Schussopfer verklagen Regierung
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Unverhältnismäßiger Einsatz im Bwabwata-Park führt zu Entschädigungsforderung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung führen die Antragsteller Harald Uwe und Teresa Keil in einer eidesstattlichen Erklärung an, Mitarbeiter der drei als Antragsgegner geführten Ministerien für innere Sicherheit, Verteidigung sowie Umwelt und Tourismus hätten grob fahrlässig gehandelt, als sie am 15. März 2017 auf einer öffentlichen Straße in dem Nationalpark auf das Fahrzeug der Familie gefeuert und der fünfjährigen Tochter Alexia dabei eine schwere Kopfverletzung zugefügt hätten.

Laut Kläger seien sie zuvor von einigen bewaffneten Männern angehalten worden, die sich nicht ausgewiesen und die Familie „in einschüchternder und aggressiver Weise“ aufgefordert hätten, das Fahrzeug zu verlassen. Da einige der Männer versucht hätten, gewaltsam in den Wagen einzudringen, hätten sie befürchtet, dass es sich bei der Maßnahme um einen Angriff oder Entführungsversuch handeln könnte und seien davongefahren.

Daraufhin hätten einige der Bewaffneten „wild“ auf den Wagen geschossen, ohne dass von deren Insassen eine Gefahr für sie ausgegangen sei oder ein begründeter Verdacht bestanden habe, es könnte sich bei jenen um fliehende Kriminelle handeln. Dieses Vorgehen sei unverantwortlich gewesen, weil die teilweise in Zivil gekleideten Angestellten der Antragsgegner weder eine Straßensperre errichtet, noch Ausweise oder einen Durchsuchungsbeschluss für das Fahrzeug vorgelegt und sich damit als befugte Beamte zu erkennen gegeben hätten.

Vielmehr hätten sie „blind“ das Feuer eröffnet und dabei die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde, sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Familie verletzt. Die daraus abgeleitete Forderung nach Schmerzensgeld summiert sich auf 3,2 Millionen N$ und beinhaltet Wiedergutmachung für das bei dem Schießvorfall erlittene Trauma, sowie einen damit verbundenen Verlust an Lebensqualität.

Ferner berechnen die Kläger medizinische Behandlungskosten in Höhe von 220000 N$ für ihre Tochter Alexia, die von einer Kugel am Kopf getroffen wurde und deshalb notoperiert werden musste. Darüber hinaus verlangen sie 450000 N$ für künftige Behandlungskosten, darunter psychologische Betreuung für die beiden Töchter, sowie 500000 N$ zur Finanzierung schulischen Sonderunterrichts, den Alexia aufgrund der Folgen ihrer Verletzung benötigen könnte.

Der Schießvorfall in dem Nationalpark hatte großes Aufsehen erregt und das Ministerium für Umwelt und Tourismus in Erklärungsnot versetzt. Dessen Pressesprecher Romeo Muyunda hatte in einer Stellungnahme spekuliert, die Kläger hätten sich womöglich verdächtig gemacht, weil sie sich einer Routinekontrolle entzogen hätten. Dabei gab er Harald Keil als Fahrer des später beschossenen Fahrzeuges eine Teilschuld an dem Vorfall, weil ihm bewusst hätte sein müssen, dass die Situation in dem Park wegen der andauernden Wilderei sehr angespannt sei.

Das mussten im März dieses Jahres auch zwei Besucher aus Deutschland leidvoll erfahren, die sich angeblich in einem für Touristen gesperrten Teil des Bwabwata-Parks befanden und ebenfalls beschossen wurden, als sie aus Furcht vor einem möglichen Überfall nicht anhalten wollten. Nach Angaben des Umweltministeriums hätten Parkbeamte daraufhin einige Warnschüsse abgegeben, von denen „leider“ einer das Fahrzeug getroffen und eine Scheibe durchschlagen habe (AZ berichtete).

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-05-04

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