Schicksalstag für Valombola
Flüchtlingsbeauftragter wird am 8. Oktober Urteil erfahren
Von Marc Springer, Windhoek
Sein Verfahren wurde gestern mit den Schlussplädoyers der Anklage und Verteidigung beendet. Dabei hob Staatsanwältin Ethel Ndlovu hervor, es bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt habe, als er am 18. Mai 2018 im Windhoeker Vorort Okuryangava zwei Schüsse auf den Studenten Helao Ndjaba abgegeben habe die ihn beide in den Kopf getroffen und zehn Tage später zu seinem Tod geführt hätten.
Valombola (57) hatte dies in einer Klageerwiderung energisch bestritten und angegeben, das Opfer versehentlich getroffen zu haben. Nach seiner Darstellung habe er in der Nacht zum 19. Mai im Abstand von etwa zehn Sekunden zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben um eine Menschenmenge zu vertreiben die “aggressiv und gewaltsam“ auf das von seinem Sohn gesteuerte Auto geschlagen hätten, in dem er als Beifahrer gesessen habe.
Nach seiner Version habe sein Sohn anhalten müssen, weil vor ihnen ein mechanisch defektes Auto die Straße versperrt habe. Weil die wütende Menge sie nicht habe passieren lassen, habe er seine Pistole aus dem Fenster heraus in die Luft gerichtet und die zwei Warnschüsse abgegeben um sie zu vertreiben und den Weg freizumachen.
Ndlovu zufolge sei diese Aussage mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzutreffend. Schließlich hätte Ndjaba “niemals“ in die Stirn getroffen werden können, wenn Valombola die Schüsse wie behauptet in die Luft abgegeben hätte. Darüber hinaus habe sich der Zwischenfall auf freiem Gelände ereignet wo kein Hindernis die vom Angeklagten abgefeuerten Schüsse hätte abfälschen und in die Richtung des Opfers lenken können.
Ferner wie sie unter Berufung auf den Obduktionsbericht darauf hin, dass die Projektile das Opfer in unmittelbarer Nähe voneinander in die Stirn getroffen hätten. Es sei also “ausgeschlossen“, dass zwischen den beiden Schüssen zehn Sekunden vergangen seien, weil das Opfer “nach dem ersten Einschuss zu Boden gegangen wäre und die zweite Kugel es nicht ebenfalls in die Stirn hätte treffen können“.
Mit Hinweis auf den Einschusswinkel sieht es Ndlovu vielmehr als erwiesen an, dass Valombola die beiden Schüsse horizontal abgegeben und Ndjaba dabei “gezielt ins Visier genommen“ habe. Dafür würden auch Zeugenaussagen sprechen, wonach der Angeklagte zwischenzeitlich das Auto verlassen und die vor seinem Wagen stehenden Personen in aggressiver Weise aufgefordert habe, die Straße zu räumen und Platz zu machen.
Es sei also offensichtlich, dass Valombola aus “blinder Wut“ heraus gehandelt und dabei nicht in Notwehr agiert habe. Schließlich habe zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Bedrohung für sein Leben bestanden und sich der Wagen, in dem Valombola gesessen habe, bereits wieder in Bewegung gesetzt, als er die Schüsse abgegeben habe. Er habe durch den Waffengebrauch also nicht die angeblich bedrohlichen Bürger abschrecken, sondern sich dafür rächen wollen, dass sie nicht früher Platz gemacht hätten.
Verteidiger Sisa Namandje betonte gegenüber Richterin Claudia Claasen, dass sein Mandant keine Notwehr reklamiere, sondern bei seiner Unfall-Version bleibe. Dabei hob er unter anderem hervor, dass die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall “katastrophal“ gewesen seien und sich die Zeugen selbst und untereinander widersprochen hätten.
Die Staatsanwaltschaft habe folglich in Person von Stephanie Svetlana nur eine “vollkommen unglaubwürdige“ Zeugin, die angeblich gesehen habe, wie Valombolo gezielt auf den Studenten gefeuert habe.
Sein Verfahren wurde gestern mit den Schlussplädoyers der Anklage und Verteidigung beendet. Dabei hob Staatsanwältin Ethel Ndlovu hervor, es bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte in vorsätzlicher Tötungsabsicht gehandelt habe, als er am 18. Mai 2018 im Windhoeker Vorort Okuryangava zwei Schüsse auf den Studenten Helao Ndjaba abgegeben habe die ihn beide in den Kopf getroffen und zehn Tage später zu seinem Tod geführt hätten.
Valombola (57) hatte dies in einer Klageerwiderung energisch bestritten und angegeben, das Opfer versehentlich getroffen zu haben. Nach seiner Darstellung habe er in der Nacht zum 19. Mai im Abstand von etwa zehn Sekunden zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben um eine Menschenmenge zu vertreiben die “aggressiv und gewaltsam“ auf das von seinem Sohn gesteuerte Auto geschlagen hätten, in dem er als Beifahrer gesessen habe.
Nach seiner Version habe sein Sohn anhalten müssen, weil vor ihnen ein mechanisch defektes Auto die Straße versperrt habe. Weil die wütende Menge sie nicht habe passieren lassen, habe er seine Pistole aus dem Fenster heraus in die Luft gerichtet und die zwei Warnschüsse abgegeben um sie zu vertreiben und den Weg freizumachen.
Ndlovu zufolge sei diese Aussage mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzutreffend. Schließlich hätte Ndjaba “niemals“ in die Stirn getroffen werden können, wenn Valombola die Schüsse wie behauptet in die Luft abgegeben hätte. Darüber hinaus habe sich der Zwischenfall auf freiem Gelände ereignet wo kein Hindernis die vom Angeklagten abgefeuerten Schüsse hätte abfälschen und in die Richtung des Opfers lenken können.
Ferner wie sie unter Berufung auf den Obduktionsbericht darauf hin, dass die Projektile das Opfer in unmittelbarer Nähe voneinander in die Stirn getroffen hätten. Es sei also “ausgeschlossen“, dass zwischen den beiden Schüssen zehn Sekunden vergangen seien, weil das Opfer “nach dem ersten Einschuss zu Boden gegangen wäre und die zweite Kugel es nicht ebenfalls in die Stirn hätte treffen können“.
Mit Hinweis auf den Einschusswinkel sieht es Ndlovu vielmehr als erwiesen an, dass Valombola die beiden Schüsse horizontal abgegeben und Ndjaba dabei “gezielt ins Visier genommen“ habe. Dafür würden auch Zeugenaussagen sprechen, wonach der Angeklagte zwischenzeitlich das Auto verlassen und die vor seinem Wagen stehenden Personen in aggressiver Weise aufgefordert habe, die Straße zu räumen und Platz zu machen.
Es sei also offensichtlich, dass Valombola aus “blinder Wut“ heraus gehandelt und dabei nicht in Notwehr agiert habe. Schließlich habe zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Bedrohung für sein Leben bestanden und sich der Wagen, in dem Valombola gesessen habe, bereits wieder in Bewegung gesetzt, als er die Schüsse abgegeben habe. Er habe durch den Waffengebrauch also nicht die angeblich bedrohlichen Bürger abschrecken, sondern sich dafür rächen wollen, dass sie nicht früher Platz gemacht hätten.
Verteidiger Sisa Namandje betonte gegenüber Richterin Claudia Claasen, dass sein Mandant keine Notwehr reklamiere, sondern bei seiner Unfall-Version bleibe. Dabei hob er unter anderem hervor, dass die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall “katastrophal“ gewesen seien und sich die Zeugen selbst und untereinander widersprochen hätten.
Die Staatsanwaltschaft habe folglich in Person von Stephanie Svetlana nur eine “vollkommen unglaubwürdige“ Zeugin, die angeblich gesehen habe, wie Valombolo gezielt auf den Studenten gefeuert habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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