustand zur Zeit des Vorfalls untersuchen lassen möchte“. Dies sei ihr verfassungsmäßiges Recht, wodurch sie sich um medizinische Betreuung kümmern könne. Diese Ansicht wurde von einer Schulpsychologin, Estelle Bailey, geteilt, die die angebliche Kindesmörderin einmal im Gefängnis besucht hatte und meinte, dass Seas außerhalb eines Gefängnisses besser untersucht und eingeschätzt werden könne.
Staatsanwalt Dalon Quickfall wies den Antrag aufs stärkste zurück und betonte, dass die Gewährung in diesem Fall weder im Interesse der Öffentlichkeit sei, noch im Interesse der Gerechtigkeit, da dies ein schwerer Fall- und die Beweisführung außerordentlich überzeugend sei. Petrina Urises sowie Polizeikommissarin Ottilie Kashuupulwa plädierten gegen die Gewährung einer Kaution, da ein kostbares Leben unrechtmäßig von Seas genommen worden sei und eine Freilassung einen öffentlichen Aufschrei zur Folge habe.
Savage gab Quickfall Recht und verweigerte die Gewährung einer Freilassung. Seas hatte angeblich eine Videoaufnahme von dem Mord angefertigt und diese in den elektronischen Medien verbreitet, bzw. den Vater per Mobilfunk-Botschaft darüber unterrichtet (AZ berichtete).
Zweck der Verhandlung war die Anhörung des Kautionsantrages, der von Rechtsanwalt Mposikeng Dube vorgetragen wurde. Seas habe die Absicht, sich bei einer Kautions-bedingten Entlassung sofort an einen Psychologen oder Psychiater zu wenden, da sie ihren „Geisteszustand zur Zeit des Vorfalls untersuchen lassen möchte“. Dies sei ihr verfassungsmäßiges Recht, wodurch sie sich um medizinische Betreuung kümmern könne. Diese Ansicht wurde von einer Schulpsychologin, Estelle Bailey, geteilt, die die angebliche Kindesmörderin einmal im Gefängnis besucht hatte und meinte, dass Seas außerhalb eines Gefängnisses besser untersucht und eingeschätzt werden könne.
Staatsanwalt Dalon Quickfall wies den Antrag aufs stärkste zurück und betonte, dass die Gewährung in diesem Fall weder im Interesse der Öffentlichkeit sei, noch im Interesse der Gerechtigkeit, da dies ein schwerer Fall- und die Beweisführung außerordentlich überzeugend sei. Petrina Urises sowie Polizeikommissarin Ottilie Kashuupulwa plädierten gegen die Gewährung einer Kaution, da ein kostbares Leben unrechtmäßig von Seas genommen worden sei und eine Freilassung einen öffentlichen Aufschrei zur Folge habe.
Savage gab Quickfall Recht und verweigerte die Gewährung einer Freilassung. Seas hatte angeblich eine Videoaufnahme von dem Mord angefertigt und diese in den elektronischen Medien verbreitet, bzw. den Vater per Mobilfunk-Botschaft darüber unterrichtet (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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