Salzwerke erzielen juristischen Teilerfolg
Windhoek (ms) • Die Firma Walvis Bay Salt Refiners hat in ihrem Rechtsstreit mit dem Unternehmen Blaauw´s Transport und vier weiteren Beklagten einen Etappensieg erzielt. Die Kläger werfen den Antragsgegnern Diebstahl vor und verlangen eine Entschädigung von rund 25 Millionen N$.
Die Forderung setzt sich aus drei getrennten Ansprüchen zusammen und geht auf den Vorwurf zurück, dass Blaauw´s Transport zwischen April 2004 und Dezember 2012 große Menge Salz bei dem nebenbeklagten Unternehmen Oranje Soutwerke abgeliefert habe, die eigentlich für den Export bestimmt gewesen seien und zum Hafen in Walvis Bay hätten gebracht werden sollen.
Die Antragsgegner haben in ihrer Klageerwiderung „administrative Fehler“ eingeräumt, aber dementiert, jemals vorsätzlich Salz „abgezweigt oder umgeleitet“ zu haben. Außerdem bringen sie vor, die Antragsteller hätten ihnen gegenüber keine Klagebefugnis und ein Großteil ihrer Forderung sei inzwischen verjährt. Demnach hatten sie beantragt, diese beiden Fragen von dem Rest des Verfahrens zu isolieren und die inhaltliche Verhandlung der Klage solange auszusetzen, bis geklärt sei, ob jene überhaupt zulässig sei. Diesen Antrag hat Richter Kobus Miller nun mit Hinweis darauf abgewiesen, die einzelnen Teilbereiche der Klage seien derart eng miteinander verflochten, dass sie nicht voneinander getrennt werden könnten. Die Verhandlung soll am 3. November fortgesetzt werden.
Die Forderung setzt sich aus drei getrennten Ansprüchen zusammen und geht auf den Vorwurf zurück, dass Blaauw´s Transport zwischen April 2004 und Dezember 2012 große Menge Salz bei dem nebenbeklagten Unternehmen Oranje Soutwerke abgeliefert habe, die eigentlich für den Export bestimmt gewesen seien und zum Hafen in Walvis Bay hätten gebracht werden sollen.
Die Antragsgegner haben in ihrer Klageerwiderung „administrative Fehler“ eingeräumt, aber dementiert, jemals vorsätzlich Salz „abgezweigt oder umgeleitet“ zu haben. Außerdem bringen sie vor, die Antragsteller hätten ihnen gegenüber keine Klagebefugnis und ein Großteil ihrer Forderung sei inzwischen verjährt. Demnach hatten sie beantragt, diese beiden Fragen von dem Rest des Verfahrens zu isolieren und die inhaltliche Verhandlung der Klage solange auszusetzen, bis geklärt sei, ob jene überhaupt zulässig sei. Diesen Antrag hat Richter Kobus Miller nun mit Hinweis darauf abgewiesen, die einzelnen Teilbereiche der Klage seien derart eng miteinander verflochten, dass sie nicht voneinander getrennt werden könnten. Die Verhandlung soll am 3. November fortgesetzt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen