Scheinverkauf führt zu Klage
Windhoek (ms) – Die Stadtverwaltung von Katima Mulilo hat den Eigentümer einer Sicherheitsfirma verklagt, der ihr angeblich einen Front-Schaufellader verkauft hat, obwohl dieser noch nicht abbezahlt war.
Bei der gestrigen Verhandlung der Klage vor Richter Herman Oosthuizen kündigte Anwalt Orben Sibeya an, seine Mandanten würden ein Versäumnisurteil gegen die Firma Independent Security Services beantragen, weil dessen Eigentümer Progress Mabate Sipapela das Land verlassen und damit eine außergerichtliche Einigung vereitelt habe.
Laut Stadtverwaltung hat sie sich am 18. Mai 2016 mit Sipapela darauf verständigt, von ihm den Schaufellader für 1,9 Millionen N$ zu kaufen und ihm anschließend eine Anzahlung in Höhe von 700000 N$ überwiesen. Nachdem sie den Restbetrag entrichtet habe, sei der Schaufellader von Bank Windhoek beschlagnahmt worden, weil Sipapela ein für den Kauf desselben aufgenommenes Darlehen noch nicht abbezahlt habe. Weil jener gewusst haben müsse, dass der Bagger folglich nicht sein Eigentum war, fordert die Stadtverwaltung von ihm die Erstattung der zuvor bezahlten 1,9 Millionen N$.
Bei der gestrigen Verhandlung der Klage vor Richter Herman Oosthuizen kündigte Anwalt Orben Sibeya an, seine Mandanten würden ein Versäumnisurteil gegen die Firma Independent Security Services beantragen, weil dessen Eigentümer Progress Mabate Sipapela das Land verlassen und damit eine außergerichtliche Einigung vereitelt habe.
Laut Stadtverwaltung hat sie sich am 18. Mai 2016 mit Sipapela darauf verständigt, von ihm den Schaufellader für 1,9 Millionen N$ zu kaufen und ihm anschließend eine Anzahlung in Höhe von 700000 N$ überwiesen. Nachdem sie den Restbetrag entrichtet habe, sei der Schaufellader von Bank Windhoek beschlagnahmt worden, weil Sipapela ein für den Kauf desselben aufgenommenes Darlehen noch nicht abbezahlt habe. Weil jener gewusst haben müsse, dass der Bagger folglich nicht sein Eigentum war, fordert die Stadtverwaltung von ihm die Erstattung der zuvor bezahlten 1,9 Millionen N$.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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